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einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden.

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  #1  
Alt 09.03.2009, 12:47
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.03.2009
Beiträge: 1
Unglücklich Beihilfe bei Trennung?

Hallöchen!
Ich habe "leider" mal ein paar fragen und hoffe das Ihr mir helfen könnt!
Ich habe eine kleine Tochter von 2 Jahren und werde mich jetzt bald leider von ihrem Vater trennen, mit dem ich seid fast 4 Jahren auch verheiratet bin!
Nun sind meine Fragen was mir alles zu steht an einer wohnungseinrichten (Möbel, renovierung usw)!
Ich weiss das es keine neuen Möbel sein werden und das ist mir auch zimlich schnuppe, gibt ja Ebay und so
Steht mir denn auch Bodenbeläge Gardienen und Tapetten zu?
Wie schuat es mit dem Kindergarten aus, wenn meine kleine dort rein kommt, wird er bezahlt oder muss ich ihn bezahlen?
Ach so, Ich hatte noch nie eine Leistung vom Hartz 4 oder so,
da ich bis zur Geburt meiner Tochter arbeiten war!
Ich danke schon jetzt viel mal!
Angie
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  #2  
Alt 09.03.2009, 14:53
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.309
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Zunächst mal iost der Unterhalt vorrangig zu erwirken.
Ausserdem ist die Wohnungseinrichtung aufzuteilen.
Das, was dann noch fehlt, kann, sofern Ihr hilfebedürftig werdet, als Darlehen gewährt werden.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 09.03.2009, 14:56
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.309
Standard

Kinderbetreuungskosten: da wäre das Jugendamt zuständig, die je nach Einkommenssituation anteilig oder ganz die Kita-Kosten übernehmen.
__________________
Grüsse,

Mandy

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beihilfe, trennung

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