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Eingliederungsförderung Eingliederungförderung ins Erwerbsleben ist das Thema dieses Unterforums. Hier können Fragen zu Fördermöglichkeiten, zu Bewerbungskosten usw. gestellt werden, die im Zusammenhang mit der Arbeitssuche oder Arbeitsaufnahme stehen.

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  #1  
Alt 07.02.2010, 18:24
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Standard Hilfe beim Umzug wegen Arbeitsaufnahme

Hallo!
Ich habe am 01.02.10 meine Arbeit als Bürokauffrau aufgenommen in Vollzeit. Allerdings an einer Pforte wo Schichtdienst herrscht und deshalb muss ich auch umziehen. Der Weg ist allerdings nicht so weit. Da ich aber auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen bin dauert die Fahrt zu meiner Dienststelle 1,5 bis 2 Stunden. Da ich aber ebend im Schichtdienst arbeite und schon mal um 6 Uhr morgens anfangen muss oder bis 24 Uhr arbeiten muss komme ich nicht von meiner Arbeitsstelle. So früh morgens fahren die Busse nicht zu meiner Arbeitsstelle und der letzte Bus fährt um 24.05 Uhr von meiner Arbeitsstelle weg. Das schaffe ich nicht. Ich habe jetzt eine schöne Wohnung in der Nähe von meiner Arbeitsstelle gefunden. Der Mietvertrag läuft auch schon ab dem 01.03.. Es musste einfach schnell gehen sonst hätte ich den Job vergessen können. Musste mir sogar für ein paar Tage ein Gästezimmer nehmen, da ich zeitweise Frühdienst hatte.
Kann mir einer sagen was mir von der Arbeitsagentur zusteht. Ich weiß nämlich nicht wie ich das mit dem Geld hinkriegen soll. Ich habe zum 01.02. meine derzeitige Wohnung gekündigt. Aber ich muss sozusagen für 2 Monate doppelte Miete bezahlen, weil ich den Job ganz kurzfristig bekommen habe. Was steht mir da denn so zu wie z. B. Umzugsgeld, Auslegware, also Renovierungskosten oder Übergangsgeld? Wegen Übergangsgeld. Ich habe am 21.01.10 meine Ausbildung erfolgreich beendet und habe mich davor natürlich schon arbeitslos gemeldet weil ich da noch nicht wußte das ich den Job bekomme. Dann natürlich ganz pflichtbewußt habe ich der Arbeitsagentur sobald ich es wußte das ich den Job bekomme denen bescheid gesagt und auch dem Jobcenter (habe während der Ausbildung Hartz 4 bezogen). Die Jobagentur hat dann auch sofort die Zahlung eingestellt. Jetzt stehe ich für Februar ganz blank da, da ich mein erstes Gehalt am 26.02. bekomme. Was soll ich machen?
MFG, Sandyjune
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  #2  
Alt 07.02.2010, 19:31
Benutzerbild von Turtle1972
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Beiträge: 6.938
Standard

Zum Jobcenter gehen. Die sind sowieso für dich zuständig, da du aufstockend ALG 2 bekommst, die Agentur für Arbeit kann da nichts für dich machen. Was für Leistungen du erhältst, liegt im Ermessen des Amtes, teilweise musst du bei deinem Vermittler vorsprechen (Umzugskosten) und teilweise bei der Leistung (Ausstattung, Doppelmiete, Darlehen ALG 2).

Turtle
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