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| einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden. |
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#1
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| Eine Frage zum Mehrbedarf bei Schwangerschaft und Geburt. Wenn ein zweites Kind unterwegs ist, kann man dann neben dem bereits gewährten Mehrbedarf für Schwangere (17%) ab der 12. Schwangerschaftswoche auch erneut die einmalige Mehrbedarfs-Pauschale zur Geburt beantragen oder ist das durch die frühere Gewährung bei der Geburt des 1. Kindes bereits abgegolten ? Für Eure Hilfe dankt Fabio |
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#2
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| Kann man i.d.R. nochmals beantragen, allerdings kommt es auch ein bisschen drauf an wie alt das 1. Kind ist. Wenn nur kurze Zeit dazwischen liegt, dann geht das Amt oftmals davon aus, dass die Sachen bzw. der Kinderwagen etc. noch vorhanden sind.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Beantragt man die Pauschale eigentlich schon vor der Geburt oder erst danach, wenn der Geburtstermin bekannt ist ? |
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#4
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| Ja nun....Du wirst ja nur Dinge beantragen wollen, die Du brauchst, sobald das Kind da ist, oder?! Von daher stellt sich die Frage doch gar nicht! Wenn Du bereits bei Geburt alles hast, was willst Du dann noch beantragen?????
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#5
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| Eine Geldpauschale möchte ich beantragen, aber ohne konkrete Bezeichnung von Gegenständen. Die haben wir nämlich schon besorgt. |
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#6
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| Ich weiß nicht wie es bei Eurem Amt läuft. Manche Ämter zahlen Geldpauschalen, manche zahlen auch nur nach Auflistung der Dinge die man tatsächlich braucht. In aller Regel muss man Quittungen vorlegen.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#7
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| hallo miteinander, mich verwirren die antworten etwas! ich möchte bezweifeln, dass diese antworten durch erfahrung oder wissen entstanden sind! entschuldigung! sicher muss ein antrag auf babyerstausstattung vor der geburt gestellt werden, hier zwei oder drei monate vorher, dann soweit ich informiert bin, lebst du mit hartz4 am existenzminimum, also wie sollst du damit diese ausstattung vorfinanzieren? da heute nur noch pauschalen geleistet werden, ist auch eine aufgliederung völlig überflüssig! wirklich gut informierte hilfe und meine erfahrung hierbei lässt mich diese aussagen machen! |
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#8
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| Du scheinst ja eine ganz Schlaue zu sein....!!!! ![]() Selbstverständlich gibt es Ämter, die eine Auflistung der benötigten Dinge haben wollen! Wenn das bei Dir nicht so ist und einfach so die Pauschalen gezahlt werden, dann kannst du nur für DICH sprechen, aber nicht verallgemeinern!
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#9
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| das nenne ich doch mal eine freundliche Antwort! ![]() hierbei geht es ja wohl nicht darum ob ich irgendetwas besser weiss oder nicht, welch ein kinderkram, sondern darum anderen menschen helfen zu können und leider ist es doch eben so, dass die meißten sich gerne mit etwaigen aussagen abspeisen lassen ob diese nun der wahrheit entsprechen oder nicht! leider konnte ich in einigen antworten nicht einmal eine gewisse logik finden! mal ganz ehrlich, dieses forum ist doch da um seine meinung äussern zu können oder habe ich mich da geirrt????? |
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#10
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| Zitat:
Wie Mandy schon schrieb, fordern einige ARGEn auch eine genaue Auflistung der benötigten Gegenstände. Klar gibt es auch einige ARGEn, die die Babyerstausstattung als Pauschale zahlen (bei uns z.B. insgesamt 300 € für Kleidung, Kinderwagen und Möbel), aber eben längst nicht alle.
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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