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einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden.

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  #21  
Alt 18.01.2012, 19:55
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.987
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Zitat:
Sonst hätte der User auch nicht nach einer Erstausstattung gefragt.
Ach du je, da hab ich schon Pferde vor der Apotheke kotzen sehen. Leute mit verschwiegenen tausenden von Euronen auf dem Konto, die sich bis vors SG bzgl. eines Kühlschrankes gestritten haben, weil ihnen der Gebrauchte für 40 Euro nicht genug war.

Zitat:
Erst muss er sich um eine Wohnung kümmern, die kann auch eine gewisse Zeit vor Entlassung angemietet werden, da ist eine Rücksprache mit dem Kostenträger notwendig, und dann kann er hinsichtlich Hausrat und Erstausstattung handeln.
Ich glaube, er möchte ja wissen, wer Kostenträger wäre.

Turtle
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  #22  
Alt 19.01.2012, 10:47
Benutzerbild von Postman
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Registriert seit: 18.01.2012
Beiträge: 35
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Turtle, vielleicht arbeitest du bei einer Behörde und erlebst das direkt oder deine Kollegen berichten dir davon.

Aber ich als USER kann mich nur nach dem richten, was ich lese und verfasse danach meine Beiträge.

ich denke aber, thefresh verhält sich gesetzeskonform, denn er hat geschrieben, dass er vorzeitig entlassen wird, das wird also vermutlich eine 2/3-Strafe sein mit Bewährungsauflagen. Mit anderen Worten: hustet er einmal zu laut, geht es gleich wieder zurück in den Knast.

Nach dem, was hier so geschrieben wird, halte ich das Sozialamt für den ersten Ansprechpartner.

Im Zweifelsfalle wendet man den § 43 SGB I an.

SGB 1 - Einzelnorm
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  #23  
Alt 09.02.2012, 19:20
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Registriert seit: 11.01.2012
Beiträge: 5
Standard

Hallo,

also das ist soweit alles richtig. Ich bin im offenen Vollzug und verhalte mich nach diesem laaaaaangen Denkanstoß sicherlich für immer gesetzeskonform.

Im Übrigen habe ich von meiner Rente nicht´s ansparen können, da erstens
auch der Vollzug nicht umsonst ist (Essen, Haftkosten usw.) und zweitens
ich auch für mein Studium zahlen muss.

Ich habe jetzt endlich eine Wohnung gefunden und auch bekommen. In etwa
8 Wochen werde ich dann entlassen.

Ein paar Wochen vorher werde ich einfach einen formlosen Antrag
beim Sozialamt in der Stadt stellen, wo ich meine Wohnung habe.

Vielen Dank

Liebe Grüße
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  #24  
Alt 09.02.2012, 19:38
Benutzerbild von Minimaus
Moderator
 
Registriert seit: 12.06.2011
Beiträge: 88
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Hallo thefresh,

dann drücke ich Dir für Deinen Neuanfang die Daumen und wünsche Dir, das Dein zukünftiger Weg immer gradlinig bleibt
__________________
LG
Minimaus

P.S.: Ich antworte hier in meiner Freizeit, daher besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.
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  #25  
Alt 10.02.2012, 01:19
Benutzerbild von Postman
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Registriert seit: 18.01.2012
Beiträge: 35
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Zitat:
Zitat von thefresh Beitrag anzeigen
Hallo,

also das ist soweit alles richtig. Ich bin im offenen Vollzug und verhalte mich nach diesem laaaaaangen Denkanstoß sicherlich für immer gesetzeskonform.

Im Übrigen habe ich von meiner Rente nicht´s ansparen können, da erstens
auch der Vollzug nicht umsonst ist (Essen, Haftkosten usw.) und zweitens
ich auch für mein Studium zahlen muss.

Ich habe jetzt endlich eine Wohnung gefunden und auch bekommen. In etwa
8 Wochen werde ich dann entlassen.

Ein paar Wochen vorher werde ich einfach einen formlosen Antrag
beim Sozialamt in der Stadt stellen, wo ich meine Wohnung habe.

Vielen Dank

Liebe Grüße
Soweit cih weiss, haben Häftlinge die Möglichkeit, eine Wohnung ca. 3 Monate vor Haftentlassung anzumieten. Erkundige dich danach, damit du planen kannst.
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