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| einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden. |
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#1
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| hallo ich habe seit sechs wochen ungefähr meinen vater bei mir aufgenommenm,da er sich von seiner Lebensgefährtin getrennt hat. Ich sollte im Vorfeld erwähnen das ich in Bayern wohne und mein Vater vorher in Sachsen gewohnt hat.Alles gut und schön. Mein vater hat früher über zehn jahre lang Hartz IV empfangen und geht jetzt seit 17.11 arbeiten hier bei mir. Ich bin selbst verheiratet und hab eigene Familie, bin somit nicht Unterhaltspflichtig gegenüber meinem Vater, was ich auch nicht hätte, davon abgesehen.Wir haben seit dem das er hier wohnt keine Leistungen außer Hartz IV in normaler höhe ( Beitragrechnung aus vorhergehender Bedarfsgemeinschaft obwohl die bereits aufgelößt war) in Anspruch genommen. Mein Vater sucht natürlich jetzt hier eine eigene Wohnung, die er aber evl. nicht bekommt, weil keiner uns sagen kann ob und wie er die Kaution bekommt und ob er Geld für Möbel und Invetar beatragen kann. Er benötigt wenn möglich ein kleines Startkapital für Kaution u. Möbel, das er wenn möglich nicht zurück zahlen brauch, da er sich in Insolvenz befindet. ich dachte ich hätte mal irgenwo gelesen, das wenn mann aus berufswegen umzieht, das man dann eine Umzugshilfe (oder irgendwas Ähnliches) beantragen kann, die nicht zurück gezahlt werden muß. Gibt es sowas, oder was ähnliches? |
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#2
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| Umzugskostenbeihilfe gibt es für die Kosten des Umzuges, d. h. für das Transportieren des Umzugsgutes von A nach B. Aber nicht für Kaution und evtl. noch benötigte Möbel. Für die Kaution wäre das neue Amt zuständig (so er denn mit der Arbeit überhaupt noch bedürftig ist) und für Möbel gibt es eigentlich nichts, er kann ja bisher auch nicht auf dem Fußboden gelebt haben. Turtle |
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#3
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| danke für die infos. nein, natürlich hat er nicht am Fußboden geschlafen, sonder auf meiner Gästecouch. Er hat von seiner ex- lebensgefährtin keine einzigen möbel, da alles ihrs war, also gibt es quasi nix für die umzugskosten beihilfe was geholt werden muß.Aber es muß doch irgendeine hilfe geben für Möbel, kann ihn doch nicht nackt in der wohnung lassen |
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#4
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| Nun ja, zuerstemal solltest du dann aber die Frage beantworten, ob er denn jetzt am neuen Wohnort überhaupt ALG 2 erhält. Denn die ARGE dort wäre zuständig... Und ob jetzt was für Möbel geleistet wird oder nicht, müsste vor Ort geklärt werden, da es sich hierbei um eine Einzelfallentscheidung handeln dürfte. Turtle |
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#5
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| leider läuft die zeit davon. er lebt jetzt seit sechs wochen auf meine kosten. Fahrtkosten, miete, essen ect. und auch ich hab irgendwan mehr keine reserven, zudem gibt ein vermieter erst die wohnung, wenn eine kation geleistet wird, und das wird erst im nachhinnein gezahlt. ich kann leider auch nicht ständig zur alten arge 500km entfernt fahren und dann mal wieder zur neuen, muß ja a arbeiten, zudem kann ich mich darauf verlassen evtl. das er Möbel bekommt, weil hier allein und ohne alles geht auch nicht, weil dann muß er sich wieder als arbeitlos melden und zurück ziehen.Ohne Führerschein, und ohne Wohnung sowie ohne möbel geht nicht. ich kann das hier nicht regeln, weil er alle zuzahlungen noch von der alten Arge bekommen soll, laut Arge hier. ist total verwirrend alles. |
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#6
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| Er wohnt jetzt hier, also ist (außer für evtl. Umzugskostenbeihilfe, wobei es da ja nichts gibt, wenn er keine Möbel zu transportieren hat) die NEUE Arge zuständig. Und dorthin muss er sich wenden. Turtle |
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#7
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| okay, und was kann ich da somit hier beantragen? Ertsaustattung evt.????? |
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#8
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| Versuchen kann er es. Die Frage ist aber, ob er es als Beihilfe bekommt, da es ja nun nicht gerade der Erstbezug einer Wohnung sein dürfte in seinem Alter! Turtle |
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#9
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| Man sollte aber dabei auch sagen, dass das Bundessozialgericht erst kürzlich festgestellt, hat, dass es immer auf den individuellen Bedarfsfall ankommt. Das Urteil ist so weit ich weiß noch nicht veröffentlich (Akt.-Z. B 14 AS 64/07 R), aber danach scheint es doch sehr sinnvoll zu sein, hier eine Erstausstattung zu beantragen, wie Turtle1972 richtig bemerkte. Falls der Antrag abgelehnt wird, empfiehlt sich dann vielleicht ein Widerspruch mit dem Hinweis auf dieses noch nicht veröffentlichte Urteil. |
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#10
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| Ich habe jetzt endlich für meinen Vater eine Wohnung gefunden.Sie ist billig und reicht vollkommen aus. Er braucht nicht ein mal mehr irgendeine Hilfe von der Arge zur Miete oder so. Das einzige was er braucht ist die Kaution, und Möbel. Da es die Arge nicht schäfft trotz "Rezession" nächstes jahr, und Wirtschaftseinbruch, einen Arbeitswilligen Mann unter die Arme zu greifen, und ihn 4 Wochen ohne Geld da zu lassen, habe ich mich entschieden das die Medien zu geben. Momentan ein gefundenes "fressen". Mein Vater lebt seit sechs Wochen hier, und bezieht keinen cent geld mehr, alles muß ich übernehmen. Fahrkosten zur Arbeit, essen u. Tinken und Unterkunft ja sowieso. Wenn ich bei der Arge hier anrufen tue, und irgendwas brauch, dann heißt es immer, wir brauchen erst die Abmeldebestätigung von der anderen Arge, diese wiederum sagt das das alles schon fertig wäre und bei dennen sein muß. Wie kann man einen mann so lang hinhalten, der vorn und hinten keinen cent hat. Wäre mein Vater Arbeitslos geblieben, hätte er Kaution ohne Probleme bekommen und man hätte nur prüfen müssen bei seinem Antrag auf Waschmaschine ect. ob wirklich bedarf besteht, was ja a der Fall ist, aber er hätte es bekommen ohne weiteres. Jetzt wird gesagt, er solle sich das selber kaufen und zusammen Sparen, das heißt mind. ein halbes Jahr ohne Waschmaschine, oder Bett ect.! Find das unverschämt, und da setzt ich mich auch durch. Sowas ist einfach nur dreist und ich zahle unter anderem den ihr geld..... |
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