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einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden.

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  #1  
Alt 15.02.2009, 22:28
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Beiträge: 6
Unglücklich Einrichtungsgeld wurde abgelehnt was nun?

Hallo
Ich bin 19 Jahre alt.
Es ist bei mir so das ich Harz4 bekomme für meinen Sohn (1 Jahr) und für mich.
Ich wohne noch bei meinen eltern.
Nun ziehen sie aber um und ich ziehe mit ihnen. Ich habe jetzt die chance bei ihnen 2 Zimmer zu bekommen eins für mein Sohn und eins für mich (Ich möchte noch nicht allein wohnen)
Nun ist es aber bei mir so das ich Einrichtungsgeld beantragt habe durch den Umzug. Da ich mit meinem Sohn nur auf meinem Hochbett geschlafen habe auf einer Matratze. Nun hab ich kein Bett für mein Sohn und und auch kein Bett für mich aber ich brauche es ja. Auch den Schrank von mir nehmen nun meine eltern da sie ihn selber benötigen und keine finanziellen möglichkeiten haben für sie oder mich neue sachen zu kaufen.
Nun weiß ich aber nicht was ich machen soll die beim amt haben mein Antrag abgelehnt. Hat jemand vielleicht ne ahnung wie ich den widerruf schreiben kann?Kennt irgentjemand irgentein gesetz wo drin steht das ich was bekomme. Ich bin am verzweifeln wir ziehen nächsten Monat um und ich habe keine Möbel keine möglichkeit irgentwo mit meinem Sohn zu schlafen.
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  #2  
Alt 15.02.2009, 22:32
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Registriert seit: 11.02.2009
Beiträge: 46
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Hallo Xenia!

Wie wurde denn die Ablehnung der ARGE begründet?

LG Berthold
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  #3  
Alt 15.02.2009, 22:37
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Registriert seit: 15.01.2009
Beiträge: 18
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Normalerweise bekommt man doch zur Geburt eine Erstausstattung für Bekleidung und Hausrat fürs Kind auf Basis des § 23 Abs. 3 SGB II bewilligt. Davon kann/soll man dann unter anderem auch ein Kinderbett beschaffen.

Was ist denn damit passiert? Denn auch, wenn ihr euch die Sachen nicht beschafft habt, müsste dann doch noch das Geld dafür da sein, oder?

Und wieso kannst du das Hochbett und den Schrank nicht weiter nutzen?

Irgendwie verstehe ich bisher nur Bahnhof, da fehlen Infos.

Gruß,
SissiEssen
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  #4  
Alt 15.02.2009, 23:18
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Beiträge: 6
Unglücklich

Also es wurde begründet weil es kein erbezug in eine neue wohnung ist

Auf die andere frage es ist so das ich als ich schwanger wurde war ich noch in der schule und als ich mein sohn hatte wusste ich net das ich Harz4 beantragen kann habe das erst 8 monate später gemacht.
Und das hochbett ist sozusagen kein richtiges hochbett sondern ein zweitzimmer das die treppen hoch geht und daliegt halt ne matratze.
Und d´mein schrank brauchen meine eltern selber da sie keine finanziellen mittel haben um sich ein neuen zu kaufen.
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  #5  
Alt 16.02.2009, 16:07
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Beiträge: 586
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Dann würde ich an Deiner Stelle einmal in den Verschenkbörsen reinschauen und mich mal mal darüber informieren ob es in Eurer Nähe so etwas wie ein Sozialkaufhaus gibt. Es gibt immer wieder nette Leute, die den Einen oder Anderen sehr gut erhaltenen Einrichtungsgegenstand entweder kostenlos oder gegen einen geringen Betrag abgeben.
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  #6  
Alt 16.02.2009, 17:35
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Beiträge: 3.298
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Davon mal ab, wenn Du dann irgendwann vll schon in naher Zukunft bereit bist allein zu wohnen, möchtest Du dann ein 2tes mal ERSTausstattungsgeld haben?

Von daher würde ich schon Schneeflockes Rat ernst nehmen und mich schon mal auf Flohmärkten und Börsen umsehen.
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  #7  
Alt 16.02.2009, 18:43
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Beiträge: 291
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Hallo Xenia,

also ich kann verstehen, dass du wahrscheinlich deine jetzige Situation als entwürdigend betrachtest. Du hast einen Sohn und möchtest ihm auch ein schönes Schlaflager bieten. Doch muss auch ich auf die obigen Tips verweisen. Im Notfall muss sogar der Schlaf auf der Matratze reichen. Im naher Zukunft bietet sich bestimmt eine günstige Gelegenheit Betten zu erhalten. Du glaubst nicht wieviele Menschen sowas los werden wollen. Du musst halt suchen. Internetzugang scheinst Du ja zu haben.
Es kommen bestimmt auch wieder bessere Zeiten!
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