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| einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden. |
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#1
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| Sehr geehrte Damen und Herren, ich fange am 01.08.2011 eine Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel an. Dazu hätte ich einige Fragen und zwar verstehe ich mich mit meinen Eltern nicht mehr so besonders und es gibt sehr häuftig Streit, deshalb will ich auf jeden Fall zu Hause ausziehen. Ich komme aus Delmenhorst, bin 19 Jahre alt und die Arbeitstelle befindet sich in Bremen. In den ersten 3 Monaten muss ich die Arbeitsstelle mit öffentlichen Verkehrsmitteln aufsuchen. Verdienen tue ich im ersten Lehrjahr 603,00 € Brutto.
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#2
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| Du musst bei der zuständigen Agentur für Arbeit Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Da du über 18 bist, darfst du eine eigene Wohnung nehmen. http://www.arbeitsagentur.de/zentral...lfe-Jugend.pdf BAB-Rechner Du musst aber beachten, dass dir deine Eltern während der Ausbildung noch unterhaltspflichtig sind. Das wird bei der Höhe des BAB berücksichtigt.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| Ja du kannst BAB beantragen, das ist allerdings abhängig vom Einkommen deiner Eltern, dann bekommst du noch Kindergeld, was du auf dich umleiten lassen musst, da du ja nicht mehr im Haushalt deiner Eltern wohnst. Hartz IV-Leistungen bekommst du keine. |
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| Stichworte |
| ausbildung, wohnungsanspruch |
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