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Eingliederungsförderung Eingliederungförderung ins Erwerbsleben ist das Thema dieses Unterforums. Hier können Fragen zu Fördermöglichkeiten, zu Bewerbungskosten usw. gestellt werden, die im Zusammenhang mit der Arbeitssuche oder Arbeitsaufnahme stehen.

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  #1  
Alt 16.03.2011, 11:12
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Registriert seit: 27.01.2010
Beiträge: 64
Standard Hilfen bei Arbeitsaufnahme

Leider hat es mich nun auch getroffen. Ich hatte einen Herzinfarkt, war seit Mitte Oktober 2010 krank und bin nun zum 31.03.11 gekündigt. Habe aber ab 15.04.11 eine neue Stelle, allerdings 300 km von mir entfernt.
Ich wohne im Haus meines Freundes. Der arbeitet auch auswärts und wir sehen uns nur am Wochenende, wenn er heimkommt. Er selbst zahlt für 2 minderjährige Kinder Unterhalt. Nun zahlt er auch noch für seinen einen Sohn, der studiert und aufgrund des Studienwechsels kein Bafög mehr erhält Unterhalt, obwohl er eigentlich dafür gar nicht mehr leistungsfähig ist, sprich er begnügt sich mit weitaus weniger als dem Selbstbehalt.
Meine studierende Tochter ist auch noch bei mir gemeldet und kommt ab und zu aus Leipzig nach Hause. Für sie zahle ich Unterhalt. Ab nächstem Semester muss ich sie auch voll bezuschussen, da die Förderungsdauer abgelaufen ist. Sie hat alles mit Bravur geschafft, es wird aber eben nicht die gesamte Zeit gefördert. Da ist aber gerade Examensvorbereitung und Prüfung und keine Zeit zum Arbeiten, macht sie jetzt.
Also kurz gesagt, ich muss auch zum Pendler werden, weil umziehen würde heißen, den Rest meiner Familie nicht mehr sehen, nur im Urlaub und der ist frühestens in einem halben Jahr.
Ich brauche also ein Zimmer oder eine kleine Wohnung. Möbel müssen da auch noch rein. Und am Wochenende möchte ich schon gern nach Hause fahren. Das kann ich aber alles gar nicht bezahlen. Die Mieten in bayrischen Ballungsgebieten sind exorbitant. Kaution wollen die auch noch und ich hatte vom Gehalt schon nie was übrig, geschweige denn vom Krankengeld. Ersparnisse habe ich keine.
Da nun aber die §§ 53 bis 55 SGB III ersatzlos gestrichen worden sind und dafür lt. § 45 SGB II alles nur noch eine Ermessensfrage ist, würde ich gern wissen, ob ich trotzdem so etwas wie die früheren Mobilitätshilfen, sprich da Übergangsbeihilfe bis zur ersten Gehaltszahlung, denn die 14 Tage ALG I gibt es ja auch erst Ende des Monats, wenn überhaupt die Bearbeitung geschafft wird, da der Schein von der Krankenkasse noch fehlt, Reisekostenbeihilfe zum Antritt der Arbeit, Fahrtkostenbeihilfe zur Arbeit oder für Wochenendfahrten und Trennungsbeihilfe für doppelte Hauthalsführung beantragen kann.
Da ist ja wohl so gut wie alles an Förderung zusammen gestrichen worden. Wenn man dann gleich nach Erhalt der Kündigung alles daran gesetzt hat, wieder eine Arbeit zu bekommen und also den Forderungen mehr als genug nachgekommen ist mit 72 Bewerbungen, aber eben in der Nähe nichts bekam und somit auch unbequeme Bedingungen in Kauf nimmt, um nicht der Arbeitslosigkeit anheim zu fallen, kann ich den Gesetzgeber ehrlich gesagt nicht mehr verstehen, wie in vielen anderen Dingen auch nicht. Da könnte man wohl Bände damit füllen, welchen Irrwitz unsere Regierungsoberhäupter so aushecken, aber das gehört hier nicht hin.
Würde mich über schnelle Ratschläge freuen.
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  #2  
Alt 16.03.2011, 11:21
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Nur mal als Anmerkung. Es hieß doch eigentlich mal:

Fördern und Fordern

Ist das abgeschafft? Gibt es jetzt nur noch Forderungen? Also ich weiß nicht, habe ja fast immer gearbeitet und daher kaum Erfahrungen mit dem Ganzen.
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  #3  
Alt 16.03.2011, 11:22
Benutzerbild von Musiker
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Beiträge: 5.834
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Die Übergangsbeihilfe ist nicht mehr möglich, alles andere ist über den § 45 SGB III mlöglich.
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  #4  
Alt 16.03.2011, 11:34
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Beiträge: 64
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Zitat:
Zitat von Musiker Beitrag anzeigen
Die Übergangsbeihilfe ist nicht mehr möglich, alles andere ist über den § 45 SGB III mlöglich.
Danke für die schnelle Antwort. Werde mich diesbezüglich gleich an meinen Arbeitsvermittler wenden.
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