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| Eingliederungsförderung Eingliederungförderung ins Erwerbsleben ist das Thema dieses Unterforums. Hier können Fragen zu Fördermöglichkeiten, zu Bewerbungskosten usw. gestellt werden, die im Zusammenhang mit der Arbeitssuche oder Arbeitsaufnahme stehen. |
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#1
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| hallo zusammen, ich werde euch im folgenden einen skurilen fall aus meinem leben schildern und hoffe mir kann jemand weiterhelfen. die wichtigsten fakten im kurzabriss: 1. april 2007 bewilligung und start einer umschulungsmaßnahme durch ein arbeitsamt in schleswig - holstein (der bildungsgutschein hat eine eingetragene dauer bis januar 2009) 2. juni 2008 abruch der maßnahme aus gesundheitlichen gründen, welche physischer und psychischer natur waren. als folge meiner damaligen schweren depressionen (arzt bescheinigt vorrübergehende unzurechnungsfähigkeit) habe ich von meiner krankenkasse einen zeitraum zugemutet bekommen in dem mein anspruch auf krankengeld ruhte (begründung: der letzte gelbe schein wurde der krankenkasse einige tage zu spät zugestellt). ich habe gegen diese sperrzeit widerspruch eingelegt und inzwischen eine klage beim sozialgericht eingereicht. wenn die sperrzeit aufgehoben werden würde, hätte ich über 6 monate einen ALGI anspruch von bummelig 1000€... danach wurde über ein jahr lang anstandslos und pünktlich krankengeld gezahlt. ich habe dann eine kuhr gemacht und mich in therapeutische behandlung (physio- und psychotherapie) begeben und bin dadurch letzten endes wieder genesen (ende juli 2009) 3. april 2009 umzug in das bundesland hamburg (also ist ab jetzt nicht mehr die alte stelle für die umschulngsmaßnahme zuständig) 4. juli 2009 ende des krankengeldbezuges, aufgrund von genesung 5. juli 2009 antrag auf ALGI (weil durch die sperrzeit der krankenkasse nicht direkt aus dem ALGI bezug ein übergang in das krankengeld erfolgte war dieser antrag vorerst aussichtslos, musste allerdings von mir gestellt werden, damit ich gegen diesen bescheid in den widerspruch gehen könnte um so im falle eines für mich postiven ausganges der klage gegen die krankenkasse kein geld zu verschenken) und ALGII, mit der bitte die umschulungsmaßnahme fortsetzen zu dürfen (erneuerung des bildungsgutscheins ist dafür notwendig) ich habe ärztlich bescheinigt bekommen das ich physisch wie psychisch in der lage bin die umschulung forzusetzen (dennoch nicht in meinem erstberuf arbeiten kann), habe eine schriftliche zusage vom ehemaligen bildungsträger, das dieser mich wieder in der maßnahme betreuen möchte und aufgrund meiner durchweg guten (87% durschnitt) klausur leistungen keine bedenken hat, das ich es nicht schaffen könnte. zu guter letzt kann ich auch noch einen adäquaten, für die umschulung erforderlichen praktumsplatz schriflich nachweisen. 6. august 2009 Beide anträge werden abgelehnt, da meine freundin zu viel geld verdient. sie hat sich vor gut 4 wochen selbstständig gemacht und bezieht für 9 monate einen gründerzuschuss vom arbeitsamt. daher liegen wir ca 50€ über der bemessungsgrenze und sie muss in diesem fall ab 1.9. sogar für meine renten, pflege und krankenversicherung aufkommen. damit meine solzialversicherungsbeiträge von der ARGE übernommen werden können, müsste ich allerdings mindestens einen cent von der ARGE als leistung beziehen.... dem ist leider nicht so.... 7. august 2009 nachdem nun alle bescheide abgelehnt wurden, war ich heute nocheinmal bei beiden behörden um die frage zu klären, ob ich denn, wenn ich ja nun von keiner stelle leistungen in anspruch nehmen kann meinen praktikumsplatz auf eigene kappe antreten könne. man versicherte mir bei der ARGE, das mir dies durch niemanden untersagt werden könne und gab mir den guten rat das auch genau so zu machen. das arbeitsamt hat allerdings eine erneute vorführung beim amtsarzt für anfang september beauftragt, um eine notwendigkeit für eine rehabilitationsmaßnahme/ umschulng zu prüfen. wenn ich die reha und damit auch den bildungsgutschein bekomme, würde dies für mich einiges an vorteilen mit sich bringen: 1. betreung durch bildungsträger über die gesamte praktikumszeit 2. prüfungsvorbereitende unterrichtseinheiten (bei der prüfung dringend erforderlich) 3. die prüfungsgebühren von einigen hundert euro müsste ich nicht auch noch irgendwo herzaubern... 4. evtl eine art finanzieller zuwendung in form von eingliederungsgeld etc..??? (aussage des zuständigen vermittlers bei der ARGE...???!!! laut arbeitsamt gibt es das allerdings so nicht und zwar schon lange nicht mehr) wenn ich nun aber dem rat der ARGE nachkommen würde und in das praktikum gehe, könnten sich unglaubliche probleme für mich daraus ergeben. Problem nummer 1: wenn ich im praktikum bin und die klage gegen die krankenkasse für mich gut ausgeht, hätte ich wieder anspruch für mindestens 6 monate ALGI in höhe von rund 1000€/monat. da ich aber als vollzeit praktikant (dauer des praktikums = 10 monate a 40std /woche) in dem fall dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung stünde, könnte ich weder einen bildungsgutschein, noch zahlungen meines ALGI anspruches genießen... das bedeutet, ich bin nicht in der lage meinem praktikumsbetrieb verbindlich zu mit zu teilen, wie lange ich ihnen wirklich zur verfügung stehen kann! das lässt mich vor den dort zuständigen personen aussehen als wäre ich ein vollidiot. daher ist anzunehmen, das sie sich sicherlich nicht auf so ein wages "ich kann evtl 10 monate bleiben" einlassen können. was ich auch verstehen könnte.... Problem nummer 2: kein bildungsgutschein. wenn ich dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehe (siehe problem nummer 1) kann ich auch keine reha und somit keinen bildungsgutschein bekommen... das würde bedeuten, das ich alle folgenden vorteile nicht nutzen kann: 1. betreung durch bildungsträger über die gesamte praktikumszeit 2. prüfungsvorbereitende unterrichtseinheiten (bei der prüfung dringend erforderlich) 3. die prüfungsgebühren von einigen hundert euro müsste ich nicht auch noch irgendwo herzaubern... ich bin daher so wie ich die situation verstanden habe, gezwungen weiterhin arbeitslos zu hause zu warten, bis ich den bildungsgutschein bekomme, (wenn er nicht binnen der nächsten 4 wochen kommt muss ich 6 monate warten bis ich in den nächsten zyklus der maßname einsteigen kann) ich muss nun offensichtlich hinnehmen, das mein praktikumsbetrieb wahrscheinlich bis dahin kein interesse mehr an mir hat ich muss hinnehmen das meine partnerin mir androht, wenn ich das alles nicht schnellstmöglich regele, unsere beziehung aus ihrer sicht keinen sinn mehr macht und mir eine neue wohnung suchen.... sie sagte sie habe sich nicht selbständig gemacht um sich jeden monat um mehrere hundert euro zu verschulden (wo sie ja auch irgendwie recht hat, immerhin sind wir erst seit kurzem ein paar) lustiger weise, hätte ich dann sofort wieder einen ALGI anspruch.... muss allerdings meinen auszug (schon vor leistungbezug) bei der ARGE anmelden, damit sie den mietvertrag der neuen wohnung prüfen können... was kann ich noch tun wer kann mir noch helfen wer hat ein wg zimmer (max. 320€ warm) in hamburg zu vermieten ![]() ich bin mit meinem latein am ende... ![]() mfg ein unglücklicher verwirrter
__________________ Stimme am Telefon: Zitat:
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#2
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| Wie wäre es denn damit, aufgrund Dringlichkeit per einstweiliger Anordnung eine vorläufige Entscheidung in deiner Klage gegen die Krankenkasse herbeizuführen? Also ein Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz. Alles hängt, steht und fällt ja mit der Klage gegen die KK. Das wäre das einzige, was mir einfällt dazu. Turtle |
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#3
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| die klage gegen die krankenkasse ist schon ein "eilantrag"... leider zieht die kasse das gesamte verfahren durch maximales ausschöpfen von fristen bereits um 2 monate in die länge. ich war am freitag zuletzt beim sozialgericht und habe dort erfahren, das die barmer nun immernoch 4 wochen zeit hat. erst dann ist die drei monats frist verstrichen, und ich kann dann das was du vorschlägst mit der begründung der "unterlassung" und "nichterfüllung" der mitwirkungspflicht, von seiten der kasse durchsetzen. in diesem fall würde das gericht auch stärker von einem fehler der kasse ausgehen. da sie wenn sie nichts falsch gemacht hätten, kein problem mit zügiger mitwirkung haben müssten. naja, trotzdem danke für dein interesse und deinen rat. mfg verwirrter
__________________ Stimme am Telefon: Zitat:
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#4
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| Zitat:
Informier dich bitte z. B. hier: Vorläufiger Rechtsschutz ? Wikipedia Wenn ich alles glaube, aber nicht, dass du tatsächlich dich in einem eA Verfahren befindest. Turtle |
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