Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > einmalige Beihilfen

einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden.

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  #1  
Alt 26.12.2011, 18:12
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Ausrufezeichen Erstausstattung

Hallo,

folgende Situation:

Der Fall spielt in Bayern.

Es wurde ein Antrag auf Erstausstattung in 08.2011 gestellt, weil der Antragsteller in 07/2011 in eine neue Wohnung(Nr.1) umgezogen ist(Auszug aus der elterlichen Wohnung). Der Antrag wurde erst am 04.12.2011 bewilligt.

Der Antragsteller hat aber ab dem 01.12.2011 eine andere Wohnung(Nr.2) bezogen.

Diese neue Wohnung(Nr.2) liegt anders als die alte Wohnung(Nr.1) im anderen Jobcenter Bezirk.

Es stellt sich daher die Frage, ob der bewilligte Antrag seine Gültigkeit behält, oder man bei dem anderen jetzt zuständigen Jobcenter einen neuen Antrag stellen muss?

Wenn jemand eine sichere Antwort weiß, bitte posten!
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  #2  
Alt 27.12.2011, 13:58
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Beiträge: 44
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Hallo k700,

deine Frage ist nicht leicht zu beantworten, Welche Art der Bewilligung liegt den vor, Gutschein oder Bargeld? Nach Rücksprache mit unserer Leiste, solltest Du unbedingt mit dem ehemaligen Jobcenter in Kontakt treten, denn die könnten die Einlösung eines Gutscheines verweigern, da du dort nicht mehr im Bezug bist.
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  #3  
Alt 27.12.2011, 21:41
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Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 2.744
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Aber doch nicht, wenn sie bei Bewilligung der Leistung noch im Bezug war.
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  #4  
Alt 30.12.2011, 10:25
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Ausrufezeichen

Hallo wisemann,

ein Teil des Betrages wurde überwiesen, was das andere Teil angeht, wurde eine Firma angewiesen, die Geräte zu liefern.

Wichtig ist noch, dass der Betroffene seit dem 01.11. nicht mehr im Leistungsbezug ist, was Jobcenter von der ersten Wh. weiß, im Moment aber Einkommen bekommt, das auf dem AGII Niveao liegt.
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