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| einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden. |
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#1
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| Hallo, ich bin alleinerziehende Mutter von 2 Kindern. Mein großer Sohn geht in die 5. Klasse und macht im nächsten Schuljahr eine Klassenfahrt im Wert von 220,-€. Nun ist folgendes Problem: Bekomme nur für mich ALG2, weil die Kinder aus der Hilfebedürftigkeit rausgefallen sind. Sie bekommen UVG, Kindergeld und Wohngeld. Nun habe ich bedenken, das ich aufgrund dieser Tatsache keine finanzielle Hilfe vom Jobcenter bekomme. Kann mir aber auch kein Geld in der Familie leihen. Habe sorge das mein Sohn dann nicht mitfahren kann. Benötige dringend Rat!!! |
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#2
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| Nein, keine Sorge, die Kosten für die Klassenfahrten werden auch in deinem Fall auf Antrag von der ARGE übernommen. Andi |
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#3
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| Hallo, Mehrtägige Klassenfahrten werden Übernommen. Klassenfahrten seien als Fortsetzung des Unterrichts auf anderer Ebene anzusehen und es bestehe meistens die Pflicht zur Teilnahme daran. Somit mach dir keine Gedanken. |
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