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einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden.

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  #11  
Alt 25.05.2011, 06:13
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Wenn schon eine kleine Küche vorhanden war, ist das keine Erstausstattung mehr, sondern Ersatzbeschaffung und diese musst du aus deinem Regelsatz ansparen.
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  #12  
Alt 01.06.2011, 23:27
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Aha, und die 2 Töpfe und die Pfanne hältst du auf den Balkon in die Sonne, damit die Spiegeleier brutzeln und die Kartoffeln weich werden?!



Was um alles in der Welt ist ein Teekocher?! Wozu einen Mixer?!

Der/die TE verkennt, was Erstausstattung bedeutet. Das ist das zum Leben Unerlässliche. Und das scheint er/sie ja schon zu haben, sonst wäre er/sie schon verhungert.

Turtle


lass dir nix erzählen. ermittlungsdienst soll den bedarf feststellen und gut is.....
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Kalt duschen ist doch eh viel gesünder. Ein Warmduscher ist noch nie weit gekommen im Leben.
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  #13  
Alt 02.06.2011, 00:31
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Genau, du bist ja der Besserwisser/Alleschecker.

Turtle
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  #14  
Alt 02.06.2011, 01:00
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Genau, du bist ja der Besserwisser/Alleschecker.

Turtle

Warum so Aggressiv? Ich habe nur die Frage beantwortet. Durch eine Prüfung des Bedarfs, kann sich der SB ein objektives Bild der Situation machen, um eine sachdienliche Entscheidung zu treffen.


Besser so?
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  #15  
Alt 02.06.2011, 01:03
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Die korrekte Antwort steht bereits in Beitrag Nr. 7 und zwar unter Anführung des zutreffenden BSG Urteils. Von daher hättest du dir deine unmaßgebliche "aus-dem-Bauch-heraus" Meinung auch sparen können. Denn das Amt ist nicht gezwungen, einen Hausbesuch zu machen. Die/der TE ist in der Beweispflicht.

Und mit "besser so" hat das nichts zu tun. Wir haben hier Regeln. Wenn du sie nicht einhalten magst, kannst du eben das Forum nicht nutzen. So einfach ist das.

Turtle
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  #16  
Alt 02.06.2011, 01:28
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Die korrekte Antwort steht bereits in Beitrag Nr. 7 und zwar unter Anführung des zutreffenden BSG Urteils. Von daher hättest du dir deine unmaßgebliche "aus-dem-Bauch-heraus" Meinung auch sparen können. Denn das Amt ist nicht gezwungen, einen Hausbesuch zu machen. Die/der TE ist in der Beweispflicht.

Und mit "besser so" hat das nichts zu tun. Wir haben hier Regeln. Wenn du sie nicht einhalten magst, kannst du eben das Forum nicht nutzen. So einfach ist das.

Turtle
Und genau da ist das Problem. Ich gehe zu meinem Sachbearbeiter und stelle einen Antrag auf fehlende " Haushaltsgegenstände" und dieser wird von vornherein abgelehnt. Was dann? Hinnehmen? Nein, Wiederspruch und gegebenenfalls Klage beim SG.

Viele Probleme die sich für den SB und auch den AS stellen, lassen sich durch einfache Wege umgehen. Ein Weg wäre der Ermittlungsdienst.

Desweiteren kann ich mich schon an Regeln halten, und ich hätte mich auch nicht hier Angemeldet wenn mich das Thema nicht interessieren würde. Was mich ein bisschen erschreckt ist eher die Tatsache das man in einem Diskussionsforum bei einer Antwort direkt als Dummchen abgestempelt wird. Trotzdem hoffe ich auf eine fruchtbare(für beide Seiten) und Freundliche Atmosphäre hier.
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  #17  
Alt 02.06.2011, 15:31
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Ein Leben das du dir mit Regeln einschränkst und andere bei nichtbefolgung zur Rechenschaft ziehst wird schnell farblos. Hab ich auch nicht zum klugscheissen geschrieben.

Danke für eure Beiträge!

Ephedra
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  #18  
Alt 02.06.2011, 15:40
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.987
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Dann wirst du ganz schnell farblos hier, weil du dann als Gast nicht länger erwünscht bist. Auch für dich gilt dasselbe: Entweder werden die Regeln eingehalten oder du verlässt das Forum.

Turtle
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