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einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden.

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  #1  
Alt 07.01.2012, 17:26
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Standard Erstausstattung für Sohn bei Aufnahme in BG

Hallo,
kann ich beim JC eine Erstausstattung für das Zimmer meines Sohnes beantragen? Er ist 16 Jahre alt und zieht aus Pflegefamilie zu mir.Davor lebte er beim Vater,zieht also erstmalig in meinen Haushalt sozusagen.


Gruß,Shannon
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  #2  
Alt 07.01.2012, 17:28
Benutzerbild von Hexepebbles
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Beiträge: 476
Standard

Hatte er beim Vater kein Bett? Was wurde denn aus dem?
__________________
"Ich hab' hier bloß ein Amt und keine Meinung." (Friedrich Schiller)
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  #3  
Alt 07.01.2012, 18:13
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Das Bett steht natürlich noch beim Vater, es wird ja da auch benötigt, wenn der Junge dort zu Besuch ist. Einen Schreibtisch etc.hat der Junge auch nicht hier,die Pflegefamilie hat auch keinen angeschafft,das Bett dort gehört ihnen.
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  #4  
Alt 07.01.2012, 18:27
Benutzerbild von Turtle1972
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Und der besuchsweise Aufenthalt ist wichtiger als das ständige Wohnen? Wenn das Bett dem Kind gehört, dann hat der Vater es auszuhändigen. Ein Schreibtisch ist existenziell nicht notwendig. Ich habe in meinem ganzen Leben keinen Schreibtisch gehabt und lebe auch noch. Mein Sohn hat zwar einen, macht seine Hausaufgaben (der Einfachheit halber, da kann Mutte gleichzeitig helfen und Haushalt machen) am Küchentisch. Soll heißen: ein Schreibtisch gehört eh nicht zur Erstausstattung, dazu gehören nur lebensnotwendige Sachen.

Turtle
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  #5  
Alt 07.01.2012, 18:57
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Was gehört denn deiner Meinung nach zum lebensnotwendigen Bedarf???
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  #6  
Alt 07.01.2012, 19:02
Benutzerbild von Turtle1972
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Bei einer Ersteinrichtigung?

Bett mit Matratze und Bettzeug zum Schlafen und ein Schrank für die Klamotten.

Turtle
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  #7  
Alt 07.01.2012, 19:12
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Hier mal die Meinung eines Sozialgerichtes: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb...ds=&sensitive=

Turtle
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  #8  
Alt 07.01.2012, 19:29
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Bedankt.....
Dann könnte ich ja vielleicht wenigstens nen Schreibtischstuhl für ihn beantragen,aufgrund seiner Körpergröße von 1,95 m.So ein Schwachfug
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  #9  
Alt 07.01.2012, 19:34
Benutzerbild von Turtle1972
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Beiträge: 18.987
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Unter Schwachfug verstehe ich was anderes. Obdachlos zu sein und unter der Brücke leben zu müssen, weil man selbst kein Einkommen hat. Das wäre Schwachfug.

Aber wenn ein Schreibtisch und ein Schreibtischstuhl fehlt, dann soll das Schwachfug sein? Ganze Generationen konnten ohne sowas leben. Und waren auch nicht dümmer. Eher im Gegenteil, wenn man hier so manche Beiträge liest.

Turtle
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  #10  
Alt 07.01.2012, 19:38
Benutzerbild von Fate
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Beiträge: 401
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spart man sich den "Spezial"stuhl nicht an?
Wo sitzt er bei Tisch?
Kann er nicht dort auch lernen?

Vergiß nicht, das neueste Smartphone und einen iMac zu beantragen *ohnmächtig umfall*
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