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Eingliederungsförderung Eingliederungförderung ins Erwerbsleben ist das Thema dieses Unterforums. Hier können Fragen zu Fördermöglichkeiten, zu Bewerbungskosten usw. gestellt werden, die im Zusammenhang mit der Arbeitssuche oder Arbeitsaufnahme stehen.

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  #11  
Alt 15.11.2011, 09:49
Benutzerbild von anabell
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@WalterWinter

Ich denke, dein Anspruch ist zu hoch, dein Wunsch nach Korrektur durch Selbstreflektion ... nun ja, irgendwie bin ich jetzt schon wieder auf der Suche nach diesem märchenhaften Wesen...

SaLa1989 geht es doch "nur" um die Eltern, die sie, allein durch ihrer Hände Arbeit und der damit verbundenen Rückforderung des zu Unrecht empfangenen Kindergeldes, in den finanziellen Ruin treiben würde. Wie du schon sagst: ihr Denken scheint ehrbar...

Wenn SaLa dir "langeweile" unterstellt, bedienen wir uns der Rechtschreibkorrektur und ändern in "lange Weile". Du wirst wohl noch lange mit ihr im Gespräch verweilen müssen, um wider ihres gestärkten Selbstbewußtseins in ihr Bewußtsein vorzudringen und einen Platz für Allgemein- und Fremdbewußtsein zu finden.

Gruß anabell
__________________
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  #12  
Alt 15.11.2011, 11:50
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Wenn's Wirkung zeigt - warum nicht?
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  #13  
Alt 15.11.2011, 11:59
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Dir wurde weiterhin Kindergeld gezahlt, obwohl du nach der Ausbildung sogar noch gearbeitet hast? Deine Mutter ist verpflichtet gewesen, sofort nach Bestehen deiner Abschlussprüfung die Bezügestelle davon in Kenntnis zu setzen, damit diese die Zahlungen einstellt. Wenn sie das versäumt hat, ist sie selbst schuld. Ich bin auch im öffentlichen Dienst tätig und weiß daher genau wie der Hase läuft. Im Übrigen nagen deine Eltern bestimmt nicht am Hungertuch, so dass sie das Geld, was ihnen gar nicht zustand auch zurückzahlen können.
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  #14  
Alt 15.11.2011, 12:21
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Daumen runter

Zitat:
Zitat von SaLa1989 Beitrag anzeigen
Jetzt haben wir erfahren, dass mein in diesem Jahr verdientes Geld genau an der Untergrenze für das Kindergeld ist (bei ca. 8000 Euro). ...
Genau 8004 € und 920 € pauschale Werbungskosten!
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  #15  
Alt 15.11.2011, 15:49
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Komme auch grad nicht mit. Wenn die TE 1989 geboren ist, ist sie wahrscheinlich schon 21 Jahre alt. Und damit besteht doch seit Abschluss der Ausbildung eh kein Anspruch auf Kindergeld mehr.

Turtle
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  #16  
Alt 15.11.2011, 16:16
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Naja, Anspruch hin, Anspruch her. Man hat das Geld ja irgendwie bekommen.
Und dabei soll es ja wohl auch - nach Meinung der TE - bleiben.
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  #17  
Alt 15.11.2011, 16:22
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Irgendwann fällt das der Kindergeldkasse schon auf, keine Sorge.

Turtle
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  #18  
Alt 15.11.2011, 16:24
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Ich hab' da auch keine Sorge ...
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arbeitslosengeld, kindergeld, sperre, vermittlungsvorschläge

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