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einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden.

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  #1  
Alt 11.03.2010, 00:37
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Beitrag ablehnung von einmalbeihilfen???

hallo ich habe seit etwa 1 jahr probleme mit einem Antrag auf Einmalbeihilfen. kurz mal mein problem, ich war vom 01.11.2006 bis 18.12.2006 arbeitslos, dann habe ich selbstständig arbeit gefunden, befristet, so das ich bis 31.12.2007 kein anspruch hatte auf Arbeitslosengeld, an dem datum endete mein arbeitsvertrag und ab 01.01.2008 begann ein neuer, diesmal unbefristet in einem betrieb knapp 180 km entfernt von meiner Wohnung, was ein umzug notwendig werden lies.Weiterhin war ich von keinem amt abhängig!!!bis Januar 2009 (Schwangerschaft) Da habe ich einen Antrag auf diverse Wichtige Möbel gestellt(Bett,Schrank,Lampen und eine Waschmaschine).Der Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung ich hätte mir keine genehmigung geholt umziehen zu dürfen, wie gesagt zu dem Zeitpunkt des Umzugs und ein ganzes Jahr noch danach, war ich nicht auf das Amt angewiesen.Ich frage mich nur was das soll, warum muss ich mir eine genehmigung holen wenn ich gar keine Leistungen Bezogen habe???Ich habe den selben Antrag noch 1 mal gestellt, wieder mit der gleichen Begründing. Ich denke mal ein Anwalt würde mir da sicher weiter helfen können???
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  #2  
Alt 11.03.2010, 02:16
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Nun ja, es tönt schon etwas seltsam wenn ich lese
Zitat:
ab 01.01.2008 begann ein neuer, diesmal unbefristet in einem betrieb knapp 180 km entfernt von meiner Wohnung, was ein umzug notwendig werden lies
also in eigener Wohnung durchgehend bis
Zitat:
bis Januar 2009 (Schwangerschaft) Da habe ich einen Antrag auf diverse Wichtige Möbel gestellt
nun nach einem Jahr in der Wohnung sind Sachen wie
Zitat:
Bett,Schrank,Lampen und eine Waschmaschine
nötig und wichtig ? Wo ist den das alte Bett hin in dem in der Zeit von 01.01.2008 bis zur Bedürftigkeit ab Januar 2009 geschlafen wurde ?

Es gibt nur noch Beihilfe/Gutscheine Sozialkaufhaus für die Erstausstattung BEI Erstbezug. Nicht für Ersatz, dieser ist aus dem Regelsatz anzusparen.
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  #3  
Alt 11.03.2010, 12:50
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Also für die Arbeit in dem Betrieb (vom 18.11.06-31.12.07) musste ich aus dem Elternhaus ausziehen, weil dieser ebenfalls fast 100km entfernt war und das war meine erste eigene wohnung, da habe ich alles so weit es möglich war selbst finanziert, leider hatte es für ein Bett noch nicht gereicht, weil ich finde eine Waschmaschine wichtiger ist als ein Bett, da ich in der Landwirtschaft arbeite und man schon nach wenigen minuten dreckig ist, und ich nicht wegen jeder dreckigen Arbeitshose zu meinen Eltern fahren kann. Also blieb mir die Couch zum schlafen,sprich ich habe bis jetzt immer noch kein Bett.
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  #4  
Alt 11.03.2010, 13:39
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Und worauf hast Du bisher geschlafen?
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  #5  
Alt 11.03.2010, 13:41
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Zitat:
Zitat von Vegas Beitrag anzeigen
Und worauf hast Du bisher geschlafen?
wie er im letzten Satz schreibt - Couch???
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  #6  
Alt 11.03.2010, 18:02
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Wobei die Sache doch recht einfach ist. Der Bedarf wäre bei Einzug in die jeweiligen Wohnungen angefallen. Und nicht Jahre später. Man kann nicht warten, bis man irgendwann mal Sozialleistungen erhält um sich dann auf Kosten der Steuerzahler einzurichten.

Alles andere ist Ersatzbeschaffung und dafür gibt es - wenn überhaupt - nur Darlehen.

Turtle
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  #7  
Alt 11.03.2010, 18:06
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beim einzug in meine erste wohnung habe ich keine leistungen bezogen,glaube kaum das ich dann die möglichkeit hätte wahrnehmen können einen antrag zu stellen,oder meinst da genehmigen die mir eine erstausstattung wenn man einen richtigen Verdienst hat??übrigens ich bin weiblich
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  #8  
Alt 11.03.2010, 18:25
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Stell dir mal vor: ich habe auch nie irgendwo einen Antrag gestellt und wohne in einer eigenen Wohnung und die ist eingerichtet! Wenn du Arbeit hast und eine eigene Wohnung anmietest, dann hast du deine Möbel nunmal selbst zu bezahlen. Und nicht Jahre später beim Steuerzahler die Hände aufzuhalten! Wo lebst du denn?

Eine Erstausstattung gibt es, wenn man WÄHREND des Leistungsbezuges ERSTMALIG eine Wohnung anmietet! Oder frisch aus dem Knast kommt und ALG 2 bezieht. Oder die Wohnung ausgebrannt ist UND man ALG 2 bezieht!

Turtle
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  #9  
Alt 11.03.2010, 18:49
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Ich habe aber keine Leistungen bezogen, und in der Landwirtschaft verdient man auch nicht unbedingt ein Vermögen. Es geht mir nur darum warum muss ich mir eine Umzugsgenehmigung holen vom Arbeitsamt um Umziehen zu dürfen, wenn die überhaupt nichts damit zutun hatten, das war die Begründung der Ablehnung, nicht der Zeitpunkt wann ich das beantragt hatte,bzw ob das meine erste ,zweite oder dritte wohnung war! mir wäre es auch lieber ich bräuchte das nicht(Harz4) aber wenn ich nach dem Babyjahr weiterhin auf Kurzarbeit arbeiten muss, dann kannst du dir sicher sein das ich mich kündigen lasse, jeder muss sehen wie man mit dem Arsch an die Wand kommt!
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  #10  
Alt 11.03.2010, 20:52
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Die Begründung der Ablehnung interessiert nicht weiter. Die könnte in einem etwaigen Widerspruchsverfahren noch geändert werden. Fakt ist, dass es bei Erstbezug einer Wohnung EBs geben kann bzw. wenn eine Neubeschaffung aufgrund besonderer Umstände, wie Haftentlassung oder Brand nötig ist. Und eben nicht, wenn es dir mal in den Kram passt.

Turtle
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Stichworte
ablehnung, unabhängig vom arbeitsamt

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