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| einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden. |
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#1
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| Hallo, bin gerade auf dieses Forum gestoßen und habe eine Frage. Ich habe seit zwei Jahren eine eigene Wohnung (bin 22 Jahre alt). Nun erhalte ich seit ca 1,5 Jahren ALG II. Hatte einen 400€ Job, nach einer Zeit kaum noch Arbeit und so auch wenig Gehalt, deswegen musste ich zusätzlich ALG II benantragen. Mittlerweile lebe ich leider nur noch vom ALG II. Ich habe als ich in meine Wohnung gezogen bin, keine Erstaustattung beantragt, da ich 1. noch kein ALG II bekommen habe und 2. habe ich alle Möbel von einem Bekannten gebraucht bekommen. Allerdings benötige ich nun einen neuen Fernseher, eine neue Wohnwand, ein Bett und ein Kleiderschrank. Da dies ja Gebrauchsgegenstände waren , sind diese nun leider hinüber. Wisst Ihr ob es eine Möglichkeit gibt diese jetzt fehlenden Gegenstände von der Arge bezahlt zu bekommen? Und ob dies dann noch unter Erstausstattung läuft? Wenn ja, was muss ich tun? Ein Schreiben aufsetzen? Oder gibt es da einen speziellen Antrag den ich mir von der Arge holen muss? Ich freue mich über Antworten, die mir evtl etwas weiterhelfen könnten. mfg Sunny1003 |
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#2
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| Ersatzbeschaffungen sind aus der Regelleistung anzusparen.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#3
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| Zitat:
Der war gut. |
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#4
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| Ich habe kurze Zeit später ALG II beantragt, wo ich hätte die Erstaustattung noch beantragen können. Deshalb steht es dort so!!! Aber ich hatte ja Möbel von einem Bekannten bekommen... |
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#5
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| Dann brauchst du auch keine Erstaustattung mehr. Du möchtest eine Ersatzbeschaffung, weil deine Möbel hinüber sind. Das Geld dafür musst du dir aus dem Regelsatz ansparen. |
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#6
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| Du kannst auch ein Darlehnen beantragen oder sagen du musstest die Sachen zurückgeben. Weil sie nur geliehen waren. Wie soll man sowas aus Regelleistungen ansparen lach lächerlich. In Manchen Städten gibt es Sozialkaufhäuser wo man Gutscheine bekommt probier es einfach. |
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#7
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| Ich finde, dass ist die falsche Frage. Meine wäre: warum leistet sich jemand (oder lässt leisten) , der 22 ist und keinen Job hat (was ist mit Ausbildung?) eine Wohnung, die er sich gar nicht leisten kann? |
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#8
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| Mit der (unglaubwürdigen) Konstruktion könnte sich jeder nach etlichen Jahren Bezug nochmal Möbel von der ARGE verschaffen. Es handelt sich um keine Erstausstattung. Da gibts nichts. |
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| Stichworte |
| alg ii, antrag, antrag stellen, eigene wohnung, erstausstattung möbel |
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