Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > einmalige Beihilfen

einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 15.07.2011, 01:09
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.07.2011
Beiträge: 1
Standard Beihilfe zur Ausbildung eigene Wohnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich fange am 01.08.2011 eine Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel an.
Dazu hätte ich einige Fragen und zwar verstehe ich mich mit meinen Eltern nicht mehr so besonders und es gibt sehr häuftig Streit, deshalb will ich auf jeden Fall zu Hause ausziehen.

Ich komme aus Delmenhorst, bin 19 Jahre alt und die Arbeitstelle befindet sich in Bremen.
In den ersten 3 Monaten muss ich die Arbeitsstelle mit öffentlichen Verkehrsmitteln aufsuchen.
Verdienen tue ich im ersten Lehrjahr 603,00 € Brutto.

  1. Würde mir eine Wohnung bezahlt werden?
  2. Gibt es nebenbei noch Unterstützung zum Lebensunterhalt?
  3. Falls mir die Wohnung bezahlt wird, bekomme ich das Wohngeld und muss das jeden Monat selber überwiesen, oder macht das direkt das Amt?
Mit freundlichen Grüßen
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 15.07.2011, 06:59
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.834
Standard

Du musst bei der zuständigen Agentur für Arbeit Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Da du über 18 bist, darfst du eine eigene Wohnung nehmen.

http://www.arbeitsagentur.de/zentral...lfe-Jugend.pdf

BAB-Rechner

Du musst aber beachten, dass dir deine Eltern während der Ausbildung noch unterhaltspflichtig sind. Das wird bei der Höhe des BAB berücksichtigt.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 15.07.2011, 07:38
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.08.2010
Beiträge: 428
Standard

Ja du kannst BAB beantragen, das ist allerdings abhängig vom Einkommen deiner Eltern, dann bekommst du noch Kindergeld, was du auf dich umleiten lassen musst, da du ja nicht mehr im Haushalt deiner Eltern wohnst. Hartz IV-Leistungen bekommst du keine.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
ausbildung, wohnungsanspruch

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Eigene Wohnung + Schulische Ausbildung.. Stammhirn Hartz IV 4: U 25 11 29.08.2010 19:10
U25, keine ausbildung aber eigene wohnung? Lepasion Hartz IV 4: U 25 10 06.11.2009 10:52
Ü25, Seit 5 Jahren Hartz IV und eigene Wohnung, 1.Ausbildung in 98km Entfernung Ihiazel Hartz IV 4 - ALG II 2 19 20.07.2009 19:49
keine Ausbildung, Erstantrag mit eigener Wohnung vla Hartz IV 4: U 25 6 24.05.2009 14:21


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 23:32 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0