Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > einmalige Beihilfen

einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #11  
Alt 03.10.2010, 10:10
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.578
Standard

WAS davon bewilligt wird und in welcher Form entscheidet grundsätzlich das Amt individuell.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #12  
Alt 03.10.2010, 10:33
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.298
Standard

@ logikwölkchen: Hmm warst Du das nicht, der die Überlegung gestartet hat mit seinem AG gemeinsam die Arge zu bescheissen, um Dir nicht zustehendes ALG2 abzugreifen?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #13  
Alt 03.10.2010, 10:59
Gesperrt
 
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 18
Standard

schon mal was von verhältnismäßigkeit gehört ?

ich als zukünftiger leistungsträger werde nicht unterstützt, aber die hoffnungslosen fälle bekommen nacheinander die almosen zugespielt und leben in saus und braus
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #14  
Alt 03.10.2010, 11:07
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.986
Standard

Ob du mal ein Leistungsträger wirst: woher willst du das wissen? Wenn du so gut im Hellsehen bist, bewirb dich bei Astro TV. Was wem zusteht, steht zumeist in Gesetzen oder wird durch die Rechtsprechung bestimmt. Wenn du meinst, mit x Jahren noch herumstudieren zu müssen, dann ist das dein Bier, dazu hättest du dich halt früher entscheiden können.

Wenn es dich nervt, was andere alles so bekommen (Neid lässt grüßen), dann geh doch in die Politik und ändere die Gesetze.

Sollte ich hier nochmal dieses dümmliche "Sarazin hilf" lesen oder etwas ähnliches, dann fliegst du hier raus. Comprende?

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
erstausstattung, erstausstattung möbel

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Antrag auf Erstausstattung zara1808 einmalige Beihilfen 13 19.05.2010 19:38
Umfang und Antrag der Erstausstattung falkster einmalige Beihilfen 8 21.03.2010 07:22
Antrag auf Erstausstattung abelehnt chrissi5 einmalige Beihilfen 1 05.11.2009 09:05
Recht auf Erstausstattung erloschen da Möbel VOR Antrag auf Erstausstattung gekauft w ulmenulla einmalige Beihilfen 4 08.04.2009 18:50


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 23:22 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0