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einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden.

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  #1  
Alt 26.03.2009, 14:22
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Standard einmalige Beihilfe

Hallo, ich habe gelesen, dass man einmalige Beihilfe beantragen kann, z.B. Kleiderbeihilfe.Ich gehe mal davon aus,dass ich das bei meinem Sachbearbeiter beantragen muss. Steht meinem Sohn, der HartzIV Empfänger ist, jährlich zu????
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  #2  
Alt 26.03.2009, 14:31
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Beiträge: 5.834
Standard

Nein. Das war früher bei der Sozialhilfe so. Jetzt gibt es einmalige Beihilfen nur noch bei Schwangerschaft/Geburt, Wohnungserstbezug und mehrtägigen Klassenfahrten.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 26.03.2009, 15:16
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Ort: Bayern
Beiträge: 25
Standard einmalige Beihilfe

Zitat:
Zitat von Gerald Beitrag anzeigen
Nein. Das war früher bei der Sozialhilfe so. Jetzt gibt es einmalige Beihilfen nur noch bei Schwangerschaft/Geburt, Wohnungserstbezug und mehrtägigen Klassenfahrten.
danke für die schnelle Beantwortung, einfach klasse hier
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  #4  
Alt 07.04.2009, 11:56
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Ort: Bayern
Beiträge: 25
Frage Kostenübernahme

Hallole, ich habe schon wieder ein Anliegen, ist irgendwo zu lesen, dass jemand eine Kostenübernahme für Zahnersatz beantragt hat. und ob das überhaupt möglich ist?
Ich finde diesen Beitrag nicht mehr.
lg daggi
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  #5  
Alt 07.04.2009, 12:06
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Beiträge: 1.166
Standard Härtefallregelung bei der Krankenkasse

Wenn ihr ALG II Empfänger seit gilt bei der Krankenkasse die Härtefallregelung.

Das heisst das Du nur Deinen ALG II Bescheid bei der Krankenkasse abgibst und ihr braucht gar nichts oder nur sehr wenig dazu bezahlen.

Angela
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  #6  
Alt 07.04.2009, 12:13
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Beiträge: 5.834
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Zitat:
Zitat von Angela1968 Beitrag anzeigen
Wenn ihr ALG II Empfänger seit gilt bei der Krankenkasse die Härtefallregelung.

Das heisst das Du nur Deinen ALG II Bescheid bei der Krankenkasse abgibst und ihr braucht gar nichts oder nur sehr wenig dazu bezahlen.
Angela
Wichtig: Das auch dem Zahnarzt sagen, damit er nur die von der Kasse bezahlte Grundversorgung verordnet. Nur dafür gilt die Härtefallregelung. Alles was darüber hinaus geht, muss man selbst bezahlen.
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