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einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden.

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  #1  
Alt 16.12.2008, 18:36
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Böse Einmalige Erstausstattungbeihilfe

Hallo,
bevor ich meine frage stelle, schildere ich mal kurz meine Situation.
ich habe mich von meinem noch Ehemann getrennt. die Scheidung habe ich auch eingereicht. Wir haben ein gemeinsamen Sohn, der mit mir ziehen wird.
Ich habe meinem noch Ehemann gesagt, das er bitte die Wohnung verlassen möchte.
Was er nicht tut, was auch sein gutes Recht ist.
Mittlerweile bin ich mit meinem Sohn zu Bekannte gezogen.
Ich habe mir von dort aus eine Wohnung gesucht. Das hat auch alles wunderbar geklappt. Die Arge hat mir den Einzug in die neue Wohnung genehmigt. Jetzt habe ich einen Antrag auf einmalige Erstausstattungsbeihilfe so wie Renovierungskosten beantragt.
Den Antrag habe ich Anfang Dezember geschrieben. Die Arge wusste von meinem Problem und hat sich auch vermerkt, das einig Anträge noch kommen würden.
Heute habe ich einen Anruf von meiner Sachbearbeiterin erhalten. Es wurde mir dann am Telefon mitgeteilt, das der Antrag auf Erstausstattungsbeihilfe abgelehnt wurde. Als Begründung, das ich vor ca. 12jahre schon eine Beantragt habe, wo es noch das Sozialamt gab. Mittlerweile, habe ich schon seit 7 Jahre nichts mehr mit den Ämtern zu tun gehabt. Jetzt musste ich aber da hin, da ich mich ja von meinem Ehemann getrennt habe.
Ich habe am 12.12.2008 die Schlüssel für meine neue Wohnung bekommen.
Jetzt sitze ich in einer Wohnung wo nichts an Möbel, Geschirr, Küche etc. vorhanden ist.
Meine Sachbearbeiterin hat mir mitgeteilt, das die Bearbeitungen noch bis Mitte Januar hinziehen werden, da sie auf dem Amt unterbelegt sind, wegen Krankheit und Urlaub.
Mein Anwalt hat meinem noch Ehemann aufgefordert, einige Sachen aus den Hausrat an mir abzugeben. Meinem noch Ehemann interessiert das nicht. Er sagte nur, das ich mich getrennt habe und dann auch sehen soll, wie ich weiter komme.

Natürlich lebe ich jetzt noch nicht in dieser Wohnung, noch kann ich ein paar Tage bei meinen Bekannten bleiben. Allerdings möchten sie Weihnachten mit Familie und Verwandschaft verbringen, nicht mit meinem Sohn und mir.
Wie oder was kann ich jetzt tun? Ich bin total fertig mit den Nerven.
Gruß BlackAngel


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  #2  
Alt 16.12.2008, 18:38
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Das Amt wird das genauso sehen wie der Anwalt, denn der Hausrat ist unter Eheleuten aufzuteilen. Du bekämst für die dann noch fehlenden Dinge maximal ein Darlehen.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 16.12.2008, 18:45
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Zitat:
Zitat von Mandy Beitrag anzeigen
Du bekämst für die dann noch fehlenden Dinge maximal ein Darlehen.
Wobei diese Ansicht möglicherweise gegen die in dem noch nicht veröffentlichten BSG Urteil B 14 AS 64/07 R festgestellten Grundsätze verstößt. Ich würde also ein Darlehen nur akzeptieren unter dem Vorbehalt der Nachprüfung nach Veröffentlichung des genannten Urteils. Bis zu dieser Veröffentlichung wäre dann auch die Rückzahlung auszusetzen. ARGE wird das vermutlich nicht gerne sehen, aber dafür würde ich kämpfen.
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  #4  
Alt 16.12.2008, 18:52
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Ist aber eine Einzelfallentscheidung....
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Grüsse,

Mandy

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  #5  
Alt 16.12.2008, 18:52
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Ja, bis der Anwalt in dieser Sache was erreicht hat, werden bestimmt auch noch einige Wochen vergehen. Das ändert aber Leider nichts an meiner Situation, die ich jetzt habe.
Ein Darlehen würde mir nur dann etwas bringen, wenn ich das Darlehen noch in diesen Jahr bekommen würde. Aber das muss ja auch erst noch geprüft und von der Oberen Abteilung genehmigt werden.
Wirklich glücklich wäre ich mit einem Darlehen nicht, aber werde dann wohl keine andere Möglichkeit haben.
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  #6  
Alt 16.12.2008, 18:56
Benutzerbild von Mandy
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Aber mal davon ab: wieso sollte der Steuerzahler die Gegenstände finanzieren, nur weil der Herr Ehemann meint, den ehelichen Hausrat komplett einbehalten zu wollen. Mit welchem Recht soll sie nix vom gemeinsamen Hausstand bekommen und er alles? Wenn sich ein Nicht-ALG II-Empfänger trennt oder scheiden lässt, dann muss doch auch geteilt werden.
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Mandy

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  #7  
Alt 16.12.2008, 19:08
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Zitat:
Zitat von Mandy Beitrag anzeigen
Ist aber eine Einzelfallentscheidung....
Selbstverständlich, wie jedes andere Urteil auch. Trotzdem haben BSG Urteile einen gewissen Charme, man könnte es auch Ausstrahlung nennen und so mancher Richter an einem ganz einfachen, kleinen SG läßt sich von dieser Ausstrahlung blenden. Es ist also eine durchaus probate Strategie, sich auf eine ganz ähnlich gelagerte Einzelfallentscheidung des BSG zu berufen, das soll tatsächlich öfter mal zum Erfolg führen, hab ich mir sagen lassen.
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  #8  
Alt 16.12.2008, 19:13
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Wie oder was soll ich denen sagen @Clownfish wegen einer Erstausstattungsbeihilfe?

Ja @Mandy, ich gebe dir da voll Recht, das es nicht sein kann, das der Steuerzahler dafür aufkommen soll.
Aber was soll ich in meinem Fall tun, da ich nun mal jetzt die Situation habe.
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  #9  
Alt 16.12.2008, 19:14
Benutzerbild von Mandy
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Nun...ich schätze mal, der Anwalt wird erstmal auf die Herausgabe der Gegenstände drängen und dann kann man weitersehen, was natürlich für's Erste schlecht für sie ist, wenn der Mann sich so bockbeinig stellt und sie mit nix stehen lässt.
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Grüsse,

Mandy

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  #10  
Alt 16.12.2008, 19:20
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In dem Punkt sehe ich das genauso. Die ARGE wird sich, zu Recht, erst einmal zurückhalten, bis der Hausstand im Wege der Scheidung geteilt ist. Wenn das erfolgt ist und es fehlt etwas Notwendiges, dann musst Du das bei der ARGE beantragen und danach sieht man dann weiter.
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