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| Eingliederungsleistungen SGB II Hier geht es um Eingliederungsleistungen im Bereicht Arbeitslosengeld II / Hartz IV. |
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#1
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| Hallo liebe Leute, ich bräuchte bitte Eure Hilfe. Ich bin Hartz IV Empfänger und habe nun die Möglichkeit in eine Auftragsgruppe reinzurutschen, monatlich lassen sich dann für mich 500 Euro und mehr generieren. Es handelt sich um eine selbstständige Tätigkeit. Wäre echt nett wenn mir jemand hilft !!! Wie muss ich jetzt vorgehen ! I n welcher Reihenfolge !?! Ich könnte schon jetzt einen Auftrag von 520 € aufnehmen !!! Wann muss ich Gewerbe anmelden ?!? Wann muss ich meinen Sachbearbeiter informieren? Und was muss ich wem wann vorlegen ?! Und kann ich das Einstiegsgeld auch später beantragen wenn ich die Tätigkeit schon einen Monat ausgeübt habe? Liebe Grüße |
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#2
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| Einstiegsgeld ohne Konzept, Trafähigkeitsbescheinigung usw.? Nach Beginn der Selbständigkeit? Dazu noch die Fragen, in welcher Reihenfolge du alles machen sollst... Sorry, aber lass es. Wenn du schon von so einfachen und grundsätzlichen Sachen keine Ahnung hast, kannst du nur Schiffbruch erleiden. Turtle |
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#3
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| Hallo danke für deine Antwort , aber die war leider nicht hilfreich es ist nicht die Frage ob es klappt oder nicht die stellt sich gar nicht. Ich bin erst kurz Hartz IV Empfänger und will jetzt wieder arbeiten!!! Ich will lediglich Fehler vermeiden die andere vielleicht schon vor mir gemacht haben. |
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#4
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| Zitat:
Schau mal, eine Selbständigkeit ist was anderes als eine Arbeit. Du selbst bist für das alles verantwortlich wie Gewerbeanmeldung, Gewerbeversicherungen, Mehrwertsteueranmeldungen und andere Steuersachen. Wenn Du davon nicht die geringste Ahnung hast, dann mach Dich erst kundig. Was ist überhaupt eine "Auftragsgruppe"? |
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#5
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| Also ich habe einen Partner der das seit 7 Jahren macht und er kann mir alles beibringen ab dem Schritt der Gewerbeanmeldung und ich werde auch nicht Schiffbruch erleiden , ich muss nichts investieren , es ist im Bereich Webentwicklung!!! Mein Partner weiss leider nur nicht über die Hartz IV Bestimmungen bescheid und daher brauchen wir für diesen Punkt Hilfe den Rest regeln wir hier schon !!! Mir ist nur wichtig das ich das meist mögliche an finanziellen Mitteln. Wenn ich heute Geld überwiesen bekomme für meine Arbeit die ich ausübet in dem Moment wie muss ich dann vorgehen ??? |
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#6
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| Hi, die Fragen zeigen eindeutig, dass Dein Informationsstand sehr lückenhaft ist. Diese Lücke kannst Du nicht Durch eine schnelle Information im Internet schliessen, sondern brauchst eine Beratung durch Profis, denen Du Deine Idee vorliegst und Dir erklären, was Du tun kannst. Auf Einstiegsgeld dürftest Du bei Deinem doch reichlich chaotisch anmutenden Herangehen keine Chance haben. |
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#7
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| Das Einstiegsgeld ist mir ehrlich gesagt auch nicht ganz so wichtig !!! Viel wichtiger ist die Reihenfolge meiner Schritte , wer bezahlt wie lange meine Krankenversicherung usw. ich habe mit zwei Existenzgründern zusammen die aber beide nicht aus Hartz IV darein gekommen sind sondern anders als ich. Es ist halt alles geklärt ab dem Punkt der Gewerbeanmeldung, ich weiss auch wo ich mich privat versichern muss usw. aber ich weiss nicht wie und was ich alles mit der Arge machen muss und das versuche zu klären , aber stattdessen will mir hier jeder meine Idee streitig machen was gar nicht Thema sein soll. Ich bin dabei Informationen zu sammeln aber das erweist sich gerade als sehr schwierig |
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#8
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| Hi, falsch, es geht nicht darum, Dir Deine Idee streitig zu machen - ich nehme an, Du willst sagen schlecht zu machen - sondern Dir die Notwendigkeit aufzuzeigen, einige Dinge abzurunden. Was Du aus diesen Informationen machst, bleibt natürlich Dir überlassen, aber wenn mehrere Teilnehmer Deine Ausführungen als unausgegoren empfinden, sollte Dir das eigentlich zu denken geben. |
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#9
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| Warum beantwortest Du meine Frage nicht, was eine Auftragsgruppe ist? Google kennt das Wort nur in Zusammenhang mit SAP. Na gut, Du willst ja nur eingeschränkt gültige Antworten: Jetzt sofort. Jetzt sofort. Das zum Gewerbe sagt Dir Dein allwissender Bekannter. Der, der Dich auch falsch beraten hat zum Thema Krankenversicherung. Zum Jobcenter (Argen gibt es nicht mehr) nimmst Du die Gewerbeanmeldung mit und die Unterlagen Deines Steuerberaters. Nein. Jetzt sofort. Was spricht dagegen? Und für die Zukunft schon mal ein Tipp: Hier gibt es auch ein Forum für Überschuldung und Insolvenz. |
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#10
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| @Deeyo: Mhm..kleiner Tipp..unter den Stichworten "Selbstständig machen aus HartzIV / ALGII herraus" findest Du einiges zum Ablauf ansich dazu im Internet. Ansonsten ist es schwer Dir genaue Ratschläge zu geben, da meiner Meinung nach bissle wenig Infos da sind. Sprech doch mal mit Deinem Sachbearbeiter, dieser wird Dir den Ablauf auch erklären können. Ansonsten vielleicht drei Grundpfeiler: - Variante 1 Du sagst Du mußt nichts investieren, und könntest sofort 500,-€ und mehr generieren. Mhm..jenachdem welchen "Bedarf" Du monatlich hast, kannst Du Dich auch vom Amt abmelden und alles läuft dann so, wie es Deine Geschäftspartner/Ratgeber zum Gewerbe ansich, es Dir erklären können. - Variante 2 Mit ALGII Bezug aber ohne Förderung. Da ja keine Investitionen brauchst, ist es etwas einfacher. Du meldest Deine Absicht Dich selbstständig zu machen Deinem Sachbearbeiter, meldtest dann Dein Gewerbe an und weiter geht es mit den Infos/Unterstützung Deiner Geschäftspartner in Bezug auf Dein Gewerbe. Dann füllst Du für den BWZ eine vorrauschauende EKS aus, am Ende dann die abschließende und entsprechend wird Dein Einkommen dann durch ALGII Leistungen aufgestockt. - Variante 3 Mit ALGII Bezug und Förderung. Darunter fallen dann Förderung nach §16c oder das Einstiegsgeld etc. Hierbei mußt Du VORHER mit Deinem Sachbearbeiter besprechen was Du genau vor hast, einen Buisinessplan erstellen, diesen auf Tragfähigkeit hin begutachten lassen, die Anträge für Förderungen und ESG von Deinem Sachbearbeiter entgegen nehmen und erst dann, Dein Gewerbe anmelden. Dies als gaaanz grobe Übersicht. Um wie gesagt mehr sagen zu können, müßte man mehr über die Konstellationen und Hintergründe wissen. Was die Krankenkasse angeht...solange Du aufstockende Leistungen beziehst, übernimmt das Amt auch Deine Beiträge zur KV. Solltest Du später, wenn Du Deinen Bedarf selber decken kannst, nur durch die KV-Beiträge wieder hilfebedürftig sein, wären auch Zuschüße zur KV möglich. Und wie gesagt...das allgemeine Vorgehen läßt sich sehr gut im Netz finden.. Spezielle Fragen die bleiben, sind dann eher leichter zu beantworten. Ein bissle Eigeninitiative sollte schon sein..nicht nur in Bezug auf das was man letztendlich selbstständig ausüben will, sondern gerade auch über die Bedingungen und Umstände im ALGII Bezug.... |
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