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| einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden. |
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#1
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| Im Januar 09 habe ich einen Antrag auf Erstausstattung für Möbel gestellt, am 20.April 09 waren dann die Kontrolleure da. Sie sagten ich bekomme auf jeden Fall eine Erstausstattung für meine Wohnung, allerdings nur auf Darlehensbasis, da es nicht meine erste Wohnung ist. letzte Woche Freitag habe ich da angerufen und nach den Stand der Dinge gefragt, man sagte mir, dass ich einen schriftlichen Bescheid bekommen werde und der positiv sein wird. Ich hatte mich schon gefreut endlich in einem Bett zu schlafen und nen Kühlschrank für meine Lebensmittel zu bekommen! Gestern bekam ich den Bescheid. ABLEHNUNG!!! Da dies nicht meine erste Wohnung ist. Was soll ich machen? mit 348 € im Monat kann ich mir keine Möbel kaufen noch nicht mal gebrauchte! Kann mir jemand helfen? |
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#2
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| Du kannst Widerspruch gegen die Ablehnung einlegen und/oder alternativ ein Darlehn für die Möbel beantragen... Gruß Enibas |
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#3
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| Ich weiß, dass ich ein Darlehen aufnehmen kann, die erforderlichen Unterlagen hab ich ja auch, aber ich werde demnächst in Privatinsolvenz gehen wegen Erbschulden. Wenn ich jetzt den Darlehensantrag stelle und er in dem Verfahren mit eingeht kann ich wegen Betrug Nachteile ziehen. Mein Insolvenzberater ist heute leider nicht mehr da und ich will ihn morgen früh deshalb befragen. Ich will deshalb nicht in Schwierigkeiten kommen. Als ich beim Jobcenter vorhin angerufen habe, sagte man mir, dass ich Kostenvoranschläge mit dem Antrag dann vorlegen müsste. Aber wo soll ich die jetzt hernehmen? Wenn es neue Möbel und Geräte sind ist das Darlehen zu hoch und ich würde ewig abzahlen, falls es überhaupt bewilligt wird, das ist ja auch noch in Frage. |
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#4
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| Ich kenn mich im Bereich Privatinsolvenz nicht so gut aus, aber soweit ich weiss, fliessen nur die Dinge ein, die angemeldet werden. Und wenn du ein Darlehn bekommst und willst es tilgen, wovon ich mal ausgehe dann kannst du es doch bei Privatinsolvenz machen oder ?Wegen Kostenvoranschlägen: gibts bei dir keine Sozialkaufhäuser oder so was in der Art ?? Gruß Enibas |
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#5
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| habe heute morgen mit meinen Insolvenzberater telefoniert, er sagte es ist nicht von belang so lange ich das darlehen nicht mit in die insolvenz nehme. Er meinte ich soll das beantragen, da ich ja möbel brauche und keine andere möglichkeit bleibt. Kostenvoranschläge muss ich mir in den Möbelhäusern und sozialeinrichtungen holen. Da aber funktionstüchtige Haushaltsgeräte in den Sozialeinrichtungen und second hand läden mangelware ist, muss ich wohl das dann neu kaufen. Wird ein teures Darlehen! |
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#6
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| Hallo, habe das Darlehen beantragt und einen Kostenvoranschlag ( wie von der ARGE gefordert ) beigelegt. Die Arbeit einen Kostenvoranschlag zu besorgen hätte ich mir sparen können, jetzt sagte man mir, den brauche man nicht, da ich sowieso nur Gutscheine bekomme, die ich nur in bestimmten Häusern einlösen kann. Nach etlicher Zeit habe ich nun endlich einen Termin um diese Gutscheine zu bekommen. Um zu wissen ob die mich nicht wieder über den Nuckel ziehen wollen, würde ich gerne wissen wie viel ich für eine komplette Wohnungsausstattung eigentlich bekommen würde als Einzelperson? Kann mir das jemand beantworten? |
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#7
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| Zitat:
![]() Ja natürlich wirst du ewig abzahlen wenn du bei Hartz4 bleibst. Denke aber so hoch wird das Darlehn dann auch nicht sein, da man ja nicht viel Gegenrechnen kann. |
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