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| einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden. |
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#1
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| Bezahlt ARGE in meinem Fall den Führerschein??? Hallo, ich bin 20 Jahre alt und besuche ein berufliches Gymnasium. Im letztem Jahr bin ich mit dem Führschein angefangen. Ich habe, bis ich von meinem Vater vor die Tür gesetzt worden bin meinen Führerschein durch ein Nebenjob finanzieren können. Bis irgendwie alles Aufeinander prasellte und ich mir Hilfe beim Jugendamt beschaffte, ausziehen musste, irgendwie zwischen durch meinen Nebenjob durch Schulzeiten und Familienstress verlor und dann noch zweimal wegen dem Stress durch meine Fahrprüfung rasselte. Um Abstand zugewinnen hab ich erstmal nur meine Schule gemacht und wohne in einer eigenen Wohnung, die mir von der ARGE finanziert wird. Nun aber läuft meine Theorie bald aus und ich möchte nix unversucht lassen es doch noch zuschaffen. Mir würden lediglich 6 oder 7 Hundert Euro fehlen, vielleicht weniger. Meine Frage ist daher ob die Möglichkeit bestände in meinem Fall ein Dahrlehen zubekommen das mir mit Monatlichen Abzügen bewilligt werden könnte?? Ich hoffe ich werde nicht missverstanden, denn ich will nicht den Staat ausrauben oder besonders bevorteiligt werden, ich habe bereits einen Nebenjob in Aussicht, der jedoch keinen Führerschein verlangt!!! Danke schon mal!!! |
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#2
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| Wenn keine konkrete Arbeit oder Ausbildung in Aussicht ist, für die du unabdingbar den Führerschein bräuchtest, wage ich es zu bezweifeln, dass die ARGE dir den FS finanziert. Turtle |
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#3
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| Hallo @Mike Tracuer, in meinem Fall wird der Führerschein von der ARGE bezahlt. Ich kann im Rahmen eines viermonatigen Lehrgangs ab Ende August dieses Jahres bei der DEKRA den Führerschein erwerben. Unter anderen erwirbt man zusätzlich auch den ADR-Schein (Basis) und Gabelstaplerschein. Meine Anmeldung hat der SB von der ARGE bereits veranlasst. Warte nur noch auf eine Einladung zum Infogespräch. Spreche doch deinen SB einfach darauf an, ob für dich diese Möglichkeit auch besteht! (Lehrgang heißt: Logistik-Kurier bei der DEKRA) Hoffe das es hier erlaubt ist? Hier der Link von der Dekra: DEKRA Akademie Grüße bj-lg |
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#4
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| Hallo allerseits. ich bin sozialpädagogische Betreuer für schwer vermttelbare ALG2-Bezieher und hab ein Frage bzgl. Führerschein. Einer der Teilnehmer, die ich betreue kann ein Praktikum kriegen für 2 Wochen. Wenn er sich dort dann bewährt bekommt er einen Arbeitsvertrag für 6-9 Monate. Zeigt er sich dort wieder motiviert und zuverlässig kann er in den folgenden Jahren wieder enen solchen Arbeitsvertrag bekommen (Saisonbetrieb). Das Problem: für ein paar Wochen könnte ihn jemand zur Arbeitsstelle mitnehmen. Aber danach wirds schwierig diesbzgl., weil der Mitnehmer dann Urlaub hat. Gibt es eine Möglichkeit, das Geld für den Führerschein als Darlehen oder Zuschuss zu bekommen? PS: ich hab in einem Forum von Arbeitsverträgen mit Bedingung gelesen. Würde es dann ausreichen, wenn man der ARGE den (6-monatigen) Arbeitsvertrag inkl der Bedingung Führerschein vorlegt? Danke schonmal vorab! |
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#5
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| Über Vermittlungsbudget ist vieles möglich, auch die Finanzierung eines Führerscheins oder Autos. Wie das ausgestaltet wird, welche Höhe und unter welchen Bedingungen: das legt das zuständige Amt im Rahmen seiner "ermessenslenkenden Weisungen" fest oder aber der Vermittler selbst. Von daher sollte sich der Betreffende mit einer Einstellungszusage der Firm als Argumentationshilfe mal auf den Weg zu seinem Vermittler machen. Turtle |
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#6
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| Vielen Dank für die Auskunft! Der Weg zum Vermittler war (logischer Weise) ohnehin als nächster Schritt geplant. |
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| Stichworte |
| arge, darlehen, führerschein, jugendamt, theorie |
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