Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > einmalige Beihilfen

einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden.

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  #1  
Alt 08.08.2009, 22:01
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Standard Einmaliger Heizkosten Zuschuss bei ALG 1

Hallo
mein mann wurde leider zum 15.7. 09 gekündigt wegen schlechter auftragslage
nun bekamen wir auch den bescheid auf alg 1 mit 4 kindern
da dies nicht sehr viel war haben wir zusätzlich einen antrag aug alg 2 gestellt der heute mit einer ablehnung kam
da wir erhöhtes wohngeld und kinderzuschlag beantragen könnten
alles kein problem nur das wir beim wohngeld mit 6 monaten wartezeit rechnen müssen im moment bekommenw ir da schon etwas seit nem halben jahr
müssen da nur erhöhung stellen
nun meine frage
da ich es nur von alg 2 kenne das man da einen einmaligen heizkostenzuschuss beantragen kann intressiert uns das dringend auch für das alg 1 da wir unseren heizöltank selbst befüllen müssen

wer kann uns da weiterhelfen??

vielen dank schonmal im voraus
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  #2  
Alt 09.08.2009, 23:16
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Zitat:
da ich es nur von alg 2 kenne das man da einen einmaligen Heizkostenzuschuss beantragen kann interessiert uns das dringend auch für das alg 1 da wir unseren Heizöltank selbst befüllen müssen
Hi,

so etwas gibt es beim ALG I nicht, da im Gesetz nichts derartiges vorgesehen ist.

Anders beim ALG II.

1) Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind.

§ 22 SGB II
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

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  #3  
Alt 10.08.2009, 07:42
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danke für die schnelle antwort
wie soll ich denn jetzt meine heizung auffüllen bei 4 kindern hab ich im winter ja nun keine da der tank leer ist

Zitat:
Zitat von lopo Beitrag anzeigen
Hi,

so etwas gibt es beim ALG I nicht, da im Gesetz nichts derartiges vorgesehen ist.

Anders beim ALG II.

1) Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind.

§ 22 SGB II
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  #4  
Alt 10.08.2009, 08:20
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Zitat:
Zitat von kathy1977 Beitrag anzeigen
danke für die schnelle antwort
wie soll ich denn jetzt meine heizung auffüllen bei 4 kindern hab ich im winter ja nun keine da der tank leer ist
Wie habt ihr das denn sonst geregelt, ich nehme an, dass ihr dafür angespart habt? Und da die Kündigung ja recht frisch ist, müsstet ihr schon einen großen Teil gespart haben, immerhin haben wir schon August.
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  #5  
Alt 10.08.2009, 08:23
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wir wohnen hier erst seit ende jan 09 da hat die vermieterin noch uns was aufgefüllt 1000l und die müssenw ir abbezahlen
angespart habenw ir uns gar nichts da mein mann nicht viel verdient hat und wir auch 4 kinder haben
ausserdem läuft gerade das privatinsolvenz an da wir noch viele altschulden haben
mit ansparen war hier nichts machbar leider

ich kann nicht von der vermieterin verlangen das sie wieder auffüllt dennw ir zahlen ja nur an sie die kaltmiete die nebenkosten müssen wir für das haus selbst tragen

es muss doch trotzdem möglich sein das man was beantragen kann schliesslich sind wir ja nicht schuld an der arbeitslosigkleit wenn der chef seine mitarbeiter nicht bezahlen kann
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  #6  
Alt 10.08.2009, 08:27
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Zitat:
Zitat von kathy1977 Beitrag anzeigen
wir wohnen hier erst seit ende jan 09 da hat die vermieterin noch uns was aufgefüllt 1000l und die müssenw ir abbezahlen
angespart habenw ir uns gar nichts da mein mann nicht viel verdient hat und wir auch 4 kinder haben
ausserdem läuft gerade das privatinsolvenz an da wir noch viele altschulden haben
mit ansparen war hier nichts machbar leider
Und wie hattet ihr euch das bei Anmietung gedacht?

Zitat:
es muss doch trotzdem möglich sein das man was beantragen kann schliesslich sind wir ja nicht schuld an der arbeitslosigkleit wenn der chef seine mitarbeiter nicht bezahlen kann
Es ist ein wenig einfach, die mangelnde Vorausplanung auf die jetzt erst eingetretene Arbeitslosigkeit zu schieben. Oder hättet ihr das Geld für den Brennstoff gehabt, wenn er nicht arbeitslos geworden wäre?
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  #7  
Alt 10.08.2009, 09:32
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wir warten seit 4 monaten auf den lohnsteuerjahresausgleich mit diesem hättenw ir zahlen können aber bis jetzt wissenw ir null da wir die letzten 3 jahre nachgezahlt bekämen und damit würdenw ir auffüllen können aber da sich das amt nicht rührt und noch nichts berechnet wurde müssenw ir eine andere lösung finden

mein mann arbeitet dort erst seit ende august 08 keiner hat damit gerechnet das der arbeitgeber pleite geht und mein mann seit monaten kurzarbeit bekommt d.h. auch weniger geld und zum zurücklegen gleich null
da wir aber mit einer guten lohnsteuerjahresausgleich zahlung rechnen wäre das alles kein problem aber genau da dauert es eben ewig leider so könnten wir das jedes jahr handhaben und mit dem lohnsteuerjahresausgleich auch auftanken
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  #8  
Alt 10.08.2009, 09:37
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Nö könnt ihr dann nicht unbedingt.
Auf wen würde den die Privatinso laufen?

Wenn auf Deinen Mann gehört nämlich dem Treuhänder ein erheblicher Teil der Rückzahlung.
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  #9  
Alt 10.08.2009, 11:31
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Zitat:
Zitat von Floeckchen Beitrag anzeigen
Nö könnt ihr dann nicht unbedingt.
Auf wen würde den die Privatinso laufen?

Wenn auf Deinen Mann gehört nämlich dem Treuhänder ein erheblicher Teil der Rückzahlung.
die privatinso läuft auf uns beide da wir beide altschulden haben

was den lohnsteuerjahresausgleich betrifft könnenw ir mit sicherheit immer damit auftanken
da mein mann viele km fährt bzw gefahren ist und wir uns das ausrechnen lassen haben
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  #10  
Alt 10.08.2009, 12:01
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Ja in diesem Jahr noch, aber nächstes Jahr sieht es mit ALG1 und Kurzarbeitergeld düster aus was den Lohnsteuerjahresausgleich betrifft.
Denn wenn wenig bis keine Steuern gezahlt werden, gibt es auch nur wenig bis nix zurück. Egal wieviel KM er gefahren ist, er kann ja nicht mehr zurückbekommen wie er an Steuern gezahlt hat.

Zudem ist bei einer Privatinsolvenz die Rückerstattung pfändbares Einkommen auf das der Treuhänder sicher ungern verzichtet.
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