Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > einmalige Beihilfen

einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden.

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  #1  
Alt 13.10.2009, 22:18
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Standard einmalige beihilfe bei krankengeldbezug?

hallo, ich hätt da gerne mal ein problem...

ich bin seit 02.01.09 krank geschrieben, beziehe seit 13.02.09 krankengeld. ende juli bin ich in eine günstigere wohnung gezogen die mit ölöfen beheizt wird. von mitte august bis ende september war ich fort zur reha. seit ich wieder zu hause bin fühlt sich finanziell niemand mehr für mich zuständig. da meine finanzielle not nur vorüber gehend ist, wollte ich in diesem monat eine einmalige beihilfe für miete und heizöl beantragen. bei der arbeitsförderung wurde ich nun darauf hin gewiesen das es keine einmaligen beihilfen mehr gibt und ich, bis meine einkommensverhältnisse geklärt sind, laufende leistungen beantragen muß. kann mir jemand sagen ob das so korekt ist? eigentlich wollte ich nächste woche einen neuen job antreten, ich befürchte fast das fällt ins wasser wegen der arbeitsförderung...
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  #2  
Alt 14.10.2009, 08:55
Benutzerbild von Mandy
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Beantrage doch normal ALG II, wie es Dir gesagt wurde. Wenn Du dann durch den Job Deinen Bedarf wieder selber decken kannst, bist Du doch eh wieder raus. Den Antrag bzgl Heizöl kannst Du dann extra stellen. Für Miete gibt es keine einmalige Beihilfe. KdU gibts nur im laufenden Bezug.
__________________
Grüsse,

Mandy

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  #3  
Alt 14.10.2009, 08:56
Benutzerbild von Mandy
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Und vergiss nicht: ALG II gibts ab dem Tag der Antragstellung. Je länger Du wartest, um so weniger Geld wirst Du bekommen.
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Mandy

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  #4  
Alt 14.10.2009, 13:09
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Beiträge: 2
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...das ist klar das das erst ab dem tag der antragstellung gilt. problem ist das ich im prinzip noch anspruch auf krankengeld habe, dort aber erst ein gutachten erstellt werden soll. bei meinem alten arbeitgeber ist derzeit ein auflösungsvertrag in arbeit, der greift zum 01.12.09, vorher wollte ich aber meine sechs wochen resturlaub noch nehmen. wärend dieser zeit bin ich ja dann wieder in der lohnfortzahlung. das alg ist bei mir nicht nötig, da es sich ja nur um einen vorrüber gehenden engpass handelt...und nun?
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