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einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden.

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  #1  
Alt 19.05.2010, 03:16
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Standard Antrag auf Erstausstattung

Hallo,
zurzeit bin ich leider Hartz4empfängerin.
Habe vor kurzem einen Antrag auf Erstausstattung abgegeben vorin Haushaltssachen aufgelistet war.
Meine Wohnung habe ich seit knapp 2 Jahren. Bin aber noch nicht so lange bei der ARGE.
Was mir u.a. fehlen ist ein Fernsehr, Waschmaschine, Bügeleisen,Staubsauger, etc.
Bislang habe ich die Waschmaschine,Staubsauger, usw nicht gebraucht da ich meine Wäsche bei meinen eltern gewaschen, getrocknet und gebügelt habe.

Mit dem Staubsauger war es genauso. Da ich einen Fußweg von ca 5.min zu ihnen hatte, habe ich es immerwieder hin und her getragen.
Ansonsten benutze ich einen Wischmob.
Naja und all die Dinge kann ich , aus persönlichen Gründen, nicht mehr machen. Und peinlich ist es mir schon lange mit dem Teil durch die Straße zu rennen.

Nun habe ich einen Brief von der ARGE bekommen, worin festgehalten wurden ist das man mir meinen Antrag ablehnt. Diese Entscheidung beruht auf §20 Abs. 1 SGB II.

In meinem Schreiben war die Rede von:
-Waschmaschine
-Bügeleisen/Bügelbrett
-Wäschekorb/Wäscheleine
-Fernsehr
-Gardine/Teppich
-Bettgestell/ Matrazte

Schlafe auf einer abgesessenen Couch, wodurch ich immerwieder auftrettene Nacken-/Rückenschmerzen habe.
Wohne im Erdgeschoss. Da man reinschauen kann habe ich permanent die Aussenrolläden runtergezogen.

Habe mitbekommen, dass Erstausstattung nicht unbedingt zeitlich begrenzt ist.
Ist zwar bissle lang geworden aber würde mich über Informationen freuen.

Vielen Dank und Liebe Grüße
zara

Geändert von zara1808 (19.05.2010 um 03:17 Uhr) Grund: ein wort vergessen
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  #2  
Alt 19.05.2010, 05:50
Benutzerbild von Musiker
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Beiträge: 5.834
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Die Leistung heißt nicht umsonst Erstausstattung. Damit meint man die Ausstattung bei Erstbezug ohne bisherigen eigenen Hausstand, z.B. bei Haftentlassenen. Dies trifft bei dir nicht zu.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 19.05.2010, 07:27
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.578
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Plötzlich fehlen einem sämtliche Dinge, wenn man ALG II-Empfänger wird.....unglaublich!
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #4  
Alt 19.05.2010, 08:17
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Zitat:
Bislang habe ich die Waschmaschine,Staubsauger, usw nicht gebraucht da ich meine Wäsche bei meinen eltern gewaschen, getrocknet und gebügelt habe.
Und warum ändert sich das durch den Sozialgeldbezug?

Du hast doch jetzt genug Zeit und bist sowieso den ganzen Tag zuhause.
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  #5  
Alt 19.05.2010, 10:51
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Zitat:
Der im Gesetz nicht definierte Begriff der Ersausstattung ist nicht zeitlich, sondern, wie alle Leistungen des SGB II, bedarfsbezogen zu verstehen
BSG 14. Senat - B 14 AS 64/07 R

Zitat:
Anspruch auf Gewährung einer Erstausstattung für eine Wohnung besteht auch dann, wenn der Hilfebedürftige die erforderliche Anschaffung von Wohnungsgegenständen zunächst aus freier Entscheidung unterlassen und bereits längere Zeit in einer unmöblierten Wohnung gelebt hat.

BSG 14. Senat -B 14 AS 45/08 R

Mit diesen beiden Argumentationshilfen kannst du nochmal das Gespräch mit deinem SB suchen.
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  #6  
Alt 19.05.2010, 16:55
Gesperrt
 
Registriert seit: 17.05.2010
Beiträge: 4
Blinzeln

Zitat:
Zitat von Mandy Beitrag anzeigen
Plötzlich fehlen einem sämtliche Dinge, wenn man ALG II-Empfänger wird.....unglaublich!
So eine Art von Antwort kannste dir sparen oder ist dir den ganzen Tag langweilig? ^^
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  #7  
Alt 19.05.2010, 17:01
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Registriert seit: 17.05.2010
Beiträge: 4
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Zitat:
Zitat von mpumpe Beitrag anzeigen
Und warum ändert sich das durch den Sozialgeldbezug?

Das ändert sich nicht duch den Sozialgeldbezug sondern durch die Momentane Situation! Ich beziehe seit einigen Monaten Geld von der ARGE und hätte solch einen Antrag auch vorher stellen können. Nur ich habe es nicht gebraucht, weil ich, wie schon erwähnt habe, alles bei meinen Eltern gemacht habe!!! Wenn man aber keinen Kontakt mehr hat ist es schwierig die Wäsche noch dort zu waschen oder?
Aber das hat nichts mit meiner Fragestellung zu tun oder? Also nur ein kleiner Info nebenbei.

Du hast doch jetzt genug Zeit und bist sowieso den ganzen Tag zuhause.
Was hat das eine mit dem anderen zu tun!?!
Wenn ihr meine Frage nicht beantworten könnt dann klickt einfach weiter anstatt solche blöden kommentare von euch zu lassen!
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  #8  
Alt 19.05.2010, 17:06
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Registriert seit: 17.05.2010
Beiträge: 4
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@ George O Goro III

Vielen Danke für die Antwort!!
Muss noch ein Widerspruch gegen den Bescheid einreichen.
Mir wurde gesagt das ich Gründe dafür aufzählen muss. Werde meine Gründe und die Zitate welche du hier reingeschrieben hast mitverfassen.
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  #9  
Alt 19.05.2010, 17:40
Erfahrener Benutzer
 
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Beiträge: 4.198
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Zitat:
Zitat von George O Gore III Beitrag anzeigen
BSG 14. Senat - B 14 AS 64/07 R




BSG 14. Senat -B 14 AS 45/08 R

Mit diesen beiden Argumentationshilfen kannst du nochmal das Gespräch mit deinem SB suchen.
Man zitiert halt das was dem ersten Anschein nach paßt.

Im ersten Fall geht es um eine Erstausstattung der Wohnung nach Trennung und im zweiten Fall hat jemand jahrelang in einer unvollständig möbilierten Wohnung bereits als HE gewohnt und keine Möglichkeit gehabt durch Erwerbseinkommen sich die notwendigsten Dinge zu beschaffen.

Die TE braucht weder eine Erstausstattung wegen Trennung noch fehlten ihr die Möglichkeiten der Anschaffung. Sie hätte in den zwei Jahren die sie in der Wohnung wohnt durch Erwerbseinkommen die notwendigsten Dinge beschaffen können denn hilfsbedürftig ist sie erst jetzt.

Diese Dinge hatten für sie einfach keine Priorität und erst jetzt wo sie glaubt sie gratis zu bekommen sind sie plötzlich dringend erforderlich.
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  #10  
Alt 19.05.2010, 17:48
Benutzerbild von Mandy
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Beiträge: 6.578
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Zitat:
Zitat von zara1808 Beitrag anzeigen
So eine Art von Antwort kannste dir sparen oder ist dir den ganzen Tag langweilig? ^^
Ich muss mir von DIR nicht sagen lassen, was ich wem antworte! Und nein, mir ist nicht langweilig, ich gehe arbeiten und finanziere mit meinen Steuern unter anderem Dein ALG II und bin nicht gewillt für Leute zu zahlen, die das System ausnehmen wollen, weil denen plötzlich als Hilfeempfänger einfällt, was sie mal eben alles gebrauchen könnten....
__________________
Grüsse,

Mandy

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antrag, auf erstausstattung

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