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| Eingliederungsförderung Eingliederungförderung ins Erwerbsleben ist das Thema dieses Unterforums. Hier können Fragen zu Fördermöglichkeiten, zu Bewerbungskosten usw. gestellt werden, die im Zusammenhang mit der Arbeitssuche oder Arbeitsaufnahme stehen. |
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#1
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| Hallo, bin 58, habe ALG1 bzw. noch Monate 'Anspruch' und habe [selbst] eine Arbeit in anderen Bundesland z. 01.03.12 gefunden. Habe Antrag auf Umzugskosten (max Eur 1500 ist mir gesagt worden) gestellt erhielt aber soeben Anruf, dass der Umzug muss etwa erst drei Tage vor Arbeitsbeginn stattfinden darf. 'Warum' darf ich nicht zB einem Monat früher umziehen bzw. eine Wohung mieten? Darf das Amt mir so eine kurze Umzugs[zeit]fenster stellen? Habe sowieso Geld Knappheit, bzw. wollen Kanzelei fast Eur 200 + MWSt für Telefonauskunft. Amt hat gesagt, "neue Rechtlinien," zwingen zu diesem Massnahme. Erbitte Kommentare bzw etwas Aufklärung. Herzlichen Dank! |
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#2
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| Da es dazu keine konkreten gesetzlichen Regelungen gibt (nur allgemein im § 45 SGB III " Arbeitslose können aus dem Vermittlungsbudget der Agentur für Arbeit bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gefördert werden"), liegt es im Ermessen jedes Amtes.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| Danke Musiker! Habe es auch so 'gefürchtet'. Jedenfalls mithilfe Ihre Aussage habe ich heute beim Amt auf 'Urlaub' plädiert und dadurch wurde es auch so hin gekriegt bzw. Antrag wurde genehmigt. Klopfe auf Holz! |
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