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einmalige Beihilfen Fragen zu einmaligen Beihilfen, also zu dem, was nicht in der Regelleistung enthalten ist, können hier gestellt werden.

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  #1  
Alt 26.04.2009, 13:33
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Registriert seit: 26.01.2009
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Beiträge: 25
Standard Ab 1.5 in Arbeit...einige wichtige fragen...

habe jetzt seit 1.4 eine praktikumsstelle als verkäuferin die bis 28.4 geht.
bekomme nach ablauf der probezeit meinen arbeitsvertrag wo die arge dem AG 2 jahre einen % satz zahlt. freu ....

der vertrag geht dan ab 4.5 und ich bekomme 1200€ brutto

jetzt meine fragen
- bekomme ich weiter geld von der arge oder falle ich raus? wenn ja wieviel circa noch (lebe alleine und bekomme im moment 653€ unterteilt in 351€ Lebensunterhalt und 301€ Unterkunft und Heizung von der arge)
- bekomme ich fahrkosten von der arge? einfache oder hin und zurück?
(schwerbehindert 60% G) die wegstrecke zur arbeit einfach beträgt 7,2 km
-ist es möglich einen bekleidungszuschuß zu bekommen? problem ich habe nichts was für den verkauf tauglich ist, nur sprotliche pullover t-shirts ect. keine blusen usw

und die letzte frage
- mein pkw welches bei der arge bekannt ist hat einige gravirende mängel
1. auspuff defekt
2. stoßdämpfer defekt
3. reifen abgefahren......
mir ist es nicht möglich die kosten aufeinmal für die reperatur zu übernehmen....besteht die möglichkeit von der arge einen zuschuß zu bekommen?

wenn ja würde ich euch sehr dankbar sein wenn ihr mir hilft das zu beantragen wie man das am besten schreibt ect denn ich habe leider keine möglichkeit mir das geld woanders zu besorgen...

ich danke euch das ihr euch die zeit genommen habt und mir ggf hilft. gerne auch per PN!!

ganz liebe grüße
mucky

Geändert von Mucky (26.04.2009 um 13:35 Uhr) Grund: was vergessen
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  #2  
Alt 26.04.2009, 14:14
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Beiträge: 8.212
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Bei € 1200 brutto (=€ 903 netto) dürftest du aus dem Bezug raus sein.

Bei einem GdB von 60 sowie Merkzeichen G hast du (nach bezahlen der Wertmarke) freie Fahrt im öffentlichen Nahverkehr oder aber eine Steuerermäßigung bei der KfZ-Steuer.
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  #3  
Alt 26.04.2009, 14:29
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Beiträge: 25
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Hallo Grubenpony...
danke für deine Mitteilung.... das mit der KFZ Steuer Ermäßigung weiß ich und habe ich auch schon seit Jahren...danke für den Tipp!!
ich habe mit steuerfreibetrag 1200€=918,28€ netto raus...
mir geht es aber wie im Beitrag geschrieben darum ob es möglichkeiten für die genannten Probleme gibt!?
liebe grüße Mucky

Zitat:
Zitat von Mucky Beitrag anzeigen
habe jetzt seit 1.4 eine praktikumsstelle als verkäuferin die bis 28.4 geht.
bekomme nach ablauf der probezeit meinen arbeitsvertrag wo die arge dem AG 2 jahre einen % satz zahlt. freu ....

der vertrag geht dan ab 4.5 und ich bekomme 1200€ brutto

jetzt meine fragen
- bekomme ich weiter geld von der arge oder falle ich raus? wenn ja wieviel circa noch (lebe alleine und bekomme im moment 653€ unterteilt in 351€ Lebensunterhalt und 301€ Unterkunft und Heizung von der arge)
- bekomme ich fahrkosten von der arge? einfache oder hin und zurück?
(schwerbehindert 60% G) die wegstrecke zur arbeit einfach beträgt 7,2 km
-ist es möglich einen bekleidungszuschuß zu bekommen? problem ich habe nichts was für den verkauf tauglich ist, nur sprotliche pullover t-shirts ect. keine blusen usw

und die letzte frage
- mein pkw welches bei der arge bekannt ist hat einige gravirende mängel
1. auspuff defekt
2. stoßdämpfer defekt
3. reifen abgefahren......
mir ist es nicht möglich die kosten aufeinmal für die reperatur zu übernehmen....besteht die möglichkeit von der arge einen zuschuß zu bekommen?

wenn ja würde ich euch sehr dankbar sein wenn ihr mir hilft das zu beantragen wie man das am besten schreibt ect denn ich habe leider keine möglichkeit mir das geld woanders zu besorgen...

ich danke euch das ihr euch die zeit genommen habt und mir ggf hilft. gerne auch per PN!!

ganz liebe grüße
mucky
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  #4  
Alt 26.04.2009, 14:34
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Die Frage nach dem evtl. weiterführenden Bezug von ALGII habe ich dir bereits beantwortet. Und unter dem Apsekt, dass du freie Fahrt im Nahverkehr haben kannst, wird die Arge wohl keine Fahrzeugreparatur für nur 7,2 km bezahlen.
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  #5  
Alt 26.04.2009, 15:13
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Das heißt ich muss mein KFZ abmelden und eine busfahrkarte beantragen??

das wird ein weiteres problem...denn die nächste bushaltestelle (einzige möglichkeit mit öffendlichen Fahrzeug hier weg zu kommen) liegt 700 meter berg auf von mir entfernt und diese strecke ist mir nicht möglich zu laufen!

Kannst du was zur Austattung für die arbeit sagen? also ob ich einen bekleidungszuschuß bekomme für 2-3 blusen und 1-2 schwarze stoffhosen, sowie 1 paar schuhe passend dazu

liebe grüße Mucky
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  #6  
Alt 26.04.2009, 15:40
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.212
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In was für einer Kleidung absolvierst du jetzt eigentlich dein Praktikum?

Beantrage es eben, mal sehen, was dabei rumkommt.
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  #7  
Alt 26.04.2009, 18:00
Gesperrt
 
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Sind in diesem Fall nicht nach § 16 SGB II spezielle Möglichkeiten nach dem SGB III (§§ 97 - 101) zu bedenken. Ich würde auf jeden Fall auch die Kfz.-Reparatur beantragen. Kommt mir alles gerade erst in den Kopf, SGB III hab ich leider so gut wie keine Ahnung.
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