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einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden.

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  #1  
Alt 30.05.2010, 18:46
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Frage Darlehen zur überbrückung bis zum ersten gehalt

Hallo zusammen, ich habe folgendes Anliegen...
Mein partner hat seit dem 10.05 wieder einen Job und natürlich bekommen wir für den Monat juni kein geld mehr von der AzA. Das erste gehalt rückwirkend für den Monat Mai bekommt er aber erst am 20.06. ( wird jeden Monat erst so spät gezahlt) Nun wissen wir nicht, wie wir die zeit bis zum 20 überbrücken sollen. schließlich muss er zur arbeit fahren, muss arbeitskleidung kaufen ( arbeitet auf dem bau) und wir haben ein 4 Monate altes baby das versorgt werden muss. nun meine frage, gbt es die möglichkeit ein darlehen vom amt zu bekommen und wenn ja wie beantrage ich es und wie lange dauert es. kann ja nicht 2 wochen warten sondern brauche quasi morgen geld, so wie es sonst auch immer war.
Danke schonmal vorab
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  #2  
Alt 30.05.2010, 18:58
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Ein Darlehen ist möglich, Rechtsgrundlage ist § 23 Abs. 4 SGB II. Beantragen solltest du es, indem du persönlich vorsprichst. Ist m. E. n. der beste und schnellste Weg.

Turtle
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  #3  
Alt 30.05.2010, 19:58
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Ja- nennt sich Überbrückungsgeld. kann sein, dass ihr auch nicht alles, sondern nur einen Teil zurückzahlen musst. Wenn Du persönlich vorbeigehst, besteht auch die Möglichkeit, dass Du das Geld auch gleich in bar mitnehmen kannst, weil Miete usw. ja meist auch am 01. fällig wird.
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  #4  
Alt 30.05.2010, 20:10
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Falsch. Überbrückungsgeld war eine Leistung, wenn man sich selbstständig machen wollte. Früher gab es mal Übergangsbeihilfe als Darlehen. Das gibt es aber seit 1.1.09 nicht mehr.

Turtle
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  #5  
Alt 30.05.2010, 20:40
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O.K. - wahrscheinlich hast Du recht. Meine SB hat es halt so ausgedrückt, weil der Fall bei mir ähnlich lag und ich einen Vorschuss bzw. ein Darlehen sofort in bar erhalten habe und auch nicht alles, sondern nur ca. 2/3 zurückzahlen muss......
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