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einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden.

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  #1  
Alt 21.02.2010, 09:28
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Ausrufezeichen dringend hilfe bzgl darlehen

hilfe bei darlehen dringend

hallo erstmal,

ich hab da ein kleines großes problem.

ich hab seit dem 18.02.2010 wieder arbeit! allerdings über zeitarbeit

mein gehalt kommt immer zum 20. des folgemonats. was heisst, der paar tage vom februar bekomm ich zum 20.03.2010 und mein märzgehalt (also das erste volle gehalt) kommt dann zum 20.04.2010.

erstmal muss ich kurz loswerden, dass ich es eine riiiiießen frechheit finde, dass man erstmal schulden machen muss, um aus hartz iv rauszukommen, weil man muss ja miete, strom, nahrung etc. bezahlen *schimpf* das ist echt mal sehr dumm geregelt! können die hartz iv nicht genauso wie alg I im nachhinein auszahlen?! *nochmal schimpf*

und für diese ungerechtigkeit, kann man ja eine art übergangshilfe beim jobcenter beantragen, natürlich als darlehen. jetzt hab ich aber schon eine andere rückzahlung an das jobcenter am laufen und gerade im netz gelesen, dass das amt kein darlehen gewährt wenn bereits eine andere tilgung läuft !!!!

stimmt das? das wäre gar nicht gut, denn dann könnt ich weder miete, noch strom, noch telefon, noch fahrtkosten (zum neuen job), noch nahrung usw usw bezahlen. ergo, müsst mein neuer chef mich wieder rausschmeisen, weil ich komm ja nicht zur arbeit ohne geld und somit muss ich wieder hartz iv beantragen.

ist der kreislauf wirklich so unlogisch oder gibts noch ne möglichkeit von der ich noch nichts weiß?

achja, ziehmlich dringend ist es auch noch. der monat steht kurz vorm ende, beim amt bin ich abgemeldet. was nun?

bin für jede hilfe unendlich dankbar

vielen dank schonmal
die franzi
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  #2  
Alt 21.02.2010, 11:22
Benutzerbild von Turtle1972
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Im Nachhinein zahlen? Bei ALG 1 bekämst du dein letztes ALG 1 um den 18.2.2010 rum und zwar für 18 Tage. Meinst du, damit lässt es sich gut leben bis zum 20.3.2010?!

Bzgl. des Darlehens wende dich an die ARGE. Das mit der Tatsache, dass nicht x-mal Darlehen gewährt wird, bezieht sich eher auf Strom- oder Mietschulden. Da kann es ja nicht sein, dass jemand dauernd Schulden macht und unwirtschaftlich handelt, frei nach dem Motto "Die ARGE zahlts schon und die Darlehen bekommen sie eh nie wieder, weil ich gar keine Arbeit annehmen werde.". Das ist doch bei dir ganz anders.

Turtle
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  #3  
Alt 21.02.2010, 12:14
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Hallo ...

ich bekomme oder besser bekam hartz iv.

was heißt das letzte geld gabs anfang februar (für februar). somit muss ich schonmal das zuviel gezahlte arge geld vom 18.02. - 28.02. zurückzahlen, oben drauf würde dann noch das darlehen kommen, falls ich es überhaupt bekomm.
und wenn mans genau nimmt, bräucht ich sogar was bis 20.04.2010 (also der ersten vollen gehaltszahlung). weil bei 8,60 brutto auf 35/h in der woche retten mich die im märz ausgezahlten tage vom februar auch nicht wirklich.

also egal wie ich es drehe, es wird irgendwie nicht besser aber solange ich das darlehen bekomme, würde sich wenigstens was bewegen. ohne wirds nicht nur schwierig sondern unmöglich
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  #4  
Alt 21.02.2010, 12:48
Benutzerbild von Grubenpony
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Zitat:
Zitat von Das Franz Beitrag anzeigen
was heißt das letzte geld gabs anfang februar (für februar). somit muss ich schonmal das zuviel gezahlte arge geld vom 18.02. - 28.02. zurückzahlen, oben drauf würde dann noch das darlehen kommen, falls ich es überhaupt bekomm.
Solange bei dir im Februar kein Lohn zugeht, ist die Februarleistung nicht zu erstatten. Das Darlehen wäre ggf. für den März, den Monat in dem dein erster Lohn eingeht bzw. sollte der Bedarf nicht von dem Einkommen gedeckt werden, bleibt es auch hier bei der regulären Leistung (Bedarf minus Einkommen abzgl. Freibeträge). Vielleicht gehst du einfach mal hin und sprichst vernünftig mit den Sachbearbeitern.
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  #5  
Alt 21.02.2010, 12:52
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Zitat:
Zitat von Das Franz Beitrag anzeigen
beim amt bin ich abgemeldet.
Und wer hat das getan?
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  #6  
Alt 21.02.2010, 13:02
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@ gruppen****

ich hab mich da abgemeldet. dachte, eh ich ärger bekomm, mach ich das mal lieber gleich. musste ich ja auch, hab ja nen AV unterschrieben.

die nachricht das ich das vom 02/2010 nicht zurückzahlen muss ist schonmal seeehr gut! schon ist der haufen ein bissi kleiner.
zu meiner sachbearbeiterin hingehen kann ich leider nicht, da ich ja schon voll arbeite (arbeite 40h bekomm aber dank zeitarbeit nur 35h ausgezahlt *grmml*) und das amt ja spät. 18uhr schon dicht macht.

werd morgen zu nem befreundeten anwalt gehen und den einfach mal den antrag schreiben lassen. vielleicht hilft es ja schon wenn der antrag von nem RA kommt

aber um mal zur ursprünglichen frage zurückzukommen. darlehen bekommt man also auch wenn man bereits was anderes zurückzahlt?
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  #7  
Alt 21.02.2010, 13:03
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@ grubenpony mein ich natürlich. bin zZt etwas verwirrt & bitte dies zu entschuldigen
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  #8  
Alt 21.02.2010, 13:08
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Ist den Dein Nettolohn denn soviel mehr wie ALG2?

Wenn nein könntest Du sogar noch aufstockend Anspruch auf ALG2 oder aber einen Anspruch auf Wohngeld haben.
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  #9  
Alt 21.02.2010, 13:22
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Zitat:
Zitat von Das Franz Beitrag anzeigen
ich hab mich da abgemeldet. dachte, eh ich ärger bekomm, mach ich das mal lieber gleich. musste ich ja auch, hab ja nen AV unterschrieben.
Man muss sich nicht aus dem Leistungsbezug abmelden, wenn man einen Arbeitsvertrag unterschreibt, sondern nur eine Veränderungsmitteilung abschicken zusammen mit einer Kopie des AV. Dann kann die Arge auch neu berechnen.

Und dann bricht auch keine Panik aus, wenn man auf einmal nicht weiß, wovon man leben soll bis zum ersten Lohn.

Hast du denn schon einen Einstellungsbescheid erhalten?
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  #10  
Alt 21.02.2010, 14:56
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nee, noch nicht.

hab die jobzusage ja selbst erst am 17.02. erhalten und dann haben sich die ereignisse überschlagen. vorher war also nix zu machen
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