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| einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden. |
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#1
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| Hallo, mir wurde letztens von meiner ARGE gesagt, daß ich den Antrag auf Baby Erstausstattung formlos als Einzeiler stellen könne und dies ein Pauschalbetrag in Höhe von 500€ sei. Das habe ich so auch gemacht, und siehe da heute kam ein Bescheid mit folgendem Text: Sehr geehrte Frau X, Ihrem Antrag auf Übernahme der Kosten -der Erstausstattung für Bekleidung bei Geburt kann in vollem Umfang in Höhe von 180€ entsprochen werden. Natürlich habe ich direkt heute angerufen und hatte mal wieder (die Krankheitsrate ist sehr hoch bei unserer ARGE) einen neuen SB an der Strippe, der meinte das mit dem Pauschalbetrag sei so nicht richtig. Er müsse den Außendienst vorbei schicken, und dieser schaut nach, was alles fehlt. Ich könne aber auch eine Liste schreiben, mit den noch benötigten Sachen und diese einreichen. (ja, was denn nun?) Und der oben genannte Betrag würde auch schomn Hygieneartikel beinhalten. Nun bin ich natürlich ratlos, aber bis auf ein paar geschenkte Anziehsachen, habe ich sowieso nichts holen können, da ich bis vor wenigen Wochen absolute Bettruhe hatte und mein Freund arbeitstechnisch sehr eingespannt ist/war, bzw. er ja dann auch noch mehr im Haushalt machen musste, zumal ja auch schon ein Kind da ist. Die Sache eilt nun ein wenig, da ich zum 26. Januar ausgezählt bin. Womit habt Ihr bessere Erfahrungen gemacht. Liste einreichen, und wenn ja, was kann/darf auf diese drauf? oder soll ich einen AD kommen lassen? Kann ich mir sicher sein, daß der auch wirklich alles auflistet, was noch fehlt. Da ich ja wirklich ALLES momentan noch brauche. Liebe Grüße |
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#2
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| Hast du vielleicht schon ein Kind, dass man voraussetzt, dass von diesem noch was da ist? Das könnte ggf. der Grund sein, warum die Erstausstattung so niedrig ausfällt. Ansonsten gibt es kein Patentrezept, was besser ist. Ich denke mal, dass es günstiger ist mit einem Hausbesuch, wenn das, was ich oben geschrieben habe, zutrifft. Dann könnte sich die ARGE ansehen, dass nix da ist von dem anderen Kind/den anderen Kindern. Turtle |
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#3
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| Zitat:
Der Rest wird dann wohl geklärt bei dem Besichtigungstermin. |
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#4
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| Zitat:
Zitat:
Der Sachbearbeiter sprach wirklich von Babykleidung und Hygieneartikeln, die damit bewilligt wären und den Rest müsse ich dann eben seperat aufschreiben. Aber wie kann es sein, daß mir 2 Mitarbeiter einer ARGE so verschiedene Auskünfte geben, zumal das mit dem Pauschalbetrag ein Teamleiter zu mir gesagt hatte? |
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#5
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| Vielleicht wußte der Teamleiter nicht das du bereits ein Kind hast, der Sachbearbeiter schon und wird davon ausgegangen das im Normalfall auch vieles noch vorhanden ist. Es könnte schon hinkommen mit 500 Euro fürs erste Kind, weil garnichts vorhanden ist. 180 Euro für das weitere Kinder pauschal, wenn man nicht per Hausbesuch nachweist was wirklich alles fehlt. das würde auch zu der Aussage passen: Zitat:
- der nachtvogel - |
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#6
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| Moin, wir haben auch nicht mehr bekommen. Allerdings noch zweckgebundene Gutscheine für Kinderwagen und Kinderbett. Dies mussten wir allerdings extra beantragen, da es nicht zu Bekleidungsausstattung eines Säuglings gehört. Gruss Angel |
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#7
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| Zitat:
Ich hab im ersten Beitrag übersehen, dass du sogar geschrieben hast, dass schon ein Kind da ist. Warum soll der Gedankengang des Amtes also ausgeschlossen sein?? Turtle |
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#8
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| Zitat:
Zitat:
Weil mir einer der Beiden dies sicher auch so gesagt hätte, wenn es im Falle einer bereits 8 Jahre alten Tochter von Belang wäre. Es geht mir sicher nicht um 100€ mehr oder weniger (Wobei ich ja über Jahre ohne Pause auch Steuern zahle und somit den Staat am Kacken halte!), aber zumindest eine kompetente Antwort auf meine Frage hätte ich doch erwarten können. Nicht mal Hüü, mal Hott.... |
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| baby, einmalige, erstausstattung, kosten |
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