Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > einmalige Beihilfen

einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden.

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  #1  
Alt 23.05.2011, 16:12
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Standard Erstausstattung auch nach 1 Jahr noch möglich?

Hallo liebe Forengemeinschaft,

kann ich auch noch nach einem Jahr die Erstausstattung beantragen? Damals wusste ich nichts davon, und heute sitze ich immer noch ohne Waschmaschine, Küchen und Haushaltsgeräte da. Hab lediglich eine Matratze, Sofa kleinen Tisch und einen Schrank,alles geliehen.
Vor der Arbeitslosigkeit, hab ich in einem Kost und Logie Arbeitsverhältnis gelebt.
Hab nach der Ausbildung 3 Jahre gearbeitet und dann auf ärztlichen Rat hin gekündigt, weil ich eine chronische Erkrankung hab mit der ich dann nicht mehr arbeiten konnte.
Nun bekomme ich seit einem Jahr ALG 2.
8 Monate davon hab ich ALG 1, dann Krank schreibung die nun seit 4 Monaten ohne absehbares Ende läuft bekommen.
Ich hab heute mit meinem Sachbearbeiter über die Erstausstattung am telefon gesprochen, der nur kurz ablehnte mit der Begründung das es 1 Jahr her ist und meine Wohnung eh zu gross und teuer sei. Stimmt das so?
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  #2  
Alt 24.05.2011, 05:53
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Wie hast du das denn bisher alles geschafft, ohne Waschmaschine, Küche und Haushaltsgeräte? Das klingt schon sehr unwahrscheinlich. Dass dir das Amt nicht abnimmt, kann ich mir gut vorstellen.
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  #3  
Alt 24.05.2011, 10:14
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Hi Birgit63,

hab einen Besen und Handfeger zum reinigen der Wohnung. 2 Töpfe zum kochen, eine kleine Pfanne was bisher spärlich ausgereicht hat um die 2-3 Gerichte zu machen mit denen ich mich dieses Jahr lang ernährt hab. Nun Wasche ich meist in der Badewanne, wenn es notwendig ist Wasch ich mit der Waschmaschine meiner Freundin, die im gleichen Ort wohnt (getrennte Wohnung). Ein paar Küchengeräte wie Mixer und Teekocher ect., einen Staubsauger, Waschmaschine und vielleicht einen Esstisch wären toll.
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  #4  
Alt 24.05.2011, 10:27
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Musst du halt probieren. Ich kann mir aber gut vorstellen, dass das Amt davon ausgeht, dass es sich dabei um Ersatzbeschaffung handelt. Man kann kaum glaubhaft machen, dass man seit einem Jahr ohne Waschmaschine auskommt. Teekocher ist ein Luxus. Heißes Wasser auf dem Herd geht auch. Beantragen kannst du viel. Versuch es einfach. Aber mach es schriftlich, damit du dann Widerspruch einlegen kannst. Verlasse dich nie auf mündliche Zu- oder Absagen deines Fallmanagers.
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  #5  
Alt 24.05.2011, 10:44
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Zitat:
Zitat von Ephedra Beitrag anzeigen
um die 2-3 Gerichte zu machen mit denen ich mich dieses Jahr lang ernährt hab.

... Wasch ich mit der Waschmaschine meiner Freundin, die im gleichen Ort wohnt (getrennte Wohnung).
Hungerkünstler?
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  #6  
Alt 24.05.2011, 11:31
Benutzerbild von Turtle1972
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Zitat:
Hab lediglich eine Matratze, Sofa kleinen Tisch und einen Schrank,alles geliehen.
Aha, und die 2 Töpfe und die Pfanne hältst du auf den Balkon in die Sonne, damit die Spiegeleier brutzeln und die Kartoffeln weich werden?!

Zitat:
Ein paar Küchengeräte wie Mixer und Teekocher ect., einen Staubsauger, Waschmaschine und vielleicht einen Esstisch wären toll.
Was um alles in der Welt ist ein Teekocher?! Wozu einen Mixer?!

Der/die TE verkennt, was Erstausstattung bedeutet. Das ist das zum Leben Unerlässliche. Und das scheint er/sie ja schon zu haben, sonst wäre er/sie schon verhungert.

Turtle
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  #7  
Alt 24.05.2011, 11:54
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Die Erstausstattung ist, wie alle Leistungen des SGB II, bedarfsbezogen zu betrachten. Wenn also ein entsprechender Bedarf besteht kommt eine Erstausstattung in Betracht. Auch ein vorheriger Verzicht auf notwendige Haushaltsgegenstände ändert daran erstmal nichts BSG - B 14 AS 45/08 R -.

Wie das konkret bei dir ist, kann man aus der Ferne nicht beurteilen. Du wirst darlegen und ggf. beweisen müssen, warum du bislang ohne diese Dinge ausgekommen bist und das es sich um keine Ersatzbeschaffung handelt.

Was im einzelnen als notwendige Haushaltsgegenstände angesehen werden und ob dir diese Fehlen, ist dann wieder eine andere Frage.
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  #8  
Alt 24.05.2011, 12:12
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Stimmt wohl, unerlässlich ist ein Dach, Kleidung und ab und zu warmes Essen.

In der Wohnung ist eine kleine Einbauküche beim Einzug vorhanden gewesen, also Ofen mit Herd und Kühlschrank + eine Spüle. Schrottig aber funktioniert.
Hab halt sehr minimalistisch gelebt, was auch geht wenn man nicht sehr aktiv lebt und keine Arbeitsstelle hat.

Danke für die genügenden Hinweise, werd also einen Antrag stellen und schauen was dabei raus kommt.

Lieben Gruß,

Ephedra

p.s. Mit einem Handmixer oder Rührer oder wie das heißt kann man viele tolle Sachen zum Essen machen, gut & günstig : ) ,-Wasserkocher
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  #9  
Alt 24.05.2011, 12:39
Benutzerbild von Turtle1972
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Das ist schön und das weiß ich auch. Nur gehört das nicht zur Grundausstattung. Man kann auch mit einem Quirl oder sogar einer Gabel mixen und Wasser macht man im Topf heiß. Ist natürlich nicht so bequem, aber nochmal: Bei Erstausstattung geht es um das Überlebensnotwendigste und nicht um Bequemlichkeit.

Turtle
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  #10  
Alt 24.05.2011, 14:38
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Hm,
und du hast dir nix zusamensparen können?
Du kannst im Monat keine 5 Euro zur Seite legen?
Bei Aldi und co gibt es Handrührgeräte für 10-15 Euro.


Oder mal auf dem Flohmarkt kucken oder bei den Kleinanzeigen in der Zeitung?
Oder mal einen Aushang im Supermarkt: "Suche"?
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