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einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden.

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  #1  
Alt 26.01.2009, 12:26
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Standard Bekleidungsgeld - Übergrößen und Ausnahmesituation

Hallo allesamt!
Ich bin noch ganz neu hier und hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen, da ich nirgends anders Infos dazu finde.
Bei diesem Problem geht es nicht um mich selbst, sondern um meine Mutter, welche Hartz IV bezieht (seit ca. 8 Jahren) und selbst kein Internet hat (passt auch gar nicht in ihr Budget).


Meine Mom war jetzt knapp 3 Monate wegen Krebs im Krankenhaus und ist glücklicherweise heil wieder rausgekommen. Sie ist schon seit vielen Jahren stark übergewichtig und konnte sich noch nie Kleidung von der Stange kaufen, weil diese schlichtweg nicht passen.
Es gibt nur wenige Geschäfte, welche zwar passende Größen führen aber auch recht teuer sind. Wie dem auch sei, bis jetzt hat sie es mit viel Disziplin immer irgendwie geschafft über die Runden zu kommen und sich nebenbei immer mal wieder ein Kleidungsstück zusammen sparen können.
Jetzt allerdings das Problem: Als sie aus dem Krankenhaus rauskam, passte ihr kein Kleidungsstück mehr (nicht mal die Unterwäsche), weil sie aufgrund des langen Aufenthalts und den vielen OP's über 30 Kilo verloren hat. Allerdings ist sie noch immer zu kräftig um günstige Klamotten bei KIK oder Co. kaufen zu können.


Weiß jmd. von euch, ob es in so einer Situation ggf. doch die Möglichkeit gibt einen Bekleidungszuschuss zu bekommen? Immerhin handelt es sich hier um eine unvorhersehbare Situation.


Meine Mom hat schon bei diesem tollen 5555-Callcenter angerufen, wo man ihr gesagt hat: "Warum haben sie denn nichts angespart für diese Situation?" oder "Dann hätten sie nicht so viel abnehmen sollen!" - Jedenfalls stehe ihr trotz der Situation nichts zu und sie kann ja in ihrem Morgenmantel und Nachthemd zum Arzt fahren, wenn sie unbedingt vor die Tür muss (Zitat der Dame aus dem CallCenter).


Ich habe gelesen, dass schwangere Frauen auch einen Zuschuss bekommen. Denen wird doch auch nicht gesagt: "Hätten sie sich einfach nicht schwängern lassen sollen!", oder "Ist doch ihr Problem, wenn sie jetzt schwanger sind!"
Falls jmd. von euch eine Idee hat oder sogar schon mal ähnliches erlebt hat, würde ich mich sehr über Info's und Tipps freuen.


Besten Dank - Ravage
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  #2  
Alt 26.01.2009, 12:34
Benutzerbild von Grubenpony
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Zitat:
Zitat von ravage Beitrag anzeigen
Allerdings ist sie noch immer zu kräftig um günstige Klamotten bei KIK oder Co. kaufen zu können.
Das heißt, sie hat jetzt welche Kleidergröße?
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  #3  
Alt 26.01.2009, 12:52
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Bin mir nicht ganz sicher welchen Größe das jetzt ist (zumal ich mich nun auch nicht wirklich mit Frauengrößen auskenne), aber wenn ich richtig hingehört habe ist es jetzt wohl eine 60/62.
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  #4  
Alt 26.01.2009, 13:04
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Mit der Größe bekommt sie zumindest schon einmal was in einschlägigen Übergröße-Onlineshops wie z. B. Happy-Size.

Nach der Gewichtsreduzierung von 30 kg (die ihr ein Arzt am besten bescheinigen sollte) sollte sie einen Antrag stellen. Vorher genau raussuchen, was sie braucht, wo sie es bekommt und wie teuer das ist. Diese Liste dem Antrag beilegen.
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  #5  
Alt 26.01.2009, 13:04
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Einzige Möglichkeit ist ein Darlehen wegen unabweisbaren Bedarf nach § 23 (1) SGB II. Auf die Kleidung bei Schwangerschaft kann sie sich nicht berufen, da dies ausdrücklich im Gesetz geregelt ist, ihr Fall dagegen nicht.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #6  
Alt 27.01.2009, 09:43
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Ich würd es auch mal mit dem Darlehen nach § 23 Abs 1 SGB II versuchen.

Desweitern würd ich raten, dass man mal versucht über den Sozialdienst/Wohlfahrtverbände o.ä. vielleicht eine Spende zu bekommen.
Bei mir in der Arbeit vergibt unsere Abteilungsleitung in Ausnahmesituationen Spenden. Ich arbeite allerdings bei eine Optionskommune die für solche Sachen einen Spendentopf eingerichtet hat, ob sowas auch eine Arge hat weiß ich nicht. (Glaub eher mal nicht).
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Stichworte
ausnahmesituation, bekleidungsgeld, übergröße

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