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| einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden. |
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#1
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| hallo allerseits, ich mache es kurz: bin schwanger, lebe in thüringen, freund ist angestellt, hat 1.400 netto, ich auch angestellt mit ca. 750 netto. ein umzug steht im juni an, wohnung kostet 660 warm. was steht uns möglicherweise zu? danke für die antworten! |
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#2
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| Wie meinst du das "was steht uns möglicherweise zu?" - ich verstehe die Frage nicht bei einem Familieneinkommen von € 2150 für 2 Personen. |
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#3
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| ich meine damit, dass mein freund quais alles bezhalen müsste und das ja nicht sein kann, weil es auch mein kind ist. die wohnung kostet ja dann schon fast so viel wie ich verdiene. in deiner antwort hast du das einkommen auf 2 personen genannt, es wären ja dann aber 2.150 für 3 personen, ein umzug mit neuen möbeln (küche, waschmaschine, kinderzimmer) muss davon geleistet werden sowie eine erstausstattung, die meines wissens schnell mal über 1.000 euro kosten betragen kann |
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#4
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#5
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| hallo? ich habe allein 750 nett, was ist, wenn er mich verlässt? dann steh ich da. war ja klar, dass man hier als schmarozer dargestellt wird. ich habe NIE staatliche hilfe bekommen, ahbe studiert und von der hand in den mund gelegt weil es hier in diesem staat irgendwelche vorschriften gibt, die total unrealistisch bemessen werden. nun versuche ich nur, meinen beitrag zur gesellschaft auch anerkannt zu bekommen |
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#6
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| Nun ja, euer ALGII Anspruch wäre 2x 316 Euro plus angemessene Miete. für 2 personen erscheinen 600 euro etwas hoch für angemessen. Trotzdem, zusammen wäre das ca 1200 Euro die euch zustehen würden. Euer Einkommen ist 2150 Euro - also wesentlich höher. 3 Personen seid ihr erst nach der Geburt. Ein Anspruch auf neue Möbeln besteht im ALGII sowieso nicht. Wieso sind keine Möbel vorhanden ? Wo lebt ihr bisher ? - der nachtvogel - |
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#7
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| "ALGII-Empfänger haben in etwa dasselbe - für 5 Personen." und fragst du die auch, ob sie das nicht vor dem kinderkriegen überlegen konnten, evtl. mal von alg 2 abhängig zu sein? sowas weiß man eben nicht vor dem kinder zeugen |
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#8
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| @ nachtvogel: habe doch aber gelesen, dass selbst waschmaschinenne etc. in den einmaligen leistungen enthalten sind. ich will kein dauerhaftes alg 2 bekommen, sondern lediglich die einmaligen leistungen für bedürftige |
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#9
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| Zitat:
Ihr seid somit nicht bedürftig. Der Satz ist einfach 316 Euro pro Person wenn ihr zusammen lebt und dann sogar die Hohe Miete genommen - blieben noch 1000 Euro im Monat über. Das ganze wird irgendwie über 6 Monate Ansparbetrag - Überschuss gerechnet und selbst bei einer Annahme von nur 500 Euro Überschuss - wären das 3000 Euro für Anschaffungen. Von der Arge gibts bei bedürftigkeit auch nur Geld für Gebrauchtmöbel oder Gutscheine für Sozialkaufhäuser mit gebrauchten Möbeln. Mehr ist da nicht drin. - der nachtvogel - |
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#10
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| danke. mein verdienst entfällt doch aber schon vor und nach der geburt. ich habe dann ja noch weniger. wie ist das mit den mütter-stiftungen? wir hatten noch keine gelegenheit zu sparen, mein freund verdient das geld erst seit diesem monat. eigentlich ist er auch noch student. was genau muss denn bei solchen stiftungen eingereicht werden? es heißt ja "Mütter in Not".... |
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| einkommensgrenze, erstausstattung |
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