Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > einmalige Beihilfen

einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden.

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  #1  
Alt 19.02.2010, 13:40
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Standard einmalige leistung /darlehn mietkaution

hallo,

wie verhält es sich wenn jemand arbeitet, (erste lohnauszahlung 20. märz)
sein verdienst wird ca 1000 euro brutto sein.
mein bekannterist momentan obdachlos schläft bei bekannten mal hier mal da.
er kann sich aufgrund des einkommens ab märz die miete für eine wohnung (220€ kalt + 100 NK) leisten muß aber hierfür für 3 MM kaution aufbringen die er nicht hat.
kann er irgendwie über ALG ein Darlehn hierfür beantragen? oder bestehen andre möglichkeiten?
Einrichtung hat er momentan untergestellt...geht nur um kaution

danke
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  #2  
Alt 19.02.2010, 13:58
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Standard

Wovon lebt er jetzt?
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 19.02.2010, 18:13
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Beiträge: 7
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hi,

er hat erspartes bis jetzt aufgebraucht.
durch seine starken depressionen hat er aber lang keine hilfe an sich ran gelassen und dementsprechend tief sitzt er jetzt in der patsche..

er bräuchte jetzt halt eine wohnung, wie gesagt miete wäre jetzt ja gesichert, aber die kaution fehlt

lg
milka
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  #4  
Alt 19.02.2010, 19:31
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.578
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Hat er den MV schon unterschrieben?
Wenn nicht, dann am besten mal sofort noch bis zur 1. Lohnzahlung ALG II beantragen und im Rahmen dessen den NICHT unterschriebenen MV vorlegen und alles weitere mit dem Amt besprechen.
__________________
Grüsse,

Mandy

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