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| einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden. |
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#21
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| Als ich anchgefragt hatte wegen dem Kinderzuschlag, sagte man mir bei der Arge, dass uneheliche Kinder keinen Anspruch haben. Okay, Antrag steht noch aus, ich werde dann sehen, was kommt. Laut Kinderzuschlag Rechner der Familienkasse liegen wir unter der Einkommengrenze die man haben muss, mit der Angabe, dass kein Kinderzuschlag gewährt wird. Wir sollten den Anspruch auf AG2 prüfen lassen. Zitat:
Aber die Steuervergünstigung haben wir auch schon durchgerechnet, es lohnt sich einfach nicht, weil wir beide in Steuerklasse 4 müssen und da hat man genau soviele Abzüge . Kann er eigentlich jetzt in der Elternzeit in Steuerklasse 3 als Alleinverdiener wechseln? Dann wären es 994,07 € mit Steuerklasse 3 , fast 100,- mehr. Ich bin ja ganz normal angestellt während der Elternzeit, ich denke nicht, dass das geht. |
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#22
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| Mir ist gerade was anderes eingefallen, ich habe im Rechner dein komplettes Elterngeld als Einkommen eingegeben und dabei vergessen, dass 300€ frei sind - von daher dürfte dann doch ein Anspruch bestehen. |
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#23
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| Zitat:
Ich weiss ja nicht wie gross deine Kinder sind, aber ich glaube nicht, dass Du pro Kind genauso hohe Kosten hast, wie für dich selbst. Deshalb finde ich das folgende Zitat unpassend. Oder willst Du mir erzählen, dass deine Kinder pro Kopf 448,83 Euro im Monat kosten? Die Kosten, die die Eltern tragen sind prozentual doch deutlich höher, als das, was die Kinder an Geld benötigen. Du hast 4, ich nur 1, daher finde ich die Waage unangemessen. Etwas mehr blieb uns ja für 2 Personen übrig 503,09, also 251,55€ pro Kopf und mit Kind sogar nur 222,36 um genau zu sein, wenn Du pro Kopf rechnest. Zitat:
Wie lange muss ich mich jetzt noch rechtfertigen, weil ich nach einem Babyzuschuss, den ich immerhin mitfinanziere gefragt habe, den so viele bekommen ohne auch nur einen Finger krumm zu machen? |
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#24
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| Die, die ihn bekommen "ohne einen Finger krumm zu machen" waren eben schon vor der Geburt bedürftig. Ihr aber eben nicht, weil 2000 Euro Einkommen! Im Übrigen: stell doch einfach einen Antrag beim Amt und warte ab. Was hält dich denn davon ab? Sollen wir dir die Babyerstausstattung finanzieren, die du übrigens gehabt haben musst, sonst hätte das Baby wohl kaum 2 Monate menschenwürdig überlebt. Der Begriff ERSTausstattung bedeutet nunmal: die erste Ausstattung gleich nach der Geburt, also die ersten Bodys und Strampler, die ersten Möbelstücke usw. Was soll denn nach 2 Monaten da noch großartig fehlen? Wenn du 50/56 durch 62/68 ersetzen willst, dann ist das eine Ersatzbeschaffung, die du z. B. gerne aus den 300 Euro Elterngeld, die du jeden Monat ANRECHNUNGSFREI hast sogar in Luxusvariante bezahlen kannst. Ansonsten tut es aber auch mal gebrauchte Kleidung bei einem bekannten Auktionshaus. Da gibt es ganze Bekleidungspakete. Man sollte nämlich auch irgendwann anfangen und mit seinem Geld häuslicher wirtschaften. Turtle |
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| baby, elternzeit, erstaustattung |
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