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| einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden. |
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#1
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| Hallo, bin aus dem Haus meiner Partnerin mehr oder weniger aus der Mietwohnung rausgeflogen. Diese hatte ich vor vielen Jahren angemietet, mittlerweile hatten wir ein Verhältniss, was beendet ist. Damit auch die Kündigung der Mietwohnung, die voll möbiliert war. Dies stand auch im Mietvertrag. Jetzt habe ich Antrag auf Erstausstattung gemacht und den Bescheid heute bekommen. Man hatte mir bei den Vorgesprächen gesagt, dass ca 1300€ gezahlt werden. Der Bescheid geht über 395 €. Auch wenn ich alles gebraucht kaufe komme ich nicht halbwegs auf eine Ausstattung, mit der man vernünftig leben kann. Kennt sich jemand damit aus. In meiner Wohnung stehen nur eine Matratze und ein Wasserkocher und eine Mikrowelle. Kann mir jemand in der Runde helfen? Danke im voraus. Heiko |
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#2
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| Schlechtlich. Das wird dir nur dein Amt sagen können, wieso man nur 395 Euro bewilligt hat... Für mich stellt sich eher die Frage, wie die Vermieterin denn einen unbefristeten Mietvertrag einfach so kündigen konnte. "Nicht verstehen." ist ja kein Kündigungsgrund im Mietrecht. Turtle |
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#3
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| Hallo Turtle, danke für Deine Antwort. Diese Kündigung war eine private Angelegenheit. Macht auf den Bescheid ein Widerspruch Sinn? Ich denke dies werde ich wohl auch machen. Der Außendienstler hat mir eigentlich einen anderen Betrag genannt. Wo kann ich denn überhaupt lesen, wie hoch die Obergrenze ist. Gruß Heiko |
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#4
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| Eigentlich darf ein Außendienstler keine Angaben machen. Das ist einzig und allein Aufgabe der sachbearbeitenden Stelle, die den Bericht auswertet. Und ob dein Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat: keine Ahnung, wenn man nicht weiß, wieso eben nur 395 Euro bewilligt wurden und nicht mehr. Private Angelegenheiten sind übrigens kein Kündigungsgrund. Es verwundert, dass die ARGE überhaupt was zahlt, wenn die Kündigung ggf. rechtswidrig war. Turtle |
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