Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > einmalige Beihilfen

einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 23.12.2009, 13:10
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.12.2009
Beiträge: 8
Standard Bekleidungsgeld und Einrichtungsgeld bei Erstantrag

Ich habe harz beantragt da ich mich vom mann trenne bzw."FREUND"-
die Bearbeiterin meinte schon ich würde diese Hilfe zur Wohnungseinrichtung brauchen weil ich NICHTS EIGENES habe...

ABEr wovon hängt es ab was man bekommt und wieviel Geld ist es ungefähr?
Kann man sich davon wirklich alles nötige besorgen ?
Wie es mit dem Bekleidungsgeld ausschaut weiss ich auch nicht wieviel ist das einmalig und wie prüfen die das?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 23.12.2009, 13:59
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 2.744
Standard

Bekleidungsgeld gibt es nicht. Geld für die Wohnungsausstattung nach Bedarf, ggf. durch Gutscheine für ein Sozialkaufhaus. Jede Kommune hat da ihre eigenen Richtlinien.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 23.12.2009, 14:21
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.12.2009
Beiträge: 8
Standard

Danke für die Antwort.
wo kann man die Richtlinien nachlesen oder in welchem Bereich (800Euro..?)
bewegen sich die Vorgaben ?

Warum gibt es kein Bekleidungsgeld wenn man mir gesagt hatte als Erstantragstellerin bei Bedarf sei dies möglich ?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 23.12.2009, 14:42
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.298
Standard

Zitat:
Zitat von justme88 Beitrag anzeigen
Danke für die Antwort.
wo kann man die Richtlinien nachlesen oder in welchem Bereich (800Euro..?)
bewegen sich die Vorgaben ?

Warum gibt es kein Bekleidungsgeld wenn man mir gesagt hatte als Erstantragstellerin bei Bedarf sei dies möglich ?
Hier mal als Beispiel die Pauschale in Hamburg:

Erstausstattung Wohnung - Stadt Hamburg

Wie Vegas aber sagte hat jede Arge, ihre eigenen Richtlinien.

Bekleidungsgeld gibt es nur bei Schwangerschaft und für Säuglinge bei Geburt.

Siehe auch:

§ 23 SGB II Abweichende Erbringung von Leistungen

Da steht nix von Bekleidungsgeld für jeden Antragsteller.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 23.12.2009, 15:17
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 30.11.2008
Beiträge: 2.047
Standard

Wie schon geschrieben, jede Kommune hat ihre eigenen Richtlinien ob
es Geldbeträge gibt oder Gutscheine fürs Sozialkaufhaus.
Also bei der zuständigen Kommune nachfragen.

Bekleidungsgeld gibt es nicht. Du wirst ja bisher auch nicht nackig rumgelaufen sein und Ersetzen von Kleidung ist aus dem Regelsatz zu tragen. Lediglich für
Neugeborene gibt es einmalig Erstausstattung (incl. Bekleidungsgeld)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 23.12.2009, 15:44
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.12.2009
Beiträge: 8
Standard

danke danke, interessanter Link...Grüßle,
Jenny
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 23.12.2009, 17:47
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.987
Standard

Also mich würde - unabhängig davon, dass es eben kein Bekleidungsgeld an sich mehr gibt - tatsächlich mal interessieren, was eine Trennung vom Partner damit zu tun hat, dass man Bekleidung braucht. Ist man vorher in den Klamotten des Partners rumgelaufen?

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 24.12.2009, 01:04
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.12.2009
Beiträge: 8
Standard

nein, aber es gab jeden Winter neue klamotten und vorher wurden die ALten entsorgt immer.
Das ist schon passiert zu der Gewichtsveränderung -
und somit habe ich nun nichts Neues und wünschte ich hätte die Alten behalten die noch passend waren so mäßig...
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 24.12.2009, 07:36
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 16.12.2008
Beiträge: 586
Standard

Du hast jedes Jahr Deine KLeidung entsorgt und Dir neue gekauft? Und jetzt mußt Du in KLamotten rumlaufen die alt sehr alt sind (1 Jahr alt) weil die Arge keinen neuen zahlt.. Du bist zu bedauern..
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 24.12.2009, 08:47
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.578
Standard

Da kann man doch nur mit dem Kopf schütteln. Jedes Jahr Klamotten entsorgen und neue kaufen, kann (und will) nicht mal ich als Berufstätige mir leisten....

Komm mal von Deinem hohen Ross runter!!!! Du wirst Deine Sachen nun wohl länger als 1 Jahr tragen müssen! Wie schrecklich....
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
bekleidung, einrichtung, erstaustattung, wohnung

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Alleinerziehend / Alleinstehend Bekleidungsgeld kaddl einmalige Beihilfen 9 22.10.2009 19:10
erhalte keinen erstantrag s.seibelt Hartz IV 4 - ALG II 2 2 03.10.2009 15:18
Antragskopien Erstantrag muchasgrazias Hartz IV 4 - ALG II 2 4 17.09.2009 10:46
[Problem] Erstantrag in falscher Kommune Harald1981 Hartz IV 4 - ALG II 2 3 31.07.2009 15:35
Erstantrag ALG II Weihnachtsgeld sistu Hartz IV 4 - ALG II 2 1 25.02.2009 13:39


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 23:39 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0