Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > einmalige Beihilfen

einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden.

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  #1  
Alt 25.05.2009, 09:04
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Standard Einmalige Beihilfe für hausrat nach trennung

Da mein ex auf anordnung des Gerichtes aus der Wohnung ausziehen musste, wird er nun über kurz oder lang seinen teil des Hausrates abholen lassen, das bedeutet ich hätte dann auf einen schlag keinen Kühli, Herd und bett mehr nur um die wichtigsten punkte zu nennen. Da ich zz ALG1 bekomme und somit auch nicht viel Kohle habe würde mich mal interessieren ob die Arge mir für die neuanschaffung ne einmalige Beihilfe stellen würde.
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  #2  
Alt 25.05.2009, 09:39
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Kommt drauf an...ob du ergänzend Anspruch auf aufstockendes ALG II hast. Eine Beihilfe gibt es nur bei Erstausstattung ansonsten ist nur ein Darlehen für die benötigten Sachen möglich.

Gruß
Enibas
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  #3  
Alt 25.05.2009, 09:56
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sobald das wohngeld bewilligt ist nicht mehr, und das dauert bis mein vermieter da in die Puschen kommt bzgl der Vermieterbescheinigung.
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  #4  
Alt 25.05.2009, 15:13
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Dann kannst du nur versuchen über Kleinanzeigen, Sozialkaufhäuser etc an die Sachen zu kommen.

Gruß
Enibas
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  #5  
Alt 25.05.2009, 15:19
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hmm also ich kann mir das nicht vorstellen, das die da nix für zahlen.. wenn ich ehrlich bin, da ich ja we gesagt bis das wohngeld bewilligt ist noch anspruch habe (und die mom. bearbeitungszeit hier liegt bei ca 3monaten)
ich meine die Können ja wohl kaum verlangen das man sich von dem bisserl geld noch so teueres Zeug kauft weil das ist ja selber in Soz-kaufhäusern noch recht teuer. Und das ich mir so von einem monat zum andern mal locker mindestens 400€ aus den rippen schneiden kann glauben die doch wohl auch nicht und nen Herd, Kühli und WAMA ist ja wohl pflicht gerade mit Kind.
Also als Darlehnen okay das wäre ja was , mal nachhorchen.
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  #6  
Alt 25.05.2009, 15:22
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Wieso kann er denn Waschmaschine, Kühlschrank und Herd mitnehmen, wenn ein Kind bei dir ist ???

Gruß
Enibas
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  #7  
Alt 25.05.2009, 15:25
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weil es ihm gehört??? darum.
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  #8  
Alt 25.05.2009, 19:50
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Zitat:
Zitat von alissa Beitrag anzeigen
weil es ihm gehört??? darum.
genau, so einfach ist das

und obwohl es dein EX ist, ihr ein Kind zusammen habt und es sowas wie eine Zugewinngemeinschaft gibt forderst doch lieber die Einrichtung vom Staat?


Zitat:
Zitat von alissa Beitrag anzeigen
ich meine die Können ja wohl kaum verlangen das man sich von dem bisserl geld noch so teueres Zeug kauft
stimmt! Bisher leben wir nicht in einer Kapitalismusdiktatur die einen zum kaufen zwingt...
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  #9  
Alt 25.05.2009, 20:03
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wir haben zum glück kein kind zusammen.... und da er die sachen damals schon mit in die Beziehung bzw Wohnung gebracht hat hat er ja wohl auch jedes recht sie zurück zufordern oder? ich kann nicht einfach was behalten was mit nicht gehört.
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  #10  
Alt 25.05.2009, 20:06
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und befor er malwieder vor der Tür steht und versucht selbige einzutreten und ich mitten in der nacht die Bullen rufen muss gebe ich es lieber freiwillig raus.

ausserdem denke ich das ich nachdem ich inkl. Ausbildung ca 15jahre an den Staat gezahlt habe das gute recht habe auch etwas zurückzufordern, im gegensatz zu andern die ihr Leben lang vom Staat fordern.
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