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| einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden. |
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#1
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| Hallo, hab ab 01. September 09 eine Ausbildungsstelle, kann sie aber nur antreten wenn ich ein Auto habe, da ich unregelmäßige Arbeitszeiten habe. Und früh um 4 noch kein Zug/Bus etc. fährt. Ich habe mal gehört das man dafür von der ARGE ein Darlehen bekommt bis zu 5000 € ist das richtig? Weil ich habe echt kein Cent um mir ein Auto zu kaufen und Familie ist auch nicht! Welche Vorraussetzungen braucht man dafür? Und würde ich das jetzt schon genehmigt bekommen? Weil arbeite dort zur Zeit als Aushilfskraft, kann aber auch nicht immer zu sagen, weil ich immer schauen muss wie ich hinkommen muss.... Vielen Dank im Vorraus |
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#2
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| Jein. Und warum fragst du hier im Forum statt direkt bei der Arge. Wie mir heute erklärt wurde richtet sich die Höhe des vergebenen Darlehn wohl auch nach dem Einkommen (sofern vorhanden) und somit wie hoch die monatliche rate sein kann. Eine Bekannte hatte mal ein Darlehn von 400€ zu 50€ im Monat (wurde so vom Amt festgelegt). |
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#3
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| Die Darlehensgewährung ist seit 01.01.09 nicht mehr möglich (Gesetzesänderung)
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#4
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| ohweh..... Gibt es keine andere Möglichkeit ein Darlehen zu bekommen? Weil bei der Bank brauch ich gar nicht erst fragen (fehlende Sicherheiten)...oder reicht dann mein Lohn? Glaub ich aber nicht...da es ja auch die ersten 3 Monate nicht sicher ist wegen Probezeit... |
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#5
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| Zitat:
War nicht gerade dies einer der Auslöser - Kreditvergabe obwohl von Anfang schon sicher war, dass dies nicht aufgehen kann. Also nochmals das was Gerald bereits gesagt hat: Die Darlehensgewährung ist seit 01.01.09 nicht mehr möglich (Gesetzesänderung) |
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#6
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| @dms Generell kein Darlehn mehr? Was kann man sonst noch machen? Sich jemanden als Bürgen suchen, dann sollte das kein Problem sein. Man muss natürlich vorher genau nachrechnen, nicht das man sich übernimmt. Bank kannst du schon deshalb vergessen weil du 'nur' Azubi bist. |
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#7
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| Zitat:
Oder ein Roller für 200 Euro. Gruss jens |
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#8
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| Zitat:
Turtle |
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#9
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| Für alles oder nur für das Auto? |
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#10
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| Für alles was früher unter Mobilitätshilfen und sonstige weitere Leistungen fiel. Das ist jetzt im § 45 SGB II (Vermittlungsbudget) zusammengefasst, und der kennt nur Zuschüsse, keine Darlehen.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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