Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > einmalige Beihilfen

einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden.

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  #1  
Alt 15.02.2010, 17:52
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Ausrufezeichen BaföG trotzdem eine einmalige Beihilfe vom Amt?

Hallo

Ich mache seit Ausgust eine Ausbildung zur Sozialassistentin und erhalte dabei BaföG....Jetzt habe ich allerdings ein Problem...Mein Auto war im Dezember kaputt und ich konnte 3 Monate lang mein Schulgeld nicht zahlen,da die Rechnung ziemlich hoch war....Jetzt wurde mir die Kündigung angedroht,wenn ich es nicht bis nächste Woche bezahle. Aber das geht einfach nicht. ICh bin alleinerziehend mit 2 Kindern :-( Weiß jemand Rat ob ich sowas beim Arbeitsamt irgendwie als einmalige Beihilfe beantragen kann oder gibt es irgendwo anders eine Möglichkeit? Bzw. als Darlehen?

Danke für eure Hilfe....
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  #2  
Alt 15.02.2010, 21:18
Benutzerbild von Turtle1972
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Beiträge: 18.987
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Nein, sowas gibt es nicht. Das Amt ist keine Bank...

Turtle
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  #3  
Alt 15.02.2010, 22:53
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Beiträge: 2.354
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3 Monate lang der Zuschlag für Alleinerziehung bei ALG II = 129*3 = 387 €
3 Monate lang Kinderbetreuungszuschlag beim BAföG = 198*3 = 564 €

Das sind alleine in diesen 3 Monaten 951 € mehr gewesen als der normale Regelsatz.
Das Geld kann man natürlich entweder einfach so zusätzlich ausgeben
oder sinnvoll einsetzen.
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  #4  
Alt 16.02.2010, 14:39
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Beiträge: 24
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Ich bekomme keinen Cent von der Arge...Ich bekomme nur Bafög...und die Betreuungskosten reichen noch nicht mal,die ich beim BaföG erhalte
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bafög, kündigung

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