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| Eingliederungsförderung Eingliederungförderung ins Erwerbsleben ist das Thema dieses Unterforums. Hier können Fragen zu Fördermöglichkeiten, zu Bewerbungskosten usw. gestellt werden, die im Zusammenhang mit der Arbeitssuche oder Arbeitsaufnahme stehen. |
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#1
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| Hallo zusammmen! Ich habe Ende Juli erfolgreich meine Umschulung beendet. Meine Versagensängste/Alpträume wegen Burnout/ Überforderung und Mobbing im alten Job (2001 aus gesundh. Gründen gekündigt) sind wieder da und ich trau mich nicht mich zu bewerben, bzw. finde auch keine geeignete Stelle. Bin ich nun gezwungen mich einem anderen Berufen zu bewerben, bzw. wie sieht es mit medizinischen Unterstützungen um zurück in den Beruf zu finden aus? Mein Rehaberater hat in der Zeit der Umschulung nicht einmal angerufen und sich nach mir erkundigt! Ist das Betreuung? Die Arbeitsagentur sagt nun, sie ist im Leistungsverbot da mein Rehafall noch nicht abgeschlossen ist und die DRV weiter zuständig sei. Welche Leistungen kann ich denn jetzt noch von der DRV erwarten? Ich habe bisher null Informationen von denen erhalten, bzw. finde auch im Internet nichts. Nächsten Monat läuft auch mein Anschlußübergangsgeld aus und ich bekomme dann nur noch ALG2. Habe noch ein Auto zu finanzieren. Brauche es auch, da ich außerhalb auf dem Land wohne, ansonsten wäre ich nicht mehr mobil! Werde es dann wohl verkaufen müssen, da die Bank nicht mitspielt. Früher habe ich gerne gearbeitet und war auch lange erfolgreich und habe gutes Geld verdient. Inzwischen traue ich mir nichts mehr zu. Bin ziemlich mut- und ratlos. Habe in Klinikaufenthalten verschiedene Diagnosen bekommen: Ängstlich vermeidende Persönlichkeit/ soziale Phobie, Depressionen, nartzistische Persönlichkeitsstörung. Ist das ein Grund für Rente oder Schwerbehindertenausweis? Habe das Gefühl die verschiedenen Therapien die ich gemacht habe, haben nicht viel genützt. |
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#2
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__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| Vielen Dank für die schnelle Info. Ich frage mich ob nach einer 3 jährigen Umschulung die aufgelisteten Maßnahmen §34 auch noch gelten, da meine Umschulung schon 3 Jahre gedauert hat (reguläre Zeit). Oder bezieht sich die Aussage "bis zu 3 Jahre" nur auf die reine Umschulungszeit? Man sagte mir noch, ich sei so lange Rehafall bis ich wieder erfolgreich in Arbeit vermittelt worden bin. |
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#4
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| Das mit den drei Jahren gilt nur für die Arbeitsassistenz (Abs. 8 Nr. 3)
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#5
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| Eine fachliche Antwort auf Deine Frage habe ich zwar nicht, aber Zitat:
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