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| einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden. |
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#1
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| Verheiratet 2 Kinder ( 12 und 16) beide Schüler) Mein Mann ist Berufstätig. ( Seit einiger Zeit Kurzarbeit) Wir beziehen keinerlei Hilfen vom Staat. Leider sind wir derzeit nicht in der Lage den Heizöltank aufzufüllen. Wir frieren schrecklich und das Haus in dem wir nur zur Miete Wohnen fängt schon an an allen Ecken und Kanten zu schimmeln. Warmes Wasser haben wir natürlich auch nicht. ( Zum waschen erwärmen wir Wasser auf dem Herd. Es ist ein schrecklicher Zustand so zu leben) Wir sind sehr verzweifelt haben Schulden ( die in regelmäßigen monatlichen Raten abbezahlt werden so das wir gerade noch einigermaßen leben können, aber Extras wie Öl sind einfach nicht drin) bekommen definitiv keinen Kredit oder ähnliches. Zu allem Überfluss haben wir jetzt auch noch eine hohe Nachzahlung für den Strom vom letzten Jahr zu begleichen. ( Immer kommt alles auf einmal) Ich selbst bin aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage zu arbeiten. Bin sehr verzweifelt. Meine Frage: Gibt es irgendeine Art Einmal -Hilfe oder Darlehen oder sonst irgendwas das uns helfen kann den Heizöltank wieder aufzufüllen? |
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#2
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| Gib doch mal eure Daten in den ALGII-Rechner hier auf der Startseite ein. Dann kannst du sehen ob ihr überschlägig einen Anspruch hättet. Wenn ja, sofort einen Antrag stellen. Bezieht ihr denn wenigstens schon Wohngeld?
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#3
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| Ich weiß ja nicht wo du wohnst, aber in Dortmund gibt es unter Umständen die Möglichkeit, dass solche Kosten übernommen werden (entweder als Beihilfe oder Darlehen). Wie genau das geregelt ist, ist in den fachlichen Hinweisen erläutert. Kannst ja ggf. mal nachschauen, ob die Arge bei dir auch eine Homepage hat und dort nach den fachlichen Hinweisen zu §22 SGB II schauen, wenn die dort eingestellt sein sollten. Ich sag immer "Fragen kostet nix". Und ich denke, dass niemand frieren muss, ich selbst möchte es nämlich auch nicht. Lieben Gruß ND
__________________ ~Alle Angaben ohne Gewähr!~ |
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#4
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| Es gibt keine fachlichen Hinweise zu § 22 SGB II. Die "Fachlichen Hinweise" kommen von der Agentur für Arbeit und befassen sich daher auch nur mit den Paragrafen des SGB II, die Bundesleistungen darstellen. Die Leistungen für KdU und Heizung sind aber kommunale Leistungen. Wenn, dann müsste die örtliche KdU-Richtlinie etwas zu dein einmaligen Beschaffungskosten beinhalten. Turtle |
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| Stichworte |
| einmalzahlung, heizkosten, stromschulden |
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