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| einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden. |
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#1
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| Zwei Fragen: 1. Wir sind schwanger im 4. Monat und haben einen Antrag auf einmalige Beihilfe für Umstandskleidung gestellt. Wir hatten einen solchen Antrag für die erste Schwangerschaft schon gestellt, unser erstes Kind ist jetzt 1,5 Jahre alt, aber damals hatte man nur einen Bruchteil bewilligt, den Grund dafür hatte man nicht genannt. Ich weiß, die Arge kann damit argumentieren, dass ich die Sachen hätte aufheben sollen. Aber erstens hatte ich nicht mit weiteren Kindern gerechnet und zweitens hatte ich damals schon zuwenig bekommen, konnte mir also nichts neues, haltbares kaufen sondern ich hatte mir Sachen schenken lassen von einer Mutter. Aber jetzt ist alles weg ... Wie stehen hier die Chancen, soviel Geld zu bekommen, wie bei einer Erst-Schwangerschaft? 2. Wieviel Geld gibt es normalerweise? (In NRW) Würde mich über Erfahrungsberichte oder fundierte Informationen sehr freuen. |
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#2
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| Hallo, einmalige Beihilfen sind Angelegenheit der Kommune, also regional unterschiedlich von der Höhe her geregelt. Deshalb gibts keinen einheitlichen Betrag in NRW. Bei uns sind es z.B. 170 Euro für Schwangerschaftsbekleidung... Bei der Antragstellung ist es eine Sache der Begründung z.B. man hat es nicht mehr weil eine weitere Schwangerschaft nicht geplant war. Man muss also begründen warum ein Bedarf besteht, wenn man auf vorherige Bewilligungen verwiesen wird. Gruß Enibas |
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