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| Eingliederungsleistungen SGB II Hier geht es um Eingliederungsleistungen im Bereicht Arbeitslosengeld II / Hartz IV. |
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#1
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| Hallo, ich weiß nicht ob ich hier richtig bin? Aber ich weiß nicht genau wie ich vorgehen soll. Also ich bin 34 Jahre alt, ich habe meine Friseurausbildung 2000 abgeschlossen. Ich habe zwar 2005 noch meinen Meister gemacht aber mit den Ausbildungen insgesamt max. 8 Jahre in dem Beruf gearbeitet ( mit Unterbrechungen). Ich habe am 31 Dezember 2009 aufgehört zu arbeiten weil ich schwanger war und sonst mein Kind verloren hätte. Dieses kam dann im April 2009. Seit dem habe ich nicht mehr arbeiten können, unteranderem weil ich psychisch krank geworden bin und daraus resultierend noch alleinerziehend. Durch meine Krankheit bin ich nach dem Jahr Erziehungsgeld ins SGB II gefallen. Nun meine Frage: Ich bin ende des Jahres drei Jahre aus dem Friseurberuf raus d.h.: eine Neuanstellung wird schwierig (da die Mode sich so schnell ändert und ich nicht auf dem neuesten Stand bin), zumal ich momentan den Eindruck habe garnichts mehr zu können. Dann werde ich keine Stelle finden die sich mit den Zeiten der Kita vereinbaren lassen. Und Geld verdienen lässt sich hierbei nichts. Ich möchte gerne eine Umschulung machen zur Fachangestellte für Bürokommunikation. Kann mir bitte jemand Tipps geben wie ich plausibel darstellen kann das ich mit dem alten Beruf nicht weiter komme? Es gibt die Möglichkeit die Umschulung als Reha Maßnahme anerkannt zu bekommen. Nur ist wenig Geld verdienen und Mobing für den Amtsarzt kein wirkliches Kriterium. Bis auf Rückenprobleme oder Allergien (das muß dann auch erstmal ein Arzt bescheinigen!) fällt mir kein wirklich Guter Grund ein. Gib es noch andere Möglichkeiten für den Weg einer Umschulung außer als Reha?? Was für Vorraussetzungen muß man erfüllen?? Ich möchte meinem Kind später alle Möglichkeiten geben können, aber mit 900 € im Monat geht da garnichts!! Ich möchte nicht mehr von Amt abhängig sein, sondern wieder selbst bestimmen können, wie und wo ich lebe!! Ich danke im vorraus für ein paar Tipps. |
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#2
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| Also ich lese daraus, dass es gar nicht um eine Umschulung aus gesundheitlichen Gründen geht, sondern weil du in diesem Beruf sehr wenig verdienst. Das ist aber kein Grund für eine Umschulung. Und wirklich raus nach nur 3 Jahren ist man aus dem Beruf auch nicht. Ganz ehrlich der Beruf einer Kauffrau für Bürokommunikation ist derart überlaufen, dass es dort schon genug Arbeitslose gibt. Mein Neffe gehört auch dazu. Was das Mobbing angeht, verstehe ich dich nicht. Du wirst ja wohl nicht in deinem alten Betrieb anfangen. Warum solltest du in einem anderen Betrieb gemobbt werden? Also ich glaube kaum, dass du mir diesen Argumenten eine Umschulung bekommst. |
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#3
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| da kenne ich einige, die arbeitslos sind, ich glaube nicht, daß man das jemals bewilligen wird. Beantrage lieber eine Fortbildung im Friseurbereich, um auf den neuesten Stand zu kommen, damit würdest Du vermutlich etwas bekommen. Oder versuche eine Ausbildung draufzusetzen, um an der Berufsschule das Friseurhandwerk (Du hast doch den Meister) unterrichten zu können. |
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#4
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| Wenn man nach 3 Jahren schon raus aus seinem Beruf wäre, bräuchte ja quasi keine Frau nach 3 Jahren Elternzeit wieder anfangen zu arbeiten, die wären ja hoffnungslos überfordert. Denn es gibt sicherlich kaum einen Beruf, wo die Entwicklung nicht voranschreitet. Außerdem weiß ich nicht, was die TE erwartet, was sie als Bürokauffrau verdient. Das ist auch nicht unbedingt mehr als das, was eine FrisörMEISTERIN erhält. Ggf. sollte sie mal über Selbständigkeit nachdenken. Da kann sie ihre Arbeitszeiten planen, wie sie es will. Im Übrigen müsste, so das Kind betreut wird und sie wieder arbeitsfähig ist, nunmehr ein Anspruch auf normales Arbeitslosengeld bestehen, da sie nahtlos von Arbeit in Mutterschutz/Elternzeit gegangen ist (es sei denn, sie hat damals noch vor dem Mutterschutz gekündigt) und die Zeiten der Erziehung als Anspruchszeit ALG 1 mitgelten. Von daher wäre es auch interessant, ob die TE eigentlich noch im ungekündigten Arbeitsverhältnis von damals (die Zeiten da oben können nicht stimmen, es geht nicht, dass man am 31.12.2009 aufhört zu arbeiten, das Kind aber schon im April 2009 geboren wurde) ist oder was genau damals war. Turtle |
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#5
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| Hallo, ja es stimmt die Zeit passt nicht ganz, ich habe mich nur um eine Zahl vertan. Also mein Gyn hat mir ab dem 31.12.2008 aus gesundheitlichen Gründen ein Berufsverbot geschrieben. April 2009 also vier Monate später kam dann mein Kind.Eigentlich müsste ich noch angestellt sein, da ich weder ein Zeugnis noch eine Kündigung erhalten habe, aber da in dem Betrieb alles mündlich stattgefunden hat, bin ich mir da nicht so sicher. ( ich weiß das mündlich genauso verbindlich ist wie schriftlich, aber ohne etwas in der Hand, wie will man das beweisen, außer den Lohnabrechnungen habe ich garnichts) Dann ist es so, das ich nicht nur wechseln möchte weil ich kein Geld verdiene, sondern weil mir der Kundenkontakt zu sehr ins persönliche geht, und ich durch meine Krankheit gemerkt habe das mir das auf Dauer zu viel wird (ich kann nicht Seelsorger sein wenn ich selber Genug um die Ohren habe). Abgesehen davon habe ich einen Tinnitus, welcher es mir unmöglich macht meine Kunden zu verstehen wenn irgendwo ein Föhn läuft. Dann höre ich garnichts mehr. Von den Rückenschmerzen und Waschhänden will ich garnicht erst anfangen. Bedingt durch meine Auszeit und meine Krankheit haben sich auch meine Interessen verschoben, d.h.: ich möchte gerne mehr mit dem PC arbeiten, aber auch noch ein bisschen mit Kunden (nur nicht mehr so intim) zu tun haben. Deshalb habe ich mir die Berufsfelder genau angeschaut und mir die Fachangestellte für Bürokommunikation rausgesucht, weil sie meiner Meinung nach alles verbindet. Da ich durch meinen Meister als Teilkaufmann gelte dachte ich könnte mir dieses Wissen hilfreich sein. Ursprünglich hätte ich gerne als Sekretärin gearbeitet aber die Berufe sind vereinigt und umbenannt worden. Bürokauffrau, Rechtsanwalt-und Notarfachangestellte würden mich auch reizen. Danke schon mal für die Antworten die ich bekommen habe. |
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#6
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| Also bist du offiziell noch angestellt. Dann kümmere dich erstmal darum. Ungeachtet dessen, dass dein Vortrag nach wie vor bei Weitem keine Gründe für eine Umschulung aufzeigt: jemandem, der noch in Arbeit ist, wird garantiert keine Umschulung bezahlt. Und schon gar nicht in einen Beruf, wo es soviele Arbeitslose gibt. Und dann wäre, wenn es zur Kündigung kommt, erstmal der vorrangige Anspruch auf ALG 1 zu prüfen. Ggf. ist der so hoch, das es kein ALG 2 mehr gibt, dann läge die Zuständigkeit der Vermittlung bei der Agentur für Arbeit und nicht beim Jobcenter. Du zäumst das Pferd von hinten auf. Völlig falsch. Turtle |
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#7
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| Unabhängig davon, wer jetzt für Deinen Lebensunterhalt aufkommt, Agentur oder Jobcenter/Optionskommune: So wie Du das schilderst, verhindern gesundheitliche Einschränkungen die Ausübung des erlernten Berufes, unabhängig davon, ob das Beschäftigungsverhältnis noch besteht und welche Gründe sonst noch ein Rolle für Deinen Wunsch spielen. Auch psychische Einschränkungen sind gesundheitliche Einschränkungen. Bist Du in Therapie? Bitte Deinen Therapeuten um eine Stellungnahme. Dein Vermittler sollte dann auch jeden Fall den Amtsarzt einschalten, um Rehabedarf prüfen zu lassen. Du musst jetzt erstmal die Voraussetzungen schaffen. Solange nicht geklärt ist, ob auch medizinische Maßnahmen (also bspw. Therapie) die Berufsfähigkeit wiederherstellen können wird das auf der Gesundheitsschiene nix. Grundsätzlich ist die Wiedereingliederung in Arbeit wenig Wunschkonzert, eine Weiterbildung muss notwendig sein, um wieder in Arbeit zu kommen, sonst wird sie nicht gefördert, ob nun über Reha oder auf "normalem" Weg. Reha scheint mir bei Dir aber noch der aussichtsreichste Weg zu sein. |
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#8
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| WEnn der Arbeitsvertrag noch besteht, ist doch alles super. Dann geh wieder in Deinem alten Betrieb arbeiten. |
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#9
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| Zitat:
Turtle |
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#10
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| Sei froh, dass du noch einen Arbeitsplatz hast. Ich arbeite seit 30 Jahren im Büro, habe schon einen Bandscheibenvorfall und auch einen Tinnitus durch Arbeitsüberlastung. Du siehst auch im Büro ist nicht alles so einfach, Kollegen gehen in Rente und es gibt keine neuen. Die Arbeit bleibt die gleiche. Was meinst du, warum es so viele arbeitslose Bürokaufleute gibt? Weil auch im Büro überall an Personal eingespart wird. Rechtsanwalts- und Notargehilfinnen oder -gehilfen arbeiten im Schichtsystem, was mit der Erziehung deines Kindes wohl kaum vereinbar wäre. Rechtsanwälte haben meist bis 21.00 Uhr oder sogar 22.00 Uhr ihre Praxis für die Klienten geöffnet. Also sieh zu, dass du wieder in deinem Friseurberuf arbeiten gehst. Inwieweit du die Kunden an dich heran lässt, ist ja wohl allein deine Sache. |
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| aleinerziehend, friseur, umschulung |
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