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| Eingliederungsleistungen SGB II Hier geht es um Eingliederungsleistungen im Bereicht Arbeitslosengeld II / Hartz IV. |
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#1
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| Ich hoffe, mit meiner Frage bin ich hier richtig: Ich habe am 04.04.2011 bei meinem JobCenter eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben. Diese ist gültig bis zum 03.10.2011. Nun bin ich am 05.04.2011 aufgrund einer akuten Erkrankung notoperiert worden und war wegen dieser Erkrankung/OP bis zum 28.05.2011 krank geschrieben. Nun ist meine Frage folgende: Verlängert sich die Eingliederungsvereinabrung "automatisch" um die zwei Monate, an denen ich aufgrund meiner Erkrankung/OP nicht teilnehmen konnte, oder endet diese, wie von mir unterschrieben, am 03.10.2011? Kann mich das JobCenter "zwingen", diese zwei Monate dranzuhängen? Im voraus vielen Dank für Eure Antworten! LG Melanie |
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#2
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| Die EV endet mit dem in der EV stehenden Datum, danach ist eine neue EV abzuschließen. Was du mit "zwingen, die 2 Monate dranzuhängen" meinst, ist mir nicht verständlich. Was solltest du denn "dranhängen"? Viel mehr, als dass du dich bewerben sollst, wird doch in der EV nicht drinstehen. Und dich zu bewerben, das liegt doch sicherlich in deinem ureigensten Interesse. Turtle |
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#3
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| Hallo! Erst mal vielen Dank für Deine Antwort! Mit den "zwei Monaten dranhängen" meinte ich die Zeit, die ich aufgrund meiner Erkrankung nicht an der Maßnahme teilnehmen konnte. Es geht bei meiner EV nicht allein um "Bewerbungen". Diese hat in meinem Fall einen etwas anderen Hintergrund, den ich aber hier nicht weiter erläutern möchte (es geht um eine Erkrankung, die ich in den Griff kriegen soll, mehr möchte ich nicht sagen). Bewerben tue ich mich selbstverständlich! LG Melanie |
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#4
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| Wie Turtle bereits schrieb, endet die EV mit Zeitablauf. Es muss dann eine neue abgeschlossen werden. Und wenn das JC es für notwendig erachtet, dass die Maßnahme verlängert wird, kannst du letztendlich auch dazu gezwungen werden. Das müsste dann in der neuen EV festgelegt werden. |
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#5
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| Die TE sollte mal schreiben, worum es ihr überhaupt geht. Offensichtlich doch weniger um eine EV, denn um eine zugewiesene Maßnahme, oder?! Turtle |
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#6
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| Guten Tag..... Wie lange darf eine Eingliederungsvereinbarung? Meine Eingliederungsvereinbarung ist 2. Mal verlängert !!! Jede Eingliederungsvereinbarung dauert 6 Monat.... Das macht zurzeit insgesamt 18 Monat(3 X 6= 18).....!!!! Darf mein Berater die Eingliederungsvereinbarung bis unendlich verlängern??? Oder, gibt es eine Grenze????????? Ich fühle mich völlig hilflos!! Ich warte auf Ihre Antworten Ich bedanke mich für Ihre Mühe Herzliche Grüsse Cemil |
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#7
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| Wenn sich inhaltlich nichts zu ändern hat, warum nicht? Du solltest allerdings Deinen Berater auf Deine Wünsche ansprechen, was möchtest Du zusätzlich drinstehen haben, was soll raus? |
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#8
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| Zitat:
Aber, meine Frage ist ganz anders.... Also, ich möchte nicht mehr die Eingliederungsvereinbarung verlängern.. Das ist mir Nase voll und das hilft mir überhaupt nicht.... Man darf leider dem Berater nichts sagen. Weil man die Eingliederungsvereinbarung unbedingt unterschreiben muss.. Sonst Sanktion!! Deshalb habe ich hilflos unterschrieben... Und möchte ich wissen, ob mein Berater die Eingliederungsvereinbarung bis unendlich verlängern darf??? Und wie lange eine Eingliederungsvereinbarung dauern??? Bis lebenslang oder???? Ich warte auf eure Antworten Noch mal vielen dank Cemil |
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#9
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| Die EV wird solange wieder erneuert wie Du arbeitsuchend bist.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#10
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| Vielen dank für Deine schnelle Antwort... Also, Mein Berater darf die Eingliederungsvereinbarung bis unendlich(bis Ende der Arbeitslosigkeit oder bis Rente oder bis Tod) verlängern..... Befreiung von Eingliederungsvereinbarung ist unmöglich..... Das ist aber reine moderne Sklaverei !!!!!!!!!!!! Unfassbar !!!! Noch mal herzlichen Dank Cemil |
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