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einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden.

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  #1  
Alt 14.01.2011, 08:08
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Frage Arbeitsaufnahme - Fahrtkosten zur Arbeit im 1. Monat

Hallo, bin neu hier und geh Euch direkt mit einigen Fragen auf die Nerven.

Seit langer Zeit nun endlich einen Job gefunden. Super soweit.

Arbeitsbeginn ist der 1. Februar.

Nun einige Fragen:
1. Ab 1. Februar bin ich ja nicht mehr arbeitslos da Jobaufnahme, - wie finanziere ich denn den Februar, da ich ja erst Ende Februar oder Anfang März mein erstes Gehalt bekomme?

2. Die Fahrtstrecke ist einfache Strecke 40 km - wie soll ich im ersten Monat die Fahrt zur Arbeit finanzieren

Oder krieg ich für Februar noch mal Hartz IV?????
Gibts Zuschüsse zur Überbrückung oben genannter Misere um im ersten Monat über die Runden zu kommen? Gibts Zuschüsse für die Fahrt zur Arbeit im ersten Monat?


Es handelt sich um eine gut bezahlte sozialversicherungspflichtige Vollzeitstelle - aber wie gesagt - der erste Monat - also der Februar, der müsste überbrückt werden. Vorschuss vom Arbeitgeber gibts keinen.


Hilfe bitte

LG Moni
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  #2  
Alt 14.01.2011, 08:35
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Du kannst nochmal ALG II für Februar bekommen. Kommt dein Lohn/ gehalt Ende Februar, dann musst Du je nach Verdienst das ALG II ganz oder teilweise zurückzahlen.

Bzgl. der Fahrtkosten musst Du Deinen Vermittler ansprechen!
__________________
Grüsse,

Mandy

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  #3  
Alt 14.01.2011, 08:40
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danke Mandi für die schnelle Antwort

krieg ich das ALG II für den Februar automatisch, oder muss ich das extra beantragen?

Hab zwischenzeitlich auch gegoogelt - Mobilitätshilfe scheint es zu geben ..... ist aber eine KANN - Regelung????
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  #4  
Alt 14.01.2011, 08:43
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Manche Ämter stellen sofort die leistungen ein bei Meldung der Arbeitsaufnahme. Ich würde also vorsorglich um Weiterzahlung bis zur ersten Lohnzahlung bitten.
__________________
Grüsse,

Mandy

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  #5  
Alt 14.01.2011, 17:16
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Beiträge: 6
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Spreche aus eigener Erfahrung. Wenn man nett mit seinem Vermittler redet, da ist sicherlich eine Mobilitätshilfe drin und das für 6 Monate + mtl. im Voraus.

Änderungsmitteilung wg. Arbeitsaufnahme einreichen
Kann ja auch sein, mit Abzügen von Freibeträgen (da gibt es % Berechnungen abhänging von Höhe des Verdienstes), bekommst ja vielleicht noch ein bischen ALG II als Aufstockung.
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  #6  
Alt 14.01.2011, 17:23
Benutzerbild von Mandy
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Beiträge: 6.578
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Nein, das ist nicht richtig.
Die MOBI gibts in der Form nicht mehr.
Es käme eine Förderung aus dem Vermittlunsbudget in Betracht. Deswegen sollte sie auch mit ihrem Vermittler sprechen.

SGB 3 - Einzelnorm


Ausserdem schrieb sie, dass es sich um eine


Zitat:
gut bezahlte sozialversicherungspflichtige Vollzeitstelle
handelt. Da glaube ich kaum, dass es noch eine Aufstockung durch ALG II gibt. Ich glaube auch nicht, dass da jemand scharf drauf ist weiterhin aufzustocken.
__________________
Grüsse,

Mandy

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arbeitsaufnahme, fahrtkosten

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