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| einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden. |
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#1
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| Hallo, bin neu hier und geh Euch direkt mit einigen Fragen auf die Nerven. Seit langer Zeit nun endlich einen Job gefunden. Super soweit. Arbeitsbeginn ist der 1. Februar. Nun einige Fragen: 1. Ab 1. Februar bin ich ja nicht mehr arbeitslos da Jobaufnahme, - wie finanziere ich denn den Februar, da ich ja erst Ende Februar oder Anfang März mein erstes Gehalt bekomme? 2. Die Fahrtstrecke ist einfache Strecke 40 km - wie soll ich im ersten Monat die Fahrt zur Arbeit finanzieren Oder krieg ich für Februar noch mal Hartz IV????? Gibts Zuschüsse zur Überbrückung oben genannter Misere um im ersten Monat über die Runden zu kommen? Gibts Zuschüsse für die Fahrt zur Arbeit im ersten Monat? Es handelt sich um eine gut bezahlte sozialversicherungspflichtige Vollzeitstelle - aber wie gesagt - der erste Monat - also der Februar, der müsste überbrückt werden. Vorschuss vom Arbeitgeber gibts keinen. Hilfe bitte LG Moni |
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#2
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| Du kannst nochmal ALG II für Februar bekommen. Kommt dein Lohn/ gehalt Ende Februar, dann musst Du je nach Verdienst das ALG II ganz oder teilweise zurückzahlen. Bzgl. der Fahrtkosten musst Du Deinen Vermittler ansprechen!
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| danke Mandi für die schnelle Antwort krieg ich das ALG II für den Februar automatisch, oder muss ich das extra beantragen? Hab zwischenzeitlich auch gegoogelt - Mobilitätshilfe scheint es zu geben ..... ist aber eine KANN - Regelung???? |
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#4
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| Manche Ämter stellen sofort die leistungen ein bei Meldung der Arbeitsaufnahme. Ich würde also vorsorglich um Weiterzahlung bis zur ersten Lohnzahlung bitten.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#5
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| Spreche aus eigener Erfahrung. Wenn man nett mit seinem Vermittler redet, da ist sicherlich eine Mobilitätshilfe drin und das für 6 Monate + mtl. im Voraus. Änderungsmitteilung wg. Arbeitsaufnahme einreichen Kann ja auch sein, mit Abzügen von Freibeträgen (da gibt es % Berechnungen abhänging von Höhe des Verdienstes), bekommst ja vielleicht noch ein bischen ALG II als Aufstockung. |
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#6
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| Nein, das ist nicht richtig. Die MOBI gibts in der Form nicht mehr. Es käme eine Förderung aus dem Vermittlunsbudget in Betracht. Deswegen sollte sie auch mit ihrem Vermittler sprechen. SGB 3 - Einzelnorm Ausserdem schrieb sie, dass es sich um eine Zitat:
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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| arbeitsaufnahme, fahrtkosten |
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