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| einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden. |
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#1
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| Hallo Ihr lieben.... Wie schon in der Überschrift geschrieben wurde mein Antrag auf Erstausstattung abgelehnt mit der Begründung das es nicht meine erste Eigene Wohnung sei. Das stimmt auch, jedoch war die Wohnung zuvor eine komplett möblierte und mit Elektrogeräten (auch Waschmaschine und Co) ausgestattete Wohnung. Nun musste ich zum 01.01. umziehen (vorher befristeter Mietvertrag) und habe nichts in meiner Wohnung. Daher meine Frage ob mir denn wirklich keine Erstausstattung zusteht? |
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#2
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| Meiner Ansicht nach handelt es sich auch hier um eine Erstausstattung, so dass du schon Anspruch hast. Soviel ich weiß, wird eine Erstausstattung dann bewilligt, wenn z.B. ein neuer Hausstand vollständig oder teilweise gegründet wird. Das liegt bspw. dann vor wenn: - jemand seine erste eigene Wohnung bezieht - sich Paare trennen und dadurch ein neuer Haushalt entsteht - die alte Wohnung durch einen Brand, größeren Wasserschaden oder ein ähnliches Ereignis nicht mehr bewohnbar ist bzw. die Gegenstände dem Ereignis zum Opfer gefallen sind. - Jemand vorher in einer möblierten Wohnung gewohnt hat, die Möbel aber Teil des Mietvertrages waren und daher in der alten Wohnung verblieben sind. Vielleicht handelt es sich um ein Mißveständnis und es ist nicht ganz klar geworden, dass du definitiv keine eigenen Möbel hast, sondern alles in der alten Wohnung zurücklassen musstest. Anders kann ich mir das fast nicht vorstellen. Frag doch beim SB nochmal nach. Falls er bei seiner Ablehnung bleibt würde ich Widerspruch einlegen. |
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#3
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#4
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| Ich danke euch vielmals!! dann werde ich am Montag nochmal versuchen den SB zu sprechen. vielen lieben dank! |
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