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| Eingliederungsförderung Eingliederungförderung ins Erwerbsleben ist das Thema dieses Unterforums. Hier können Fragen zu Fördermöglichkeiten, zu Bewerbungskosten usw. gestellt werden, die im Zusammenhang mit der Arbeitssuche oder Arbeitsaufnahme stehen. |
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#1
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| Hallo , nach längerem ALG II Bezug wurde ich nun wieder fest angestllt. Der neue Arbeitgeber hatte einen Lohnzuschuß beim Jobcenter beantrag, welcher auch genehmigt wurde. Ich beziehe nun kein Alg II mehr. Meine Frage: Da es sich ja um eine Art Förderung des Jobcenters handelt, bin ich weiterhin dem Jobcenter gegenüber zu Auskünften etc. verpflichtet? Z.B. bei einen Umzug in eine andere Stadt diesen vorher anzumelden? Eigentlich ehr nicht - oder? Mir ist mein neuer "Status" noch nicht ganz klar... Grüße & Dank für Antworten Sönke |
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#2
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| Der Zuschuss ist eine Leistung für den Arbeitgeber. Wenn du selbst nicht mehr bedürftig bist, kannst du tun und lassen, was du willst. Turtle |
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#3
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| ..für die schnelle Antwort! Eigentlich sollte es klar sein - doch eine längere Zeit der Kontrolle hinterlässt manchmal Unsicherheit. Grüße. |
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| Stichworte |
| eingliederungshilfe, lohnzuschuss |
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