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einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden.

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  #1  
Alt 21.10.2009, 12:09
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Standard Bekleidungsgeld

Liebe Forummitglieder,

ich würde gern einmal wissen wie sich das mit dem Bekleidungsgeld bei Schwangerschaft verhält?

Vor allem in welcher Höhe dies gezahlt wird.

MfG kaddl
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  #2  
Alt 21.10.2009, 12:11
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Bei uns werden z.B. 160€ ab der 13. SSW gezahlt.

Ansonsten einen formlosen Antrag stellen, die höhe ist je nach Arge unterschiedlich.
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  #3  
Alt 21.10.2009, 12:26
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Bei uns gibt es wohl nur was um die 60 Euro.
habe ja auch schon den Antrag gestellt, halt nur noch keinen Bescheid.

Dieses Bekleidungsgeld is ja aber wohl einmalig und nicht bei dem Mehrbedarf monatlich mit bei oder?
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  #4  
Alt 21.10.2009, 12:29
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Ja das Geld gibt es einmalig in der SS.
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  #5  
Alt 21.10.2009, 13:24
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Und wie verhält sich das wenn man arbeiten geht und nur noch ca. 90 € Leistung dazu bekommt? Bekomm ich da trotzdem den Mehrbedarf und die Einmalleistung?
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  #6  
Alt 21.10.2009, 13:34
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Ja auch als sogenannter Aufstocker kan man die Einmalbeihilfen und den Mehrbedarf in Anspruch nehmen.
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  #7  
Alt 21.10.2009, 13:40
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Dann Danke ich erst einmal für die schnellen Antworten und ich weiß nun was ungefähr auf mich zu kommen wird...
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  #8  
Alt 21.10.2009, 13:43
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Vergess die Babyerstausstattung nicht und frag mal bei der Critas o.ä. nach der Bundesstiftung Mütter in Not , da kannst Du auch noch anrechnungsfreie Gelder beantragen.
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  #9  
Alt 22.10.2009, 19:05
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Zitat:
Zitat von Floeckchen Beitrag anzeigen
Vergess die Babyerstausstattung nicht und frag mal bei der Critas o.ä. nach der Bundesstiftung Mütter in Not , da kannst Du auch noch anrechnungsfreie Gelder beantragen.
Da würde ich aber nich so voreilig sein, Meine Freundin bezieht auch H4 und war schwanger hat vom amt geld bekommen für eine 1st ausstattung und war auch bei der caritas von dort hat sie wesentlich weniger bekommen weil sie H4 bekommt.

Ich bekomme auch anteilig H4 habe aber rund 700 euro von der caritas bekommen im gegensatz zu meiner Freundin.
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  #10  
Alt 22.10.2009, 19:10
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Das Geld was von der Bundesstiftung ist beim ALG2 anrechnungsfrei!

Insofern verstehe ich Deine Aussage nicht wirlich.

Zumal sie doch Gelder erhalten hat oder?
besser wie gar nix.
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