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einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden.

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  #1  
Alt 27.05.2009, 15:02
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Frage Erstausstattung abgelehnt,nur als Darlehen möglich

Hallo,

ich beziehe noch nicht lange Harz IV ( seit 15.4.09 ). War die letzten 1 1/2 Jahre im Ausland und war vorher 14 Jahre beschäftigt gewesen. Leider wusste ich nicht, dass ich innerhalb einer bestimmten Frist für mindestens 1 Tag Arbeitslosengeld beantragen muss, um mir meinen Anspruch für 4 Jahre zu sichern. Daher besteht jetzt nur ein Anspruch auf die ALG II Grundleistung. Ich habe damalig alles aufgegeben und habe jetzt glücklicherweise eine Wohnung gefunden, die die Bagis auch finanziert.

Parallel habe ich mich bei meinem alten Arbeitgeber beworben. Der Chef dort streitet sich allerdings mit dem Personalrat, denn der Chef will mich nur befristet für 2 Jahre einstellen, der Personalrat unbefristet. Das ganze wird auf meinem Rücken ausgetragen. Haben wollen mich beide. Ich weiss nur noch nicht wie und zu wann. Ich denke aber vor dem 15.6. oder 1.7. wird das nix.

Meine Wohnung werde ich am 16.6. übernehmen. Ich hatte die Erstausstattung nach Auskunft meiner Sachbearbeiterin beantragt, da ich zumindest eine Waschmaschine u ein Schlafsofa kaufen wollte ( ich habe diese Dinge nicht mehr - vor Auslandsaufenthalt alles aufgegeben ). Sie sagte mir, es ist eine Pauschale vn 1003 EUR.

Nun rief diese mich gester an und meinte, da ich ja irgendwann das Arbeitsverhältnis aufnehme, kann die Bagis mir das nicht gewähren, nur als Darlehen und ich müsste es zurückzahlen mit Arbeitsbeginn. Gilt hier aber nicht der Tag der Antragstellung und das Vorliegen der Voraussetzungen zu dem jeweiligen Zeitpunkt ? Selbst wenn ich das Arbeitsverhältnis zu den genannten Zeitpunkten aufnehmen würde, habe ich ja noch nicht sofort den Monatslohn um mir diese Dinge kaufen zu können. Die Sachbearbeiterin meinte, wenn ich ca. 6 Monate kein Arbeitsverhälntis oder ähnliches haben würde, dann würden Sie mir die Pauschale zahlen.

Als ich fragte, ob es zumindest anteilig gewährt werden kann bis zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme sagte sie nein.

Wie sieht hier die Rechtsgrundlage aus? Wo kann ich nachlesen, dass es tatsächlich nur in Darlehensform gewährt wird, bzw. wie lange nach Bezug ich keine Einkünfte haben darf..

Würde mich über Hilfe freuen, da ich das Geld echt brauche....

LG
katandraz2009
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  #2  
Alt 27.05.2009, 15:19
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Beiträge: 321
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Wo sind denn die Sachen vor deinem Auslandsaufenthalt hingekommen?! Haste die verkauft oder was?! Es handelt sich ja dann eindeutig um eine Ersatzbeschaffung, von daher ist ein Darlehen korrekt. Mit der Arbeitsaufnahme hat das dann m.E. nach gar nichts zu tun.
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  #3  
Alt 27.05.2009, 15:56
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Beiträge: 2
Standard Erstausstattung

Hallo,

danke für die schnelle Antwort.

Ja das was ich damalig hatte, hat der Nachmieter gegen einen kleinen Abstand übernommen. Nach der Zeit im Ausland sind diese Reserven allerdings verbraucht, sonst würde ich ja auch keinen Anspruch auf die Grundleistung haben.

Erstausstattung im ursächlichen Sinne ist dann wohl vielleicht nicht der richtige Begriff. Dennoch muss es ja einen gewissen Anspruch geben, dass man sich zumindest eine Waschmaschine oder so anschaffen kann, wenn man das aus eigenen Mitteln nicht kann. Aus der Grundleistung kann man das ja nicht bestreiten und diese würde ich ja auch nicht bekommen, wenn alte Reserven noch vorhanden wären. Würde halt gerne wissen, wo ich das mal nachlesen kann. Was mir hierzu noch so durch den Kopf geht: Wenn ein bsw. ausländischer Mitbürger nach Deutschland einreist und einen Anspruch auf Grundleistungen erhält, wird ja auch nicht gesagt, er hat ja ggf. in seinem Land mal eine Waschmaschine o.ä.gehabt, die er dort ggf. verkauft hat und hat dann für die nächsten ( ... Jahre ) keinen Anspruch auf derartige Dinge hat oder ? Wo werden da die Grenzen gezogen ??

Liebe Grüsse
katandraz2009
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  #4  
Alt 27.05.2009, 16:15
Benutzerbild von Grubenpony
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Zitat:
Zitat von katandraz2009 Beitrag anzeigen
Wo werden da die Grenzen gezogen ??
Wo ziehst du deine Grenze? Du möchtest für voraussichtlich ca. 2 Monate noch eben den vollen Rahm in Höhe von gut € 1000 abschöpfen anstatt dir ein Schlafsofa über einen An- und Verkauf oder die Wochenzeitung oder eine caritative Einrichtung zu besorgen und deine Wäsche in der Zeit in einem Waschsalon zu waschen bis du dir eine gute gebrauchte Wama kaufen kannst?

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  #5  
Alt 27.05.2009, 16:32
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Zitat:
Zitat von katandraz2009 Beitrag anzeigen
Wenn ein bsw. ausländischer Mitbürger nach Deutschland einreist und einen Anspruch auf Grundleistungen erhält, wird ja auch nicht gesagt, er hat ja ggf. in seinem Land mal eine Waschmaschine o.ä.gehabt, die er dort ggf. verkauft hat und hat dann für die nächsten ( ... Jahre ) keinen Anspruch auf derartige Dinge hat oder ?
Eigentlich antworte ich ja auf solche merkwürdig in eine Richtung gehenden Vergleiche nicht, aber ich mach mal eine Ausnahme:

Auch ein Mitbürger mit Migrationshintergrund würde in einem Fall wie deinem keine Erstausstattung bekommen.

Jetzt sag mal ehrlich - wenn das ginge:
Würde ich hier meinen ganzen Rotz verkaufen, die Kohle einstecken und diese dann irgendwie in der Karibik verjubeln und mir ne schöne Zeit machen. Wenn dann alles auf den Kopf gehauen ist komme ich wieder back to good old Germany und erhalte ne komplette Erstausstattung. Wie oft willste das in deinem Leben machen?!

Freu dich doch, dass der Staat dir bei deinem Neuanfang hier hilft und dir nen Darlehen gewähren will. Dieses kannste dann in kleinen Raten abstottern. Ich weiß nicht, was es dagegen einzuwenden gibt.
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  #6  
Alt 28.05.2009, 10:43
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Beiträge: 549
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Zitat:
Zitat von Grubenpony Beitrag anzeigen
Wo ziehst du deine Grenze? Du möchtest für voraussichtlich ca. 2 Monate noch eben den vollen Rahm in Höhe von gut € 1000 abschöpfen anstatt dir ein Schlafsofa über einen An- und Verkauf oder die Wochenzeitung oder eine caritative Einrichtung zu besorgen und deine Wäsche in der Zeit in einem Waschsalon zu waschen bis du dir eine gute gebrauchte Wama kaufen kannst?

Und wenn nur für einen Tag ein Antrag gestellt wird, gilt immer noch die RZ 37.4

Zitat:
Die Antragstellung wirkt für alle Träger der Grundsicherung nach dem SGB II und umfasst alle passiven Leistungen nach Kapitel 3, 2. Abschnitt
http://www.arbeitsagentur.de/zentral...rfordernis.pdf

Ich kenne kein Urteil eines Sozialgerichtes, dass den Anspruch auf die Bezugsdauer begrenzt.

Allerdings glaube ich nicht, dass dir ein Sozialgericht beim Thema Erstausstattung zustimmt. Das ist Ersatzbeschaffung im Sinne von Unabweisbarer Bedarf RZ 23.2 sein.

Zitat:
(2)
Bedarfe können beispielsweise entstehen durch:

notwendige Reparaturen

notwendige Anschaffungen (z.B. neue Winterkleidung bei heranwachsenden
Kindern)

Diebstahl

Brand

Verlust
http://www.arbeitsagentur.de/zentral...g-Leistung.pdf
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Stichworte
ablehnung, darlehen, erstausstattung

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